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Caritas-Prozess

Zehneinhalb Jahre Haft für Doerfert

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Der frühere Caritas-Manager Hans-Joachim Doerfert muss wegen Bestechlichkeit und Untreue für zehneinhalb Jahre hinter Gitter. Das Münchner Landgericht sah es als erwiesen an, dass der 57-Jährige für abgeschlossene Berater- und Werbeverträge nur teilweise Leistungen erbracht hatte. Dabei handele es sich um Vorteilsnahme "großen Ausmaßes", sagte der Vorsitzende Richter am Dienstag bei der Urteilsbegründung. Darüber hinaus habe Doerfert Berater- und Werbeverträge an Mietverträge geknüpft, was das Gericht als "unlautere Bevorzugung" bewertete.


Der Ex-Manager hatte nach Überzeugung des Gerichts bei Immobiliengeschäften Bestechungsgelder von mindestens dreieinhalb Millionen Mark kassiert. In das Strafmaß flossen sieben Jahre und drei Monate Haft ein, zu denen Doerfert wegen Untreue am 1. Februar vom Landgericht Koblenz verurteilt worden war. Das Koblenzer Gericht hatte Doerfert für schuldig befunden, die Caritas Trägergesellschaft Trier um 38 Millionen Mark geschädigt zu haben. Die Münchner Staatsanwaltschaft hatte im Laufe des Prozesses die Anklage wegen Untreue gegen Doerfert fallen lassen, um sich ein aufwändiges Beweisverfahren zu ersparen. Im Gegenzug nahmen Doerferts Anwälte die Revision gegen das Koblenzer Urteil zurück.

Der mit angeklagte ehemalige Geschäftsführer bei der Immobilienfonds GmbH der Bayerischen Beamtenversicherung (BBVI), Karl Fütterer, wurde wegen Untreue zu vier Jahren und neun Monaten verurteilt. Fütterer hatte mit gefälschten Bautenstandsberichten gearbeitet und mehr Geld ausgezahlt, als er durfte. Das Gericht bezifferte den dadurch für das Unternehmen entstandenen Schaden auf rund 30 Millionen Mark.

Mit den Urteilen folgte das Gericht im Wesentlichen den Anträgen der Staatsanwaltschaft. Die Verteidiger hatten kein konkretes Strafmaß gefordert. Doerferts Anwalt sagte, es liege kein schwerer Fall von Bestechlichkeit vor. Doerfert habe der Caritas "materiell erheblich mehr genutzt als geschadet". Fütterers Verteidiger hatte die von der Staatsanwaltschaft geforderte Strafe zwischen vier Jahren und neun Monaten und höchstens fünf Jahren und drei Monaten als zu hoch bezeichnet. Seinem Mandanten müsse das Geständnis zugute gehalten werden.

Zwei Mitangeklagte von Doerfert und Fütterer waren schon zuvor wegen Bestechung zu Geldstrafen von jeweils 280.000 und 30.000 Mark verurteilt worden. Das Verfahren gegen einen fünften Angeklagten in dem Münchner Prozess wurde wegen schwerer Erkrankung vorläufig eingestellt.

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