Überblick
- Mehr Wettbewerb auch für Ortstelefonate schon 2002
- Telefonieren im Zug verursacht extremen Elektro-Smog
- Telefonieren im Juli wieder teurer
- Justiz ermittelt wegen Telefonrechnungen
- Belastung durch Schnurlostelefone stellt Mobilfunk-Sendemasten in den Schatten
- Nationales Strahlenschutzkomitee Russlands warnt Risikogruppen vor Handys
- Studie belegt häufigen Rechtsbruch bei Telefonüberwachungen
- Jedes fünfte Kind hat ein Handy
- Regulierungsbehörde erhöht Telefonpreise im Ortsnetz
- Neues Wettbewerbsrecht bringt nur wenig Verbesserungen für Verbraucher
- Gericht bestätigt Verbot von Telefon-Spamming
- Telefonnotdienst zur Karten-Sperrung geplant
- Wiener Ärztekammer warnt vor übermäßigem Handytelefonieren von Kindern
- Telefontraining - Das Monitoring ist wichtig
- So funktioniert Call Recording und Monitoring in der Praxis:
Seit 1998 tragen die Telekom-Telefonkarten einen Hinweis "Gültig bis... (Monat/Jahr)". Nach Ablauf dieser Frist, die einen Zeitraum von drei Jahren und drei Monaten ab Herstellung der jeweiligen Karte umfasst, sind die Telefonkarten nicht verwendbar; zu diesem Zeitpunkt noch nicht verbrauchte Guthabenbeträge verfallen ersatzlos. Ältere Telefonkarten wurden sogar abgeschaltet, ohne dass es jemals einen Hinweis auf Gültigkeitsbeschränkungen gab. Die von der Telekom angeführten Gründe - Einführung neuer Technologien, Bekämpfung von Kartenmissbrauch - können nach Ansicht des BGH allenfalls die zeitliche Beschränkung der Kartennutzung rechtfertigen. Aus ihnen ergebe sich jedoch keine ausreichende Begründung für den ersatzlosen Verfall eines bei Fristablauf noch vorhandenen Guthabens.
Die gegen den rosa Riesen klagende Verbraucherzentrale Baden-Württemberg hatte bereits in den Vorinstanzen Recht bekommen. Auch die Telekom-Argumentation mit hohen Kosten, die eine Rückzahlung des Restguthabens mit sich bringen würde, verfing nicht.
Das Urteil dürfte auch auf viele andere Anbieter von Prepaid-Telefonkarten anwendbar sein. Manche beschränken die Nutzungsmöglichkeit der Karten gar auf wenige Monate - und das bei Guthaben-Beträgen von teilweise weit über den 50 Mark, die die Telekom als höchste Wertstufe anbietet.
BGH, Urteil, vom 12. Juni 2001 - XI ZR 274/00
Mehr Wettbewerb auch für Ortstelefonate schon 2002
Telekommunikation
Die Bundesregierung will nach den Ferngesprächen offenbar auch im Ortsbereich die Betreibervorauswahl (Call-by-Call) einführen. Wie das Wirtschaftsmagazin "Focus Money" am Mittwoch unter Berufung auf einen Brief des Bundeswirtschaftsministeriums an die EU-Kommission vorab berichtete, soll die individuelle Auswahl eines Telefonanbieters im Ortsnetz "so schnell wie möglich" zugelassen werden. Als wahrscheinlichen Termin nannte das Blatt den 1. Dezember 2002. Vor einer Öffnung auch des Ortsnetzes für Konkurrenten der Deutschen Telekom müsse jedoch das deutsche Telekommunikationsgesetz geändert werden, berichtete das Magazin. Ein entsprechender Referentenentwurf sei für kommenden Monat geplant. Das Kabinett solle demnach bereits im Februar 2002 darüber beschließen. Die erste Lesung im Bundestag sei für April geplant.
