Überblick
- Erste Lesung im Bundestag
- Heute Zustimmung im Bundestag trotz erheblicher Zweifel
- Bundestag billigt Gesetz zur Entdiskriminierung von Prostituierten
- Bundestag beschließt Reform des Naturschutzrechts
- Bundestag entscheidet über KWK-Gesetz
- Große Mehrheit im Bundestag für Gleichstellungsgesetz
- Staatsanwalt und Bundestag prüfen Starnberger CSU-Spendenaffäre
- Bundestag nimmt 200 Handlungsempfehlungen entgegen
Mit der Reform sollen mehr Betriebsräte vor allem in kleinen und mittleren Betrieben ermöglicht werden. Nach Auffassung des SPD-Sozialpolitiker Klaus Brandner würden die Arbeitsbedingungen der Betriebsräte verbessert und deren Mitbestimmung aufgewertet. Die Reform leiste zudem einen Beitrag zur Chancengleichheit von Frauen und Männern und schaffe die Voraussetzung, damit Jugendliche in außerbetrieblichen Einrichtungen eine eigenständige Interessenvertretung bekämen. Das Betriebsverfassungsgesetz werde zudem "entbürokratisiert", vor allem in Bezug auf das zu komplizierte Wahlverfahren. Dieses habe sich sehr oft als "Hindernis" erwiesen.
Die SPD möchte mit der Gesetzesänderung das "langsame Ausbluten der Betriebsratsarbeit" stoppen. Daher habe das Betriebsverfassungsgesetz nach fast 30 Jahren "reformiert und revitalisiert" werden müssen, sagte der SPD-Sozialpolitiker Klaus Brandner. Der SPD-Politiker betonte, nicht der Zugang zu Kapital sondern zu den besten Mitarbeitern entscheide, wer sich heute auf dem Weltmarkt durchsetzen werde.
Die Gewerkschaften wollen nach dem Etappensieg in der nächsten Legislaturperiode weiter Druck machen, um weitere Mitbestimmungsschritte zu erreichen. IG Metall-Chef Klaus Zwickel lobte Bundesarbeitsminister Walter Riester, der die Angriffe der Wirtschaft erfolgreich abgewehrt habe.
CSU-Sozialexperte Johannes Singhammer kritisierte im Bundestag, dass mit der Reform die Zahl der freigestellten Betriebsräte ausgeweitet werden würde. Dies sei insbesondere für kleinere Betriebe kostentreibend.
Erste Lesung im Bundestag
Naturschutzgesetz
Die Bundesregierung will eine neue Ära im Naturschutz einleiten. Doch bei der ersten Lesung zum neuen Naturschutzgesetz werden am Donnerstag im Bundestag einmal mehr die Gräben zwischen Unterstützern der Landwirtschaft und denen des Umweltschutzes aufreißen. Denn während Rot-Grün Schutzflächen ausweiten und miteinander vernetzen will, befürchtet die Union eine Gängelung der Landwirte. CDU und CSU werfen Bundesumweltminister Jürgen Trittin (Grüne) Willkür und ungerechte Lastenverteilung vor. Zu Trittins Lieblingssätzen gehört es, dass mit der Novelle das Verhältnis von Naturschutz und Landwirtschaft neu definiert werden soll. Erstmals wird dazu die „gute fachliche Praxis" als Grundlage für die Land-, Forst- und Fischereiwirtschaft per Gesetz festgeschrieben. Grundsätzlich müssen dem Entwurf zufolge Agrarflächen schonend bewirtschaftet werden, um den Ertrag der Böden und Gewässer langfristig zu sichern. Zudem obliegt den Bauern auch die Pflege von auf ihren Flächen liegenden Verbindungsstücken zwischen Schutzgebieten. Grünlandumbruch - also das Unterpflügen von Wiesen - an erosionsgefährdeten Hängen, in Überschwemmungsgebieten, auf Standorten mit hohem Grundwasserstand und in Mooren wird ganz verboten. Zudem müssen naturnahe Wälder aufgebaut werden, Kahlschläge wird es nicht mehr geben.
Damit steigen aber auch die naturpflegerischen Anforderungen an die Bauern. Sie befürchten Einbußen bei der Entschädigung und fühlen sich bevormundet. Der Deutsche Bauernverband kritisiert, dass mit den neuen Regelungen die Leistungen der Land- und Forstwirte im Naturschutz in Frage gestellt werden. Auch die Unions-regierten Länder stoßen in dieses Horn, allen voran Bayern. Der Präsident des Bayerischen Landkreistags, der Chamer Landrat Theo Zellner (CSU), vertritt die Auffassung, dass die „unschätzbaren" landschaftspflegerischen Leistungen der Landwirtschaft nicht durch ein Bundesgesetz vorgeschrieben werden könnten. Landesumweltminister Werner Schnappauf (CSU) fordert, der Bund müsse sich an Ausgleichszahlungen beteiligen. Zwar können die Länder den Bauern den „Mehraufwand" in Eigenregie honorieren. Das Rahmengesetz des Bundes schreibt dies jedoch nicht mehr vor.
