Im Rahmen des Solidarpaktes II stehen insgesamt 306 Milliarden Mark für den Osten zur Verfügung. Vorgesehen ist eine Laufzeit von 15 Jahren, beginnend 2005. Eingeplant ist eine Degression, wobei die Höhe der pro Jahr gezahlten Mittel von 20,6 Milliarden Mark im Anfangsjahr schrittweise bis auf 3,7 Milliarden Mark im Jahr 2020 abgeschmolzen wird. Die Ost-Länder können künftig über die Mittel weitgehend frei verfügen. Bisher war ein Teil der Zahlungen zweckgebunden für bestimmte Investitionen.
Beim Länderfinanzausgleich setzten sich die Geberländer mit ihren Forderungen durch. Finanzstarke Länder sollen einen größeren Teil ihrer Steuermehreinnahmen behalten dürfen. An dieser Forderung der drei Geberländer Hessen, Baden-Württemberg und Bayern, die eine Neuregelung vor dem Bundesverfassungsgericht erzwungen hatten, wäre die Einigung beinahe noch gescheitert.
Die Geberländer hätten erreicht, dass maximal 72,5 Prozent ihrer Mehreinnahmen abgeschöpft werden dürften, sagte der baden-württembergische Regierungschef Erwin Teufel (CDU). Zur Finanzierung stellt der Bund den Ländern durch Übernahme des Fonds deutsche Einheit zehn Jahre lang jährlich 1,5 Milliarden Mark zusätzlich zur Verfügung und ermöglicht ihnen zudem Einsparungen in Höhe einer weiteren Milliarde Mark jährlich.
Die Geberländer akzeptieren, dass bei der Berechnung der Finanzkraft der Länder die Kommunen künftig statt mit 50 Prozent mit 64 Prozent berücksichtigt werden. Dies bedeutet einen Vorteil für die Länder mit armen Städten und Gemeinden. Dafür werden im Gegenzug die Sonderregelungen für Stadtstaaten sowie für Hafenlasten bestätigt.
Die Stadtstaatenregelung sieht vor, dass Hamburg, Bremen und Berlin bei der Berechnung des Finanzbedarfs dadurch besser gestellt werden, dass ihre Einwohner mit dem Faktor 1,35 stärker gewichtet werden. Staaten mit Seehäfen bekommen zusätzliche Zahlungen zum Ausgleich ihrer besonderen finanziellen Belastungen.