Im Streit um die Öffnung der Ortsnetze hatte die EU-Kommission Deutschland bereits eine Klage vor dem Europäischen Gerichtshof angedroht. Die Telekom hat im Ortsbereich derzeit noch de facto ein Monopol mit einem Marktanteil von über 90 Prozent. Bei Ferngesprächen können sich Telekom-Kunden bereits über eine Vorwahl bei anderen Telefonanbietern einwählen.
Die Deutsche Telekom hat in den ersten neun Monaten des laufenden Geschäftsjahres auf Grund der positiven Entwicklungen im Mobilfunk ein leicht höheres Vorsteuerergebnis erzielt als erwartet. Nach Steuern habe das Unternehmen jedoch - wie bereits angekündigt - einen Milliardenverlust erwirtschaftet, teilte die Telekom am Mittwoch in ihrem vollständigen Zwischenbericht in Bonn mit.
Für das Gesamtjahr erwartet der Konzern erstmals seit dem Börsengang vor fünf Jahren einen Nettoverlust bei einer Umsatzsteigerung von 15 Prozent. Die T-Aktie verlor bereits kurz nach Handelsbeginn 1,7 Prozent auf 18,53 Euro.
Am 28-11-2001
Telefonieren im Zug verursacht extremen Elektro-Smog
Das viele Metall stört
Japanische Wissenschaftler der Tohuku Universität warnen vor dem exzessiven Handy-Gebrauch in Eisenbahnen. Aufgrund der vielen Metallteile werden die Strahlungen reflektiert und dadurch können die Grenzwerte für elektromagnetische Strahlungen leicht überschritten werden, berichtet das britische Wissenschaftsmagazin "New Scientist" in seiner jüngsten Ausgabe. Besonders drastisch ist nach Angaben des Wissenschaftlers Tsuyoshi Hondou die Situation, wenn mehrere Menschen gleichzeitig telefonieren.
Die Radiowellen, die von den Telefonen ausgehen, werden von den metallenen Waggonteilen reflektiert. Nur relativ wenig von der Strahlung kann durch die Fenster nach außen dringen. "Wenn in einem Standard-Waggon, der 150 Passagieren Platz bietet, nur 30 Menschen telefonieren, überschreiten die elektromagnetischen Strahlungen einen Wert, der vom Internationalen Komitee für nichtionisierende Strahlung als Grenzwert errechnet wurde", so der Forscher. Dadurch, dass sich die Strahlung aufbaut, können die Grenzwerte bei geringerer Anzahl von Passagieren noch höher werden. Der Physiker hat die Sendeleistung eines Handys und das Verhältnis zwischen Fensterfläche und Metallteilen eines Eisenbahnwagens betrachtet und daraus die Strahlenbelastung errechnet.
Mit der weiteren Verbreitung von WAP-Handys und möglichen Internetverbindungen über Handys werde sich das Problem noch weiter verstärken, zeigt sich der Forscher überzeugt. Es sei daher an der Zeit, dass sich die Bahnbetreiber Gedanken über Reglements zur Nutzung von mobilen elektronischen Geräten machen. "Die gleichen Effekte treten natürlich auch in Autobussen und Fahrstühlen auf", so der Forscher. In der Zwischenzeit gibt es bereits heftige Kritik an der Meinung des japanischen Wissenschaftlers: "Signale von Antennen und mobilen Funkeinrichtungen werden wesentlich geringer, je weiter man sich vom Telefon entfernt", so Les Barclay, Mitglied des Department of Health des Mobile Phone Research Committee in Großbritannien. Daher wären auch die Reflexionen der elektromagnetischen Wellen nicht mehr bedenklich, meint Barclay gegenüber BBC-online.