Im Gegensatz zu den Bauern sind die Naturschützer mit dem Entwurf Trittins zufrieden. Erstmals erhalten sie in einem Bundesgesetz das Recht, bei Bauvorhaben in Schutzgebieten gegen die Pläne zu klagen. Auch den Aufbau des bundesweiten Biotopennetzes, zu dem die Länder zehn Prozent ihrer Landesfläche melden sollen, entspricht ihren langjährigen Forderungen. Für die Umweltschützer und auch für Trittin ist die Reform des Naturschutzgesetzes ein Meilenstein der rot-grünen Koalition. Sie sind fest entschlossen, das Gesetzgebungsverfahren bis zum Jahresende erfolgreich abzuschließen.
Am 27-06-2001
Heute Zustimmung im Bundestag trotz erheblicher Zweifel
Mazedonien-Einsatz
Spitzenpolitiker von Koalition und Union haben am Mittwoch im Bundestag eindringlich für eine deutsche Beteiligung am NATO-Einsatz in Mazedonien geworben. Außenminister Joschka Fischer (Grüne) und Unions-Fraktionsvize Volker Rühe (CDU) nannten den Einsatz in einer Sondersitzung des Parlaments in Berlin alternativlos. Der Bundestag entscheidet am späten Nachmittag über die Mission. Eine Mehrheit gilt als sicher. Allerdings ist aus allen Fraktionen mit zum Teil zahlreichen Gegenstimmen zu rechnen. Vor allem die Unions-Fraktion ist tief gespalten. Fischer warnte vor einem Bürgerkrieg in Mazedonien, sollten die Friedensbemühungen scheitern. Ohne äußere Hilfe sei Frieden in Mazedonien nicht möglich. Dafür sei das Einsammeln der Waffen der UCK-Rebellen durch die NATO ein unverzichtbarer Teil. Von der Entscheidung des Bundestages werde es "mit abhängen, ob die Entwicklung in Mazedonien in Richtung Krieg oder Frieden läuft".
Auch Rühe sagte, es gebe keine Alternative zum NATO-Einsatz "Essential Harvest". Der CDU-Politiker nannte aber das NATO-Mandat "ungewöhnlich schwach". Zugleich kritisierte Rühe die Unterfinanzierung der Bundeswehr. CSU-Landesgruppenchef Michael Glos sagte, die Regierung habe die Bundeswehr "finanziell an den Krückstock gebracht". Gleichwohl plädierte Glos mit Hinweis auf die breite Unterstützung des Parlaments für die Entsendung der Soldaten. Er widersprach damit CSU-Generalsekretär Thomas Goppel. Dieser hatte am Morgen den CSU-Abgeordneten Ablehnung empfohlen. Goppel begründete dies mit einer unzureichenden Ausstattung der Bundeswehr. "An dieser Stelle ist Konfrontation nötig", betonte er.
SPD-Fraktionsvize Gernot Erler machte in der Debatte deutlich, dass es nicht um eine Intervention der NATO gehe, sondern um den "Schlussstein" für die politische Konfliktlösung. Erler betonte, die Bundesregierung habe alles getan, um die deutschen Soldaten in Mazedonien "bestmöglich" zu schützen. Dafür sei kein Druck von außen notwendig gewesen. Die Regierung hatte nach intensiven Gesprächen mit der Union die Mittel für den Einsatz noch einmal aufgestockt.
Die FDP-Fraktion will dem Einsatz "überwiegend" zustimmen, sagte Fraktionschef Wolfgang Gerhardt. Dies sei das erste NATO-Mandat für den Balkan, das "wenigstens die Chance" biete, präventiv zu wirken. Allerdings meldete Gerhardt Zweifel an, ob 30 Tage für die Mission ausreichen.
Der PDS-Abgeordnete Wolfgang Gehrcke empfahl dem Parlament im Namen seiner Fraktion dagegen völlige Ablehnung. "An diesem Ernte-Einsatz sollten sich die deutschen Soldaten nicht beteiligen." Die bisherigen NATO-Einsätze hätten zu "keinem politischen Durchbruch" auf dem Balkan geführt.
