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Zuwanderung

Was wollen die Parteien und die Süssmuth-Kommission?

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Die Bundesregierung will bis Ende des Jahres ein Zuwanderungsgesetz im Konsens mit der Union verabschieden. Nachdem bereits alle Parteien mit Ausnahme der SPD eigene Vorschläge vorgelegt haben, wird am Mittwoch die Zuwanderungskommission der Bundesregierung unter Leitung der CDU-Politikerin Rita Süssmuth ihren Bericht vorstellen. Die SPD will ihr von den Experten der Partei am Freitag fertiggestellte Konzept zwei Tage später in der Fraktion und am 9. Juli im Parteivorstand beschließen. Parallel dazu hat Bundesinnenminister Otto Schily (SPD) bereits eigene Vorstellungen formuliert. Im Folgenden werden die wesentlichen Konfliktlinien in der Diskussion zusammengefaßt.


ASYL: Knackpunkt ist die Ausweitung des Asylrechts auf nichtstaatliche und geschlechtsspezifische Verfolgung. Während Grüne und FDP die Ausweitung fordern, lehnen Schily und die Union dies vehement ab. Der Innenminister steht mit dieser Haltung auch in Opposition zu seiner eigenen Partei. Die SPD-Expertenkommission lässt nach einem jüngsten Zeitungsbericht dabei aber offen, ob die Ausweitung der Asylgründe über das Grundgesetz erfolgen muss oder nicht. Eine ähnliche Linie vertritt auch die FDP. Die Liberalen plädieren für ein so genanntes "kleines Asyl", das nur im Ausländergesetz verankert wäre. Die Süssmuth-Kommission hält sich nach dem bisherigen Stand zurück: Eine Einigung in der Frage der Ausweitung des Asylrechts habe nicht erzielt werden können. Im Übrigen haben Union und SPD eine Art Burgfrieden in der Asylfrage geschlossen. Die Union verzichtet darauf, das Grundrecht auf Asyl weiter anzutasten. Schließlich wurde das Asylrecht vor einigen Jahren mit einer Änderung des Grundgesetzes bereits drastisch eingeschränkt. Die Sozialdemokraten wollen einer weiteren Beschleunigung der Verfahren sowie der verstärkten Bekämpfung des angeblichen "Missbrauchs" zu. Allerdings deutet sich noch ein Konflikt zwischen Schily und der Süssmuth-Kommission an. Im Gegensatz zu dem Minister plädiert die Kommission dafür, dass abgelehnte Asylbewerber sich ein zweites Mal als Zuwanderer bewerben dürfen.

ARBEITSMIGRATION: Weitgehende Einigkeit herrscht darin, dass die Höhe der Zuwanderung von Arbeitskräften in jährlich neu festzulegenden Quoten geregelt werden soll. Wie hoch diese Zahlen aber dann tatsächlich sein werden, dürfte noch zum Streitpunkt werden. Allerdings sind die Union und die Süssmuth-Kommission sich im Prinzip einig, dass kein Bedarf an Geringqualifizierten, d.h. für Deutschland "nicht nützlichen Ausländern" besteht. Die SPD spricht zudem mit Vorliebe von einem "Jahrzehnt der Integration", dass zunächst noch bevorstehe und während dessen ein insgesamt nur geringer Bedarf an Arbeitsmigranten bestehe. Die Grundüberzeugung, dass Qualifikation von Inländern vor Immigration gehen müsse, vertritt auch die Union. Sie betont zudem ausdrücklich, dass Deutschland weder ein Einwanderungsland sei, noch eines werden könne. Hinsichtlich des Zuwanderungsbedarfs geht die Süssmuth-Kommission mit ihrer Bedarfsschätzung von anfänglich 40.000, nach jüngsten Presseberichten sogar 50.000 Zuwanderern pro Jahr am weitesten. Hinsichtlich der Auswahlmethoden deutet sich eine Mehrheit für ein Punktesystem nach kanadischem Vorbild an.

INTEGRATION: Einigkeit besteht in der Auffassung, dass der Erfolg der Zuwanderung von einer gelungenen Integration abhängt. Union, Süssmuth-Kommission und FDP wollen deshalb die Teilnahme an "Integrationskursen" für Zuwanderer zur Pflicht machen. Auch Schily plädiert für Pflicht-Deutschkurse. Die Grünen wollen dagegen ein umfassendes Integrationsgesetz, das den Zuwanderern die Teilnahme an Integrations- und Sprachkursen mit positiven Anreizen schmackhaft macht. Auch die SPD setzt nach einem jüngsten Zeitungsbericht lieber auf Anreize als auf Sanktionsdrohungen, um die Teilnahme an solchen Kursen zu sichern.

FAMILIENNACHZUG: Das Nachzugalter von Familienangehörigen birgt einigen Konfliktstoff. Derzeit liegt es bei 16 Jahren. Während die Union eine Absenkung auf 10 Jahre fordert, will die SPD die Altersgrenze auf 18 Jahre heraufsetzen. Die Grünen gehen noch einen Schritt weiter. Sie fordern eine Anhebung des Nachzugalters auf 21 Jahre und eine Ausdehnung der Nachzugmöglichkeit auf Eltern und Großeltern. Die Süssmuth-Kommission befürwortet einen auf die Kernfamilie beschränkten Rechtsanspruch. Der Nachzug sonstiger Familienangehöriger soll dann nach Ermessen flexibel gestaltet werden. Dagegen erhebt Schily Einwände gegen einen EU-Richtlinienentwurf, der Flüchtlingen und Asylbewerbern einen klaren Rechtsanspruch für den Nachzug von Familienangehörigen einräumen will.

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