Die SPD bezweifelte in der Debatte, ob die Aufträge der Bundeswehr mit einer Freiwilligenarmee geleistet werden könnten. Die Union hielt Gerhard vor, lediglich populistische Forderungen aufzustellen. Nur die PDS unterstützte den FDP-Antrag.
Das Bundesverfassungsgericht will in den nächsten Monaten darüber entscheiden, ob die Wehrpflicht noch verfassungsgemäß ist. Das Landgericht Potsdam hatte den Prozess gegen einen totalen Kriegsdienstverweigerer ausgesetzt und diese Frage den Karlsruher Grundgesetz-Hütern vorgelegt, weil es die derzeitige Lage als verfassungswidrig einschätzt. Nach der juristischen Dogmatik muss jeder Eingriff in Grundrechte durch ein entsprechendes Interesse gerechtfertigt sein. Weil Deutschland nicht mehr von einem Angriff bedroht, sondern von verbündeten Ländern umgeben ist, fehlt es nach Ansicht vieler Verfassungsrechtler an der äußeren Bedrohung, die den Zwangsdienst rechtfertigen könnte.
Auch der Europäische Gerichtshof beschäftigt sich nach einer Vorlage des Verwaltungsgerichts München mit dem Thema, weil durch die einseitige Verpflichtung nur von Männern zum Kriegs- oder Ersatzdienst die Geschlechtergleichheit verletzt sein könnte.