Am 29-08-2001
Bundestag billigt Gesetz zur Entdiskriminierung von Prostituierten
Sittenwidrigkeit wird aufgehoben
Nach jahrzehntelangem Kampf bekommen Prostituierte in Deutschland vom nächsten Jahr an mehr Rechte. Der Bundestag verabschiedete am Freitag einen rot-grünen Gesetzentwurf zur rechtlichen und sozialen Besserstellung der bundesweit etwa 400.000 Huren. Die neue Regelung legalisiert das bisher nur geduldete Gewerbe und hebt dessen Sittenwidrigkeit auf. Die Neuregelung ermöglicht Huren und Callboys eine soziale Absicherung. Sie können künftig Arbeitsverträge mit Kunden oder Arbeitgebern abschließen, haben einen Rechtsanspruch auf Lohn und können sich bei abhängiger Beschäftigung in der SozialversicherungSozialversicherung absichern. Damit haben sie Ansprüche auf Umschulung und Wiedereingliederung in den normalen Arbeitsmarkt sowie auf Leistungen der gesetzlichen Gesundheitsversorgung sowie Arbeitslosen- und Rentenversicherung. Im Strafgesetzbuch werden die Teile gestrichen, die bisher die Förderung von Prostitution auch ohne Ausbeutung der Prostituierten unter Strafe stellten.
Frauen- und Familienministerin Christine Bergmann sagte, das Gesetz beende eine "scheinheilige Doppelmoral". Die Dienste der Prostituierten werden nach Angaben der Ministerin bundesweit täglich 1,2 Millionen mal in Anspruch genommen. Bergmann betonte aber, Prostitution sei auch weiter kein normaler Beruf und damit nicht auf eine Ebene zu stellen mit anderen Jobs.
Die Berliner Prostituierten-Beratungsstelle "Hydra" hält das neue Gesetz für "richtungsweisend". Friederike Strack von "Hydra" kritisiert aber, dass Sperrbezirksverordnung und Werbeverbot bestehen bleiben. Stattdessen müsse bei der "Sexarbeit" immer noch mit Umschreibungen gearbeitet werden. Strack hofft, dass das Gesetz hier im Laufe der Zeit nachgebessert wird.
Ähnlich äußerten sich im Bundestag die Grünen-Abgeordnete Irmingard Schewe-Gerigk und die PDS-Familienexpertin Christina Schenk. Prostituierte müssten als "selbstbestimmt handelnde Werktätige" betrachtet werden, sagte Schenk.
Ablehnung gab es im Bundestag nur von der Union. Die CSU-Politikerin Maria Eichhorn sagte, mit der Aufhebung der Sittenwidrigkeit für die Tätigkeit von Huren werde Prostitution "verharmlost".
Die SPD-Abgeordnete Anni Brandt-Elsweier betonte dagegen, mit den Neuregelungen sei die Gesetzeslage nur dem Bewusstseinswandel in der Gesellschaft angepasst worden. Ein dramatischer Sittenverfall drohe daher nicht.
Am 19-10-2001
Bundestag beschließt Reform des Naturschutzrechts
Naturschutz
Landwirte müssen künftig ihre Agrar- und Naturflächen noch umweltverträglicher als bisher bewirtschaften. Der Bundestag verabschiedete mit den Stimmen von SPD und Grüne einen Gesetzentwurf zur Reform des Bundesnaturschutzgesetzes. Das Gesetz regelt ferner die Bildung eines bundesweiten Biotopenverbunds.
Bundesumweltminister Jürgen Trittin verteidigte die Reform als Ausgleich zwischen Naturschutz und den Interessen der Bevölkerung. Zugleich hielt er Union und FDP vor, zu ihrer Regierungszeit beim Naturschutz das Verursacherprinzip aufgegeben zu haben. So hätten Länder und Kommunen für die Beseitigung der Folgen aufkommen müssen. Nun werde im Gesetz die Praxis aus Sicht des Naturschutzes definiert.
Der Bund für Umwelt und Naturschutz Deutschland begrüßt die heute verabschiedete Reform des Bundesnaturschutzgesetzes. Insbesondere die vom Umweltausschuss eingebrachten Änderungen hätten zu einer Verbesserung des Gesetzentwurfes geführt. Insgesamt biete das neue Gesetz eine Chance für mehr Naturschutz in Deutschland.
Die FDP-Abgeordnete Marita Sehn kritisierte die Novelle als Rückschritt. Die alte Regierung habe mit dem Vertragsnaturschutz einen ökologischen Gesellschaftsvertrag eingeführt. Dieser werde nun aufgekündigt und den Landwirten damit die einzige echte Einkommensperspektive im Naturschutz genommen.
