DIE Internet-Zeitung
Frankfurt

CDU und Grüne bestätigen Zusammenarbeit

Am

In Frankfurt am Main haben sich CDU, Grüne und FDP knapp drei Monate nach der Kommunalwahl auf eine Zusammenarbeit verständigt. "Wir haben 88 Punkte besprochen, bei denen wir zu Ergebnissen gekommen sind", bestätigte CDU-Kreischef Udo Corts am Donnerstag. Jenseits dieser "Positivliste" sollen alle Parteien bei strittigen Fragen, insbesondere dem Flughafenausbau, auch andere Mehrheiten in der Stadtverordnetenversammlung suchen können. Am Sonntag und Montag wollen die Kreisversammlungen der Parteien den Angaben zufolge über die Verhandlungsergebnisse abstimmen.


"Wir haben Welten überschritten, um zusammengekommen", fasste Corts den Verlauf der Gespräche zusammen. Hart gerungen, aber etwas erreicht habe man beispielsweise in den Fragen der städtischen Weiterentwicklung oder der Integration von Ausländern. Die schwarz-grün-gelben Absprachen sollen Corts zufolge in den kommenden fünf Jahren Verlässlichkeit garantieren. Ähnlich wie Vertreter der Grünen wollte auch der CDU-Kreisvorsitzende aber nicht von einer Koalition sprechen. In einigen zentralen Punkten sei man sich nach wie vor nicht einig.

Nach den Worten der Grünen-Politikerin Jutta Ebeling sind "strikte Koalitionen ohnehin nicht mehr die adäquate Führungsform in der Kommunalpolitik". Ihre Partei habe vor allem ein große Koalition abgelehnt, da sie "Lähmung und Stillstand für diese Stadt" bedeutet hätte. Die SPD hatte am Mittwoch die Verhandlungen mit den anderen Parteien abgebrochen. CDU und Grüne kritisierten übereinstimmend diesen Entschluss.

CDU und Grüne bestätigen Zusammenarbeit

Frankfurt

In Frankfurt am Main haben sich CDU, Grüne und FDP knapp drei Monate nach der Kommunalwahl auf eine Zusammenarbeit verständigt. "Wir haben 88 Punkte besprochen, bei denen wir zu Ergebnissen gekommen sind", bestätigte CDU-Kreischef Udo Corts am Donnerstag. Jenseits dieser "Positivliste" sollen alle Parteien bei strittigen Fragen, insbesondere dem Flughafenausbau, auch andere Mehrheiten in der Stadtverordnetenversammlung suchen können. Am Sonntag und Montag wollen die Kreisversammlungen der Parteien den Angaben zufolge über die Verhandlungsergebnisse abstimmen. "Wir haben Welten überschritten, um zusammengekommen", fasste Corts den Verlauf der Gespräche zusammen. Hart gerungen, aber etwas erreicht habe man beispielsweise in den Fragen der städtischen Weiterentwicklung oder der Integration von Ausländern. Die schwarz-grün-gelben Absprachen sollen Corts zufolge in den kommenden fünf Jahren Verlässlichkeit garantieren. Ähnlich wie Vertreter der Grünen wollte auch der CDU-Kreisvorsitzende aber nicht von einer Koalition sprechen. In einigen zentralen Punkten sei man sich nach wie vor nicht einig.

Nach den Worten der Grünen-Politikerin Jutta Ebeling sind "strikte Koalitionen ohnehin nicht mehr die adäquate Führungsform in der Kommunalpolitik". Ihre Partei habe vor allem ein große Koalition abgelehnt, da sie "Lähmung und Stillstand für diese Stadt" bedeutet hätte. Die SPD hatte am Mittwoch die Verhandlungen mit den anderen Parteien abgebrochen. CDU und Grüne kritisierten übereinstimmend diesen Entschluss.

