Um den Betroffenen eine Chance für einen wirtschaftlichen Neuanfang zu bieten, müssten die rechtlichen und gesellschaftspolitischen Rahmenbedingungen verbessert und die Schuldnerberatungsstellen verstärkt gefördert werden, betont Marius Stark, verantwortlich für den Bereich Schuldnerberatung beim Deutschen Caritasverband. So müsse das bereits 1999 in Kraft getretene Verbraucherinsolvenzrecht in wesentlichen Punkten geändert werden. Dazu gehöre die zügige Einführung des sogenannten Stundungsmodells, die Stärkung der außergerichtlichen Schuldenbereinigung und die Verkürzung der so genannten Wohlverhaltensphase, nach der es zu einer Rest-Entschuldung kommen kann, von bisher sieben auf vier Jahre. Außerdem seien Verbesserungen im Pfändungsschutz anzustreben. Seit der letzten Anpassung im Jahr 1992 seien allein die Mieten um rund 25 Prozent gestiegen.
Um überschuldeten Verbrauchern angemessen zu helfen, seien Schuldnerberatungsstellen unerlässlich. Hier besteht nach Auffassung des Caritasverbandes ein erheblicher Handlungsbedarf: Bundesweit fehlten rund 2.000 Berater, um schnelle Hilfen anbieten zu können. Die Bundesländer und Kommunen sind aufgefordert, den notwendigen Ausbau sicherzustellen.