Am 15-11-2001
Bundestag entscheidet über KWK-Gesetz
Kraft-Wärme-Kopplung
Der Bundestag will am Freitag über das neue Urhebervertragsrecht und das Gesetz zur Förderung der Kraft-Wärme-Kopplung entscheiden. Ziel des von der rot-grünen Regierungskoalition vorgelegten KWK-Gesetzes ist, die klimafreundliche Energieerzeugung in Kraft-Wärme-Kopplungs-Anlagen zu sichern und auszubauen. Durch die KWK-Nutzung sollen die jährlichen CO2-Emissionen in Deutschland bis 2005 um 10 Millionen Tonnen im Vergleich zu 1998 und bis 2010 um mindestens 20 Millionen Tonnen reduziert werden.
Am 24-01-2002
Große Mehrheit im Bundestag für Gleichstellungsgesetz
Barrierefreiheit
Die 6,6 Millionen schwerbehinderten Menschen in Deutschland sollen künftig besser am öffentlichen Leben teilhaben können. Der Bundestag verabschiedete mit großer Mehrheit das Behinderten-Gleichstellungsgesetz der Bundesregierung. Neben SPD und Grünen stimmten auch die Unions-Fraktion und die FDP für das Gesetz. Die PDS enthielt sich, weil ihr das Gesetz nicht weit genug geht. Bundesarbeitsminister Walter Riester bezeichnete das neue Gleichstellungsgesetz als einen wichtigen Schritt zu mehr Selbstbestimmung Behinderter. Er freue sich über den breiten parlamentarischen Konsens. Erstmals würden nach der Grundgesetzänderung von 1994 die Rechte behinderter Menschen umfassend gesetzlich festgeschrieben.
Das Gleichstellungsgesetz soll den Betroffenen das Leben im Alltag erleichtern. Kernpunkt ist eine umfassende "Barrierefreiheit", womit die uneingeschränkte Nutzung von Gebäuden, Verkehrsmitteln, technischen Gebrauchsgegenständen und Kommunikationseinrichtungen gemeint ist. Dem Gesetz muss noch der Bundesrat zustimmen. An der Erarbeitung des Gesetzes waren behinderte Menschen eingebunden.
Riester sagte, Ziel sei eine rasche Realisierung des "Bürgerrechts auf Teilhabe" Behinderter. Wie viele weitere Redner verwies er darauf, Menschen mit Behinderungen gehörten in die Mitte der Gesellschaft. Acht Prozent der deutschen Bevölkerung seien schwerbehindert. Riester hob vor allem die vorgesehenen Zielvereinbarungen hervor. Bei ihnen einigen sich Wirtschaftsunternehmen und Behindertenverbände vor Ort, wie und in welchen Zeiträumen Barrierefreiheit vor Ort realisiert wird. Darüber hinaus verwies er auf das Verbandsklagerecht für Behindertenverbände sowie die geplanten barrierefreien Zugänge zu Bundesbehörden und Gaststätten.
Unzufrieden äußerte sich der PDS-Abgeordnete Ilja Seifert, der selbst im Rollstuhl sitzt. Das Gesetz sei zu schwach ausgestaltet, wodurch es vermutlich nicht die angestrebte Wirkung entfalten werde. Zudem prangerte er an, dass im Gesetzgebungsverfahren die eigentlichen Verhinderer des Gesetzes aus der Wirtschaft mehr Gehör gefunden hätten als die Behindertenverbände mit ihren Anliegen. Seifert warnte die Länder dennoch davor, im Bundesrat das Gesetz scheitern zu lassen. Im Bundestag hätte jedoch mehr erreicht werden müssen", fügte er hinzu.
Am 28-02-2002
Staatsanwalt und Bundestag prüfen Starnberger CSU-Spendenaffäre
Dubiose Spende
In die Starnberger CSU-Spendenaffäre haben sich jetzt die Münchner Staatsanwaltschaft und auch die Bundestagsverwaltung eingeschaltet. Es werde geprüft, ob gegen den Landtagsabgeordneten Klaus Gröber (CSU) wegen Unterschlagung und Untreue ermittelt werden müsse, sagte der Münchner Oberstaatsanwalt Eduard Mayer am Dienstag. Ein förmliches Ermittlungsverfahren sei allerdings so lange nicht möglich, wie Gröber als Abgeordneter Immunität genieße. Die CSU bestätigte, dass auch die Bundestagsverwaltung den Vorgang prüfen wolle. "Dem sehen wir aber gelassen entgegen", sagte eine Parteisprecherin.