Am 14-06-2001

CDU-Umweltminister blockiert neue Naturschutzgebiete

BUND Hessen

Der Bund für Umwelt und Naturschutz Deutschland (BUND) kritisiert, dass Umweltminister Wilhelm Dietzel (CDU) die Ausweisung von Naturschutzgebieten blockiert. Während in früheren Jahren stets ca. 30 Gebiete ausgewiesen wurden, ging diese Zahl unter Dietzel dramatisch zurück. Im letzten Jahr wurde nur noch ein Gebiet geschützt. Für dieses Jahr zeichnet sich eine Fortsetzung der Blockade ab, denn die Haushaltsmittel zur Ausweisung wurden beinahe halbiert. „Wir benötigen unbedingt einen Kurswechsel“, fordert deshalb Herwig Winter vom BUNDlandesvorstand. Denn ohne rechtlich gesicherte Schutzgebiete ist der Schutz der Natur in unserer vielfältig beanspruchten Landschaft nicht möglich. Die von der jetzigen Landesregierung verabschiedeten Regionalpläne weisen deshalb 364 Gebiete zur Neuausweisung oder Erweiterung von Naturschutzgebieten aus. Hier besteht konkreter Handlungsbedarf der Naturschutzverwaltung.

Würden die abgestimmten Gebiete ausgewiesen, wären in Hessen etwa 5 % der Fläche als Naturschutzgebiet ausgewiesen. Dieser Anteil wäre im Verhältnis zu anderen Flächennutzungen gering. Bereits 1997 waren 14,5 % der Landesfläche bebaut, davon betrug der Anteil der Verkehrswege allein 6,5 %. Das Hessische und das Bundesnaturschutzgesetz fordern, dass der Anteil der besonders geschützten Fläche 10 % der Landesfläche betragen soll, damit ein landesweiter Biotopverbund das Überleben der biologischen Vielfalt sichert.

Die Regionalpläne enthalten nur Gebiete, für die ein konkretes Schutzerfordernis vorliegt und deren Sicherung bereits mit allen anderen Interessensgruppen, wie dem Straßenbau, der Wassernutzung, der Land- und Forstwirtschaft und den Kommunen, im Grundsatz abgestimmt ist. Der größte Teil mit 236 Gebieten liegt im dichtbevölkerten Südhessen. „Bleibt es bei der Dietzel-Blockade sind viele Flächen für immer verloren“, befürchtet BUNDvorstandssprecher Herwig Winter.

Am 13-03-2002

Hunzinger wollte über CDU-Schatzmeisterin Entscheidungen beeinflussen

SWR-Bericht

Der Frankfurter PR-Berater Moritz Hunzinger hat nach Informationen des Südwestrundfunks (SWR) versucht, auf politische Entscheidungen Einfluss zu nehmen. Hunzinger habe 1994 zusammen mit der Böblinger CDU-Bundestagsabgeordneten und damaligen parlamentarischen Geschäftsführerin der CDU/CSU-Fraktion und Bundesschatzmeisterin der Partei Brigitte Baumeister vor dem anstehenden Börsengang der Telekom einer Bank einen Vorteil verschaffen wollen, berichtete der Sender am Dienstag. In einem dem SWR vorliegenden Schreiben an den damaligen Chef des Kanzleramtes, Friedrich Bohl (CDU), habe Hunzinger dabei ausdrücklich auf seine Interessen verwiesen. Die Bank sollte "bei der Aktienausgabe mitmischen dürfen", hieß es in dem Bericht. Hintergrund sei gewesen, dass bei diesem Geschäft "satte Provisionen" gelockt hätten. Zwei Tage nach Hunzingers Schreiben an das Kanzleramt habe sich die damalige Parlamentarische Geschäftsführerin der Unions-Fraktion, Brigitte Baumeister, mit demselben Anliegen ebenfalls an Bohl gewandt.