Am 03-05-2002
Telefonieren im Juli wieder teurer
Grundgebührerhöhung sei dank
Für private Haushalte haben sich Telekommunikationsdienstleistungen im Juli weiter verteuert. Die Preise hätten um 0,7 Prozent über dem Vorjahresniveau gelegen, teilte das Statistische Bundesamt (Destatis) am Montag in Wiesbaden mit. Im Juni und Mai 2002 hatten die Jahresveränderungsraten jeweils 0,6 Prozent betragen. Gegenüber dem Vormonat sei der Gesamtindex im Juli 2002 in Folge von Preiserhöhungen im Festnetzbereich um 0,1 Prozent gestiegen, erklärte Destatis. Die Preise für Telefondienstleistungen lagen den Destatis-Angaben zufolge im Juli um 1,5 Prozent über dem Vorjahresniveau. Anschluss- und Grundgebühren hätten sich um 4,7 Prozent erhöht. Auch Inlands- und Ferngespräche seien um 0,9 beziehungsweise 1,6 Prozent teurer als im Vorjahr gewesen. Dagegen hätten sich Ortsgespräche um 2,7 Prozent verbilligt. Preise für Telefonate im Festnetz seien gegenüber dem Vormonat um 0,1 Prozent gestiegen. Während die Kosten für Orts- und Auslandsgespräche im Vormonatsvergleich unverändert geblieben seien, hätten sich die Inlandsferngespräche um 0,6 Prozent verteuert.
Telefonate mit dem Handy seien im Juli gegenüber dem Vorjahr um 1,9 Prozent preiswerter gewesen, teilte Destatis weiter mit. Gegenüber den beiden Vormonaten seien die Preise im Mobilfunkbereich jedoch unverändert geblieben. Die Preise für die Internet-Nutzung seien gegenüber dem Vorjahr stabil geblieben, im Vergleich zum Vormonat jedoch um 0,3 Prozent gefallen.
Am 05-08-2002
Justiz ermittelt wegen Telefonrechnungen
Deutsche Telekom AG
Die Staatsanwaltschaft Bonn hat Ermittlungen gegen die Deutsche Telekom AG wegen angeblich falscher Telefonrechnungen aufgenommen. Die vor rund zwei Wochen von Amts wegen begonnenen Untersuchungen befänden sich noch im Anfangsstudium, sagte ein Justizsprecherin am Freitag auf Anfrage. Die Behörde habe sich auf Grund von Presseberichten veranlasst gesehen, dem Abrechnungsstreit zwischen der Telekom und der Einkaufsgemeinschaft Communitel nachzugehen. Zu dem Betrugsvorwurf wolle man aus ermittlungstechnischen Gründen nichts weiter sagen. Die Sprecherin bestätigte damit einen entsprechenden Bericht des Düsseldorfer "Handelsblatts" (Freitagausgabe). Communitel beschuldigt die Telekom, in großem Stil falsche Rechnungen ausgestellt zu haben. Der Bonner Konzern bestreitet dies entschieden und weist jede betrügerische Absicht von sich. Die Prüfung von drei Milliarden Gesprächsdaten habe keine Fehler ergeben, betonte er. Ein von Communitel beauftragter Gutachter hatte kürzlich erklärt, mit hoher Wahrscheinlichkeit sei jede Telefonrechnung in Deutschland um 20 Prozent zu hoch. Die Telekom erwirkte daraufhin eine einstweilige Verfügung, die Communitel die Behauptung untersagt, "alle Rechnungen sind zu hoch". Zudem reichte der Konzern Klage gegen seinen ehemaligen Großkunden Communitel wegen ausstehender Forderungen von knapp zehn Millionen Euro ein.
Am 16-08-2002
Belastung durch Schnurlostelefone stellt Mobilfunk-Sendemasten in den Schatten
"Öko-Test" warnt vor Strahlungsquelle
Eine eindringliche Warnung vor Schnurlos-Telefonen für den Hausgebrauch hat die Fachzeitschrift "Öko-Test" veröffentlicht. So holten sich Konsumenten mit einem Telefon, das nach dem DECT-Standard (Digital Enhanced Cordless Telecommunications) arbeitet, eine permanente Strahlenquelle ins Haus, schreibt die Zeitschrift. Und die Schnurlos-Telefone strahlen selbst dann, wenn man nicht telefoniert. Die Belastung durch die "Home-Handys" stelle sogar einen Mobilfunk-Sendemasten in den Schatten, kritisiert "Öko-Test". Die von den Geräten ausgesendeten gepulsten Strahlen stehen im Verdacht, das Nerven- und Hormonsystem des Menschen zu beeinträchtigen sowie Erbgutschäden und Krebs zu fördern, schreibt das Magazin weiter. Die Strahlenstärke der Telefone unterscheidet sich zwar je nach Produkt, sie sei aber insgesamt bei allen untersuchten Apparaten zu hoch. Menschen, die auf die Annehmlichkeiten eines Home-Handys nicht verzichten wollten, rät "Öko-Test", die Basisstation möglichst in eine ferne Ecke der Wohnung oder des Hauses zu stellen.
Die gemessenen Spitzenwerte der 13 getesteten Schnurlostelefone lagen laut "Öko-Test" bei 250 Milliwatt (mW) bei einer Frequenz von 100 Hertz. Pro Sekunde würden damit 100 Energieblitze von der Basisstation abgegeben. Einige wissenschaftliche Untersuchungen gingen inzwischen davon aus, dass nicht die Sendestärke Schäden verursache, sondern die Dauer der Belastung.
Unter den getesteten Schnurlostelefonen zeigte das "Mary" von Okano mit 3,5 Watt pro Quadratmeter bei einem Abstand von einem halben Meter die geringste Strahlung. Am stärksten strahlte das "One Touch First 25" von Atlinks mit 8,3 Watt. Der gesetzliche Grenzwert beträgt 9,5 Watt.
Am 29-08-2002
Nationales Strahlenschutzkomitee Russlands warnt Risikogruppen vor Handys
Mobiltelefone
Russlands führende Experten auf dem Gebiet der Wirkungen nichtionisierender Strahlung auf die menschliche Gesundheit raten Kindern, Jugendlichen, Schwangeren und bestimmten Risikogruppen aus gesundheitlichen Gründen komplett von Mobiltelefonen ab. Die russischen Grenzwerte für Anwohner von Mobilfunksendern sowie berufliche exponierten Personen sind deutlich niedriger als die deutschen Grenzwerte und nach Aufenthaltsdauer in Stunden und Minuten je Tag gestaffelt. Anwohner von großen Rundfunk-/TV-Sendern wie dem Moskauer Fernsehturm Ostankino tragen ein erhebliches Gesundheitsrisiko und müssen mit Folgen wie erhöhter Krebsrate, Herz-Kreislauf-Krankheiten, Schädigungen des Immun- und endokrinologischen Systems, Schädigungen des Nervensystems, Schädigungen des hämatologischen Systems (Blutsystems). Die elektromagnetische Situation dort müsse deshalb sehr aufmerksam beobachtet werden, da sie eine ernste Gefährdung für die Gesundheit der Anwohnerbevölkerung darstelle, schreibt das Komitee.
Schwangere dürfen gesetzlich geregelt nicht am Computer arbeiten, wer schwanger werden will, sollte 2-3 Monate vor der Schwangerschaft ebenfalls nicht am Computer arbeiten. Der Kontakt mit elektromagnetischen Feldern aller Art sollte auf ein Minimum reduziert werden, zu starken Haushaltsgeräten wie elektrischen Herden, Kühlschränken, Grillöfen, Hausstromleitungen usw. sollten Abstände eingehalten werden, die im Detail angegeben werden (z.B. 1,50 Meter bei elektrischen Herden).
Das Immunsystem reagiere auf elektromagnetische Felder besonders empfindlich. In Tierversuchen kam es zu einer Verschlechterung des Immunstatus bei dauerhaftem Aufenthalt in Felder niedriger Intensität. Es lägen Beobachtungen vor, nachdem Menschen, die unter Allergien leiden, eine erhöhte Empfindlichkeit gegenüber elektromagnetischen Feldern zeigen, besonders bei bestimmten Modulationsarten. Auch bei Hochspannungsleitungen werden Schutzzonen empfohlen (z.B. 20 Meter Abstand bei einer 330kV-Leitung oder 55 Meter bei einer 1100kV-Leitung).
Am 29-01-2003
Studie belegt häufigen Rechtsbruch bei Telefonüberwachungen
Telefonüberwachung
Manfred Mahr, innenpolitischer Sprecher der GAL Fraktion in Hamburg, geht möglichen Rechtsbrüchen bei der Telefonüberwachung mit einer Großen Anfrage nach. Hintergrund ist eine der GAL vorliegende Studie der Universität Bielefeld, nach der Deutsche Richter und Staatsanwälte bei angeordneten Telefonüberwachungen regelmäßig gegen geltendes Recht verstoßen. „In bürgerrechtlichen Kreisen ist immer schon vermutet worden, dass gesetzlich vorgesehene Richtervorbehalte häufig lediglich Alibicharakter haben“, sagte Mahr, „Das wurde nun mehr als bestätigt.“ Unter den mehr als 500 in der Studie untersuchten Verfahren, in denen Telefongespräche abgehört wurden, war nahezu jeder einzelne Fall juristisch anfechtbar. Lediglich drei Prozent aller Betroffenen wurden nach der Abhöraktion von den Staatsanwaltschaften über diese Maßnahme informiert, obwohl das Gesetz dieses in jedem Einzelfall zwingend vorsieht. Der Leiter der Studie, Professor Otto Backes, wirft Richtern und Staatsanwälten einen schweren Eingriff in die Grundrechte der Betroffenen vor. Wer nicht erfahre, dass er abgehört wurde, könne sich auch nicht wehren. Backes kritisiert zudem, dass Richter allzu leichtfertig Genehmigungen für Telefonüberwachungen erteilten.
Da Prof. Backes darauf verweist, dass die Ergebnisse der Studie nicht ohne Weiteres auf die ganze Bundesrepublik übertragbar seien, sieht sich die GAL-Fraktion veranlasst, sich mit einer Großen Anfrage an den Senat zu wenden, um zu ermitteln, wie die Hamburger Rechtsanwendung bei Telefonabhörmaßnahmen in der Praxis aussieht. Manfred Mahr: „Gerade in Zeiten, in denen der Ruf nach mehr Staat, mehr Repression und schärferen Gesetzen immer lauter wird, müssen wir die demokratisch vorgesehenen Sicherungen bei Eingriffen in die Grundrechte auf ihre Tauglichkeit prüfen. Bevor nicht sichergestellt ist, dass solche Vorschriften auch eingehalten werden, sollte auf jede weitere Verschärfung der Gesetze verzichtet werden.“
Am 29-01-2003
Jedes fünfte Kind hat ein Handy
Mobiltelefone
Jedes fünfte Kind im Alter zwischen 6 und 13 Jahren besitzt ein Handy. Von den 12- und 13-Jährigen sind bereits 45 Prozent mobil erreichbar. Dies ergab die Studie "Handy-Träume der Kids" des Marktforschungsinstituts IRNA Deutschland, die am Dienstag in Mölln veröffentlicht wurde. Insgesamt sei der Anteil der Handybesitzer bei den 6- bis 13-Jährigen in den vergangenen anderthalb Jahren von 19 auf 21 Prozent gestiegen. Rund 76 Prozent der Kinder ohne Mobiltelefon wünschen sich den Angaben zufolge ein Handy. Bei Gymnasiasten sei dieser Wunsch dabei mit 66 Prozent am niedrigsten. Allerdings sind 45 Prozent von ihnen bereits im Besitz eines Handys, aber nur 23 Prozent der Hauptschüler.
Laut Umfrage telefonieren Kinder gegenüber der letzten Befragung wieder mehr. Während die bis zu neun Jahre alten Kinder ihr Handy meist nur zum Telefonieren nutzten, verwendeten die Älteren sie eher zum Versenden von SMS-Mitteilungen.
Nach den Ergebnissen der Studie nutzen über 90 Prozent der Kids einen Prepaidtarif. Jugendliche dürfen in Deutschland erst ab 16 Jahren einen Handyvertrag abschließen. Für die Studie wurden bundesweit 1000 Kinder im Alter zwischen 6 und 13 Jahren befragt.
Am 04-02-2003
Regulierungsbehörde erhöht Telefonpreise im Ortsnetz
Rückschlag für Wettbewerb
Die Reglierungsbehörde für Telekommunikation und Post (RegTP) hat dem Wettbewerb im Telefonsektor am Dienstagabend einen schweren Schlag versetzt: Konkurrenten der Deutschen Telekom müssen ab 1. Juli für die Zuführung von Ortsnetz-Gesprächen zu ihrem Netz bis zu 45,5 Prozent mehr bezahlen als bisher. Damit sind zumindest in der Nebenzeit keine Angebote mehr möglich, die billiger sind als die Telekom-Tarife. Alleine die so genannten Interconnection-Entgelte und die Mehrwertsteuer sind mindestens so hoch wie die Endkunden-Tarife der Telekom. Die Regulierungsbehörde setzte sich damit über in großer Zahl vorgetragene Bedenken hinweg, eine solche Regelung widerspreche sowohl dem deutschen, als auch dem europäischen Recht. Die EU-Kommission hatte wegen der schleppenden Liberalisierung des deutschen Telekommunikationsmarktes bereits ein Vertragsverletzungsverfahren gegen die Bundesrepublik eingeleitet. Nach dem - für Deutschland bindenden - EU-Recht müsste eigentlich jeder Telekom-Kunde seit Jahren jeden beliebigen Netzbetreiber durch die Vorwahl einer fünf- oder sechsstelligen Kennzahl (Call by Call) oder durch eine entsprechende Einstellung in der Vermittlungsstelle (Preselection) auswählen können. Dies ist bis heute nur für Ferngespräche der Fall. Drei Firmen bieten seit einigen Tagen immerhin in den meisten Orten Call by Call im eigenen Ortsnetz an, drei weitere in wenigen Orten. Im Bereich Ferngespräche buhlen dagegen fast hundert Anbieter um die Gunst der Kunden.
Diese Einschränkung ergänzt die jetzt beschlossene Neuregelung der Interconnection-Entgelte um einen weiteren Aspekt, der der EU-Kommission nicht gefallen wird: Nach den Feststellungen der RegTP nimmt die Telekom mit den Grundgebühren für ihre Telefonanschlüsse dauerhaft weniger ein als sie an Kosten hat - Monat für Monat 1,40 Euro. Die Telekom betreibt damit Preisdumping und verhindert, dass andere Anbieter von Komplettanschlüssen wirtschaftlich arbeiten können - was sie jedoch als marktbeherrschender Anbieter nicht darf. Auch gegen die Telekom läuft daher ein Strafverfahren der EU-Kommission wegen Wettbewerbsbehinderung. Im Rahmen dieses Verfahrens hatte die Telekom allerdings behauptet, mit ihren Telefonanschlüssen keine Verluste einzufahren.
Ab dem 1. Juli müssen die Ortsnetz-Konkurrenten nun 0,4 Cent pro Gesprächsminute mehr an die Telekom bezahlen: in der Hauptzeit 1,7 und in der Nebenzeit 1,28 Cent; wenn der angerufene Anschluss bei einem Stadtnetzbetreiber wie Hansenet, Berlikomm oder Arcor liegt, gar 2,06 bzw. 1,51 Cent. Hinzu kommen 16 Prozent Mehrwertsteuer, die Kosten für die Rechnungsstellung und den Einzug, für das eigene Netz des Alternativanbieters, für Lizenzen usw. Über diesen Zuschlag bezahlen nun die Konkurrenten ihre eigene Marktverdrängung - die Dumping-Preise der Telekom.
Dabei sind die Endkundenpreise im Festnetz im April ohnhin bereits 1,8 Prozent höher gewesen als ein Jahr zuvor, wie das Statistische Bundesamt am Mittwoch mitteilte.
Immerhin einen kleinen Lichtblick gibt es für die Konkurrenz: Der monatliche Mietpreis für die Teilnehmeranschlussleitung (TAL), die so genannte letzte Meile, die Stadtnetzbetreiber in der Regel von der Telekom mieten müssen, sinkt um 5,45 Prozent von derzeit 12,48 Euro auf dann 11,80 Euro plus Mehrwertsteuer. Damit zahlen die Telekom-Konkurrenten erstmalig für diesen reinen Draht ohne jede Zusatzleistung weniger als ein Telekom-Endkunde für einen kompletten Telefonanschluss - und zwar genau drei Cent.
Am 30-04-2003
Neues Wettbewerbsrecht bringt nur wenig Verbesserungen für Verbraucher
Opposition will Telefonwerbung erlauben
Der Bundestag hat am späten Donnerstagabend die Novelle des Gesetzes gegen den unlauteren Wettbewerb (UWG) beschlossen. Neben dem Schutz der Mitbewerber vor unlauterem Wettbewerb wird der Schutz der Verbraucher als Ziel in das Gesetz aufgenommen. Die bisherigen Regelungen für Sonderverkäufe werden aufgehoben - künftige Sommerschlussverkäufe sind freie Entscheidung der Händler, die auch nicht mehr auf bestimmte Warengruppen mehr beschränkt sind. Gewinne aus vorsätzlichen Wettbewerbsverstößen sollen künftig abgeschöpft werden können. Verbraucherschützer zeigten sich enttäuscht. Das neue Wettbewerbsrecht bleibe hinter den Erwartungen zurück, resümierte der Verbraucherzentrale Bundesverband (vzbv). Es sei zwar positiv, dass Unternehmensgewinne nun abgeschöpft werden können, wenn sie auf Irreführung oder Täuschung der Verbraucher zurückgehen. "Faktisch ist die Gewinnabschöpfung aber ein Placebo-Paragraf, der in der juristischen Praxis nicht greifen wird", sagte vzbv-Vorstand Edda Müller. Die tatsächlichen Verbesserungen für Verbraucher seien bescheiden. Entscheidende Voraussetzung für die Gewinnabschöpfung ist der Nachweis, dass eine unseriöse Firma Verbraucher vorsätzlich getäuscht hat. Vor Gericht wird sich dies als kaum überwindbare Hürde erweisen, befürchtet der vzbv. Eingeführt wurde der Gewinnabschöpfungsanspruch, weil der Schaden für die einzelnen Opfer häufig minimal, für das wettbewerbswidrig handelnde Unternehmen aber groß ist. Kaum jemand klagt hier bisher, weil die Kosten und der Aufwand dafür in keinem Verhältnis zum Schaden stehen. Das Klagerecht für Verbände soll dies beenden. Doch neben dem Problem, den Vorsatz nachzuweisen, dürfte auch die vollständige Abführung des illegalen Gewinns an den Bundeshaushalt bremsend wirken. Denn den Verbänden bleiben damit nur Aufwand und Kostenrisiko, während Nutznießer der Staat ist.
Weiterer Schwachpunkt ist nach Einschätzung des vzbv das Fehlen eines Vertragsauflösungsrechtes für Verbraucher - damit bleiben Verbraucher auch dann an Verträge gebunden, wenn diese Verträge durch illegale Praktiken wie verbotene Telefon- und Faxwerbung oder Täuschung angebahnt wurden.
Als positiv bezeichnete der vzbv die Abschaffung der Beschränkungen bei Schlussverkäufen und Rabatten. "Die Schlussverkäufe waren zuletzt nur noch für rituelle Medienberichte im Sommer und Winter gut", so vzbv-Chefin Müller. "Damit entfallen Restriktionen für Handel und Verbraucher, die von der Wirklichkeit längst eingeholt sind." Auch einen verbesserten Schutz vor "Mondpreisen" sieht das neue UWG vor: Die Werbung mit Rabatten, die nur einen Nachlass auf einen zuvor künstlich erhöhten Preis darstellen, ist verboten.
Der vzbv begrüßte, dass unverlangte Werbung per Telefon, Fax, Handy oder Email auch weiterhin verboten bleibt. Bis zuletzt hatten sich FDP und Teile der Union dafür ausgesprochