Embryonen dürfen nach dem Embryonenschutzgesetz nur bei einer Notfallsituation eingefroren werden, also bei einer Erkrankung oder einem Unfall der Mutter. Dies sei in den vergangenen drei Jahren bei 170 Paaren der Fall gewesen, wobei 406 Embryonen eingefroren wurden. 335 Embryonen seien für eine Schwangerschaft verwendet worden. Felberbaum und der Vizepräsident der Gesellschaft für Fortpflanzungsmedizin, Franz Geisthövel, sprachen sich für eine "maßvolle und moderate" Änderung des Embryonenschutzgesetzes aus. Das deutsche Recht müsse von Kinderlosigkeit betroffenen Familien und vor allem den Frauen ein Höchstmaß an Behandlungsqualität sichern.
Dazu müssten in Deutschland Methoden angewendet werden dürfen, um die Erfolgsquote bei der In-Vitro-Fertilisation (Befruchtung im Reagenzglas) zu erhöhen und das Risiko von Mehrlingsschwangerschaften zu mindern. Geisthövel forderte daher, das Kultivieren von Embryonen über fünf Tage zu erlauben. Für so genannte überzählige Embryonen sollte die Möglichkeit einer Adoption geschaffen werden. Außerdem plädierte er für die Einrichtung eines zentralen Instituts für Fortpflanzungsmedizin, die Regelungen erarbeite und in schwierigen Einzelfällen berate und entscheide.