Das "Zusammenspiel" zwischen Hunzinger und Baumeister sei zwar in diesem Fall erfolglos geblieben. Die engen Kontakte seien jedoch bestehen geblieben. Hunzingers PR-Firma sei an zwei Wahlkämpfen für Baumeister beteiligt gewesen. Rechnungen dafür seien von einem "Unterkonto" des CDU-Kreisverbandes Böblingen bezahlt worden, berichtete der SWR. Auch gegenseitige Einladungen habe man gepflegt.

Baumeister sagte dem SWR, sie habe keine Honorare von Hunzinger erhalten.

Am 30-07-2002

CDU enthält sich und FDP bleibt fern

Gesetzesentwurf passiert Finanzausschuss

Der rot-grüne Gesetzentwurf zur Finanzierung des Wiederaufbaus in den vom Hochwasser betroffenen Gebieten hat den Finanzausschuss des Bundestages passiert. Das Gremium habe dem Entwurf am Montag zugestimmt, teilte SPD-Finanzexperte Jörg Otto Spiller in Berlin mit. Das Flutopfersolidaritätsgesetz soll noch in dieser Woche von Bundestag und Bundesrat verabschiedet werden. Danach sollen die Einnahmen aus der Verschiebung der zweiten Steuerreformstufe und der auf 2003 befristeten Erhöhung der Körperschaftsteuer in den Fonds Aufbauhilfe fließen. Zusammen mit der Umschichtung von Haushaltsmitteln ergebe sich so die "Möglichkeit zu einer finanziell soliden Beseitigung der Hochwasserschäden", betonte Spiller.

Unterstützt werde die Bereitstellung der Mittel durch eine Unterbrechung der Insolvenzantragsfristen für hochwassergeschädigte Betriebe. Damit bleibe die Existenz dieser Betriebe auch dann gesichert, wenn sie auf Grund von Flutschäden "vorübergehend mit finanziellen Engpässen zu kämpfen" hätten. Die Vorsitzende im Finanzausschuss, Christine Scheel (Grüne), warf der FDP vor, in der Ausschusssitzung nicht anwesend gewesen zu sein. Offenbar interessiere sich "die Spaßpartei nicht für die ernste Lage der Flutopfer und den Wiederaufbau in den Flutgebieten". Weiter kritisierte die Grünen-Politikerin, die Union habe sich bei der Abstimmung über den Gesetzentwurf "nur zu einer Enthaltung durchringen" können.

Am 09-09-2002

CDU bekommt nach Parteispendenskandal kein Geld zurück

Bundesverfassungsgericht

Der Zweite Senat des Bundesverfassungsgerichts hat die Verfassungsbeschwerde (Vb) der Christlich Demokratischen Union Deutschland (CDU), zurückgewiesen. Die CDU hat die Verpflichtung der Bundesrepublik Deutschland angestrebt, bei der Festsetzung der staatlichen Mittel aus der Parteienfinanzierung für das Jahr 1999 auch diejenigen Zuwendungen zu berücksichtigen, die sie im Jahr 1998 erhalten hat.

Die Parteien müssen beim Präsidenten des Deutschen Bundestags bis zum 30. September des Festsetzungsjahres die Festsetzung und Auszahlung der Mittel beantragen. Wird der Rechenschaftsbericht bis zum 31. Dezember des laufenden Jahres nicht eingereicht, erfolgt nach § 19 Abs. 4 Satz 3 Parteiengesetz 1994 (PartG 1994) die endgültige Festsetzung ohne Berücksichtigung der Zuwendungen an die Partei, die ihren Rechenschaftsbericht nicht eingereicht hat. Die CDU hatte bereits im Januar 1999 die Festsetzung und Auszahlung staatlicher Mittel aus der Parteienfinanzierung für das Jahr 1999 beantragt. Auf ihren zum 30. September 1999 eingereichten Rechenschaftsbericht für das Jahr 1998 wurden die auf sie entfallenden staatlichen Mittel für das Jahr 1999 vorläufig festgesetzt.

Am 30. Dezember 1999 reichte die CDU einen - wegen nicht zutreffend berücksichtigter Mittelzuflüsse noch ungeklärter Herkunft zwischen 1993 und 1998 - geänderten Rechenschaftsbericht für das Jahr 1998 ein. Im Januar 2000 wurde bekannt, dass der Landesverband Hessen der CDU Ende 1983 ein Guthaben von 20,8 Mio. DM in das Ausland verbracht hatte. Dieses Vermögen und die Erträge hieraus flossen in den Folgejahren in den Landesverband Hessen zurück. Die im Jahr 1998 hiervon noch vorhandenen rund 18 Mio. DM waren in keinem der von der CDU im Jahr 1999 eingereichten Rechenschaftsberichte ausgewiesen.

Dies führte zur Verrechnung und Rückforderung von rund 41 Mio. DM gegenüber der CDU. Die der CDU verweigerten Mittel wurden auf die sonstigen anspruchsberechtigten Parteien verteilt. Die angefochtenen Gerichtsentscheidungen begegnen keinen verfassungsrechtlichen Bedenken. Die CDU wird durch sie nicht in ihrem Grundrecht auf allgemeine Handlungsfreiheit (Art. 2 Abs. 1 GG) in Verbindung mit dem Rechtsstaatsprinzip (Art. 20 Abs. 3 GG) verletzt.

Verfassungsrechtlich unangreifbar ist die Annahme, dass die Parteien ihrer verfassungsunmittelbaren Rechenschaftspflicht auch im Rahmen des § 19 Abs. 4 Satz 3 PartG 1994 nur durch Vorlage eines materiell richtigen Rechenschaftsberichtes genügen. Die Vorlage irgendeines Rechenschaftsberichts bis zum 31. Dezember des laufenden Jahres reicht demgegenüber nicht aus. Nur ein vollständiger Rechenschaftsbericht genügt dem Verfassungsgebot, die Bürger über Einnahmen, Ausgaben und Vermögen einer Partei zu unterrichten. Eine lediglich formell ordnungsgemäße Rechenschaftslegung wäre mit den in Art. 21 Abs. 1 GG zum Ausdruck kommenden institutionellen Garantien und Grundsätzen unvereinbar.

Der mit der Rechtsfolge des Anspruchsverlusts verbundene Umverteilungseffekt verletzt auch nicht das Grundrecht auf Chancengleichheit der Parteien. Der Gesetzgeber hat die rechtlichen Voraussetzungen für die Gewährung staatlicher Mittel im Parteiengesetz für alle Parteien gleich unter anderem von der fristgerechten Einreichung eines materiell richtigen Rechenschaftsberichts abhängig gemacht. Damit haben alle Parteien die gleiche Chance, diese Voraussetzung zu erfüllen und an der staatlichen Parteienfinanzierung teilzunehmen. Es findet insbesondere auch kein Mitteltransfer auf bewilligungsberechtigte konkurrierende Parteien statt. Vielmehr erhöht sich im Falle des Anspruchsverlusts eines Mitkonkurrenten lediglich die Erfüllungsquote der Ansprüche der bewilligungsberechtigten Parteien.

Die rechtsstaatlichen Anforderungen gelten auch dann, wenn eine Partei pflichtwidrig einen falschen Rechenschaftsbericht abgibt und wenn einzelne Funktionsträger der Partei in moralisch höchst anfechtbarer Weise Vermögenszuflüsse verdunkeln. Gerichte sind jedenfalls nicht berufen, das Parteiengesetz auch ohne im Gesetzestext klar ausgesprochene Rechtsfolgenanordnung in einer gerade noch vertretbaren Weise so auszulegen, dass durch ein hartes Rechtsfolgenregime die Parteien haftbar gemacht werden, um diese anzuhalten, ihrer Rechenschaftspflicht vollständig und fehlerfrei nachzukommen. Hier müssen die Parteien selbst und der Gesetzgeber für Abhilfe sorgen. Beschluss vom 17. Juni 2004 - 2 BvR 383/03 - Karlsruhe, den 16. September 2004

Am 16-09-2004

Dresdner Bank-Vorstand beschloss offenbar Förderung von CDU-Präsidiumsmitglied

Merkel-Vertraute

Auf Vorschlag eines Düsseldorfer Direktors der Dresdner Bank soll der Vorstand der Großbank am 15. August 2000 beschlossen haben, das CDU-Präsidiumsmitglied Hildegard Müller finanziell zu fördern. Müller war damals Bundesvorsitzende der Jungen Union und gilt als enge Vertraute der Parteivorsitzenden Angela Merkel. Das berichtet die "Berliner Zeitung" unter Verweis auf interne Unterlagen der Dresdner Bank, die der Zeitung vorlägen. Diesen Unterlagen zufolge soll sich der damalige Düsseldorfer Regionaldirektor der Bank, Hans-Peter Langen, in einem Schreiben vom 27. Juli 2000 an den Frankfurter Zentralvorstand des Geldinstituts gewandt haben. Darin habe er eine Unterstützung der zu diesem Zeitpunkt von der "Leiterin Qualitätsmanagement unserer Region, Frau Hildegard Müller" geführten Nachwuchsorganisation der CDU angeregt.

Im Endeffekt gehe es dabei um die Finanzierung einer zusätzlichen Halbtagsstelle bei der Jungen Union. "Nach Angaben von Frau Müller", soll Langen in seinem Brief an Dresdner-Vorstandsmitglied Joachim von Harbou geschrieben haben, würde dafür "ein Betrag von DM 20 000 für ein Jahr ausreichend sein."

Nach einer diesbezüglichen Rücksprache mit Frau Müller rege er dafür eine entsprechend dotierte Spende an die CDU an, "weil die Junge Union selbst nicht in der Lage ist, Spendenquittungen auszustellen". "Natürlich" würde eine solche Spende "zweckgebunden", also "zur Weiterleitung an die Junge Union vorgenommen werden können".

Beschluss des Vorstands der Dresdner Bank

Bankmanager von Harbou, in dessen Büro das Düsseldorfer Schreiben am 28. Juli 2000 eingegangen sein soll, habe dafür gesorgt, dass sich der Vorstand der Dresdner Bank "prompt mit der innerparteilichen Förderung der politisch ambitionierten Düsseldorfer Nachwuchs-Bankerin Müller befasste".

Immerhin habe Langen in seinem Schreiben ausdrücklich darauf hingewiesen, "dass Frau Müller als jüngstes Präsidiumsmitglied der CDU ein sehr positiver Imageträger für unser Haus in der Politik ist". Zudem werde ihr "eine sehr gute Verbindung zu Frau Merkel zugesprochen".

In seiner Sitzung vom 15. August 2000 beschloss der Bankvorstand nach Angaben der Berliner Zeitung, der Langen-Anregung zu folgen. In der entsprechenden, von Vorstandsmitglied von Harbou abgezeichneten Protokollnotiz heiße es: "Wir stellen Frau M. für drei Jahre einen zweckgebundenen Betrag von 20 000 Mark pro Jahr zur Verfügung."

"Stets großzügig dotierte Parteispenden an die CDU"

Auf Basis dieses Vorstandsbeschlusses habe das Geldinstitut von 2000 bis 2002 "die von ihm ohnehin stets großzügig dotierten Parteispenden an die CDU" um die Kosten der von der Bank-Mitarbeiterin Müller zur Optimierung ihrer innerparteilichen politischen Arbeit reklamierten zusätzlichen Halbtagskraft aufgestockt.

Das von der Politikerin 1998 übernommene Amt der Bundesvorsitzenden der Jungen Union übte Hildegard Müller bis zu ihrem Einzug in den Deutschen Bundestag im Oktober 2002 aus.