Staatsanwalt Mayer betonte, es sei noch offen, ob die Aufhebung der Immunität beantragt wird. Die Staatsanwaltschaft habe von dem Fall aus der Zeitung erfahren und sei von sich aus tätig geworden. Gröber hatte von einem Starnberger Millionär eine Barspende von 100.000 Mark (51.130 Euro) angenommen und erst nach längerer Zeit dem CSU-Ortsverband Berg überwiesen. Die CSU will die Spende nicht annehmen. Ein Sprecher des Landtags sagte, Landtagspräsident Johann Böhm (CSU) werde Gröber zu einer Stellungnahme auffordern.
CSU-Generalsekretär Thomas Goppel hatte am Montag den Ortsverband ultimativ aufgefordert, das Geld bis Freitag auf Gröbers Privatkonto zurückzuzahlen. Der Abgeordnete habe das Geld für sich persönlich erhalten und nicht für die Partei. Daher gehöre der Betrag zu seinem Privatvermögen. Die Partei sei nicht verpflichtet, eine Spende anzunehmen, wenn sie den Eindruck habe, damit sei etwas nicht in Ordnung, sagte eine Parteisprecherin. Staatsanwalt Mayer wollte sich nicht dazu äußern, ob es rechtlich möglich ist, dass die CSU die Annahme der Spende verweigert.
Gröber, der Vorsitzender des Ortsverbandes von Berg am Starnberger See ist, will erst nach einer Mitgliederversammlung am Mittwochabend Stellung nehmen. Die Berger CSU-Schatzmeisterin Waltraud Vinzens sagte, sie habe das Geld gemeinsam mit Gröber am 8. April auf ein Konto des Ortsverbandes eingezahlt. Bis dahin habe die Partei von dem Geld nichts gewusst. Gröber hatte das Geld für sich behalten und dem Spender Diskretion zugesichert. Erst als er erfuhr, dass der Spender Siegfried Genz eine Spenderliste führt, zahlte Gröber die Summe an die Partei.
Am 18-06-2002
Bundestag nimmt 200 Handlungsempfehlungen entgegen
Enquete-Kommission
Der Bundestag spricht sich für eine aktive Gestaltung der Globalisierung aus. In der Debatte zum Abschlussbericht der Enquete-Kommission Globalisierung der Weltwirtschaft warnten am Freitag zugleich Vertreter von Union und FDP davor, die Globalisierung zu verteufeln. Dem gegenüber wies der Kommissionsvorsitzende und SPD-Abgeordnete Ernst Ulrich von Weizsäcker darauf hin, dass die Globalisierung das Verhältnis zwischen öffentlichen und privaten Anliegen umgekehrt habe. Dies erzeuge zuweilen Angst. Daher müsse die "Demokratie neu erfunden" werden. Für die Union sagte der stellvertretende Kommissionsvorsitzende Thomas Rachel (CDU), Bemerkungen wie " Demokratie neu erfinden" seien falsch. Eine mit dem Begriff Globalisierung bezeichnete verstärkte internationale Arbeitsteilung sei "unabwendbar, aber sie ist gestaltbar". Die Grünen-Abgeordnete Annelie Buntenbach bezeichnete den Abschlussbericht mit seinen gut 200 Handlungsempfehlungen als eine "Aufforderung zur Einmischung". Unter anderem fordert die Kommission, die Entschuldung voranzutreiben und die Märkte für Produkte aus Entwicklungsländern stärker zu öffnen.
Die FDP-Abgeordnete Gudrun Kopp warnte davor, die Minderheitenvoten der Oppositionsparteien als generelle Ablehnung des Berichts abzuqualifizieren. Jedoch würde aus Sicht der FDP die so genannte Tobin-Steuer auf Gewinne aus Finanzspekulationen nicht die gewünschten Effekte bringen, sondern nur die Kapitalflucht verstärken. Die PDS-Abgeordnete Ulla Lötzer hielt dem entgegen, eine solche Steuer könne zur Stabilisierung der Finanzmärkte beitragen.
Nach zweieinhalbjähriger Arbeit hatte die Bundestags-Enquetekommission zur Globalisierung des Welthandels einen 624 Seiten starken Abschlussbericht vorgelegt. Er enthält 200 Handlungsempfehlungen für das Parlament zu verschiedenen Aspekten der Globalisierung wie Finanz- und Arbeitsmärkte, Waren und Dienstleistungen, globale Wissensgesellschaft, Geschlechtergerechtigkeit und nachhaltige Entwicklung.
Am 28-06-2002