Die Dresdner Bank habe sich auf Anfrage der Berliner Zeitung zur Sponsor-Funktion für die Polit-Karriere ihrer Mitarbeiterin Müller am Montag nicht äußern wollen. "Begründung: Man habe die entsprechenden Akten noch nicht gefunden."

Hildegard Müller bezieht nach eigenen Angaben seit ihrem Einzug in den Bundestag neben ihren Abgeordnetenbezügen weiterhin ein - reduziertes - Gehalt von der Bank. Die Dresdner Bank hatte diese Zahlungen mit dem Hinweis auf von Frau Müller weiterhin wahrgenommene Aufgaben im Bereich "Cultural Affairs" begründet.

Am 11-01-2005

CDU warnt vor totalem Überwachungsstaat und signalisiert hierfür Unterstützung

Freiheitsrechte

Der CDU-Bundestagsabgeordnete Willy Wimmer fürchtet den "totalen Staat" durch Überwachung. Innenminister Otto Schily und Justizministerin Brigitte Zypries (beide SPD) planten die völlige Abschaffung der Informationsfreiheit und der Selbstbestimmung über die Kommunikation, sagte Wimmer der "Leipziger Volkszeitung" zu den Plänen, Handy- und Internetdaten ein Jahr lang speichern zu lassen. Begründet werde dies mit der Bekämpfung des internationalen Terrorismus. In Wahrheit solle damit aber die "Unfähigkeit", die sich aus legaler und illegaler Zuwanderung nach Deutschland ergebende Gefährdungslage durch Eindämmung und Beseitigung bekämpfen zu können, auf dem Rücken der Deutschen geregelt werden. Vom Geist eines freiheitlichen Staates bleibe kaum noch etwas übrig. Unions-Fraktionsvize Wolfgang Bosbach signalisierte zugleich Unterstützung für die Datenspeicher-Pläne der Bundesregierung.

Statt dessen werde über die Visa-Praxis Deutschland "zum Hort für ausländische Terroristen", beklagte Wimmer. "Otto Schily und Frau Zypries frönen einem von den USA ausgehenden Trend." Der Rest der verfügbaren Welt werde unter totale Kontrolle genommen, "weil in den USA ein komplexer Unwille besteht, von hinreichenden Personalpapieren bis zu einer zwingend gebotenen Waffenkontrolle die Dinge in die Hand zu nehmen".

Dort, wo die Probleme entstünden, gehe man sie nicht an, sagte Wimmer. Um so lieber nutze man die sich daraus ergebende Chance, die "Freiheitsrechte der Bürger ad absurdum zu führen". Zugleich werde mit der Öffnung des Bankgeheimnisses "mit dem Allzweckbegründungsmittel der Antiterrorbekämpfung ein Weg geöffnet, jeden Bankkunden in Deutschland völlig willkürlich der Bürokratie zur Durchleuchtung anheim zu stellen".

"Wenn Otto Schily das durchsetzen will, wird nicht die Union seine größte Sorge sein, sondern der Koalitionspartner", sagte andererseits Unions-Fraktionsvize Wolfgang Bosbach (CDU) der "Rheinischen Post". Er halte eine einjährige Speicherung von Telefon-, Handy- und Internet-Verbindungsdaten für notwendig. Schily könne auf die Unterstützung der Union zählen.

"Aus Ermittlungsverfahren wissen wir, dass gerade Telekommunikationsverbindungen Auskunft geben können über Mittäter, Gehilfen und Anstifter", sagte Bosbach. Die Telekommunikation spiele bei der Verabredung von Verbrechen "eine überragende Rolle". Es gehe nicht um die Durchleuchtung von 80 Millionen Deutschen. "Es geht um die Feststellung von Kontakten in begründeten Fällen - zur Abwehr terroristischer Gefahren", sagte der CDU-Innenexperte.

Am 16-03-2005

Kategorien
politik
Stichworte

Auswahl an Beiträgen zu den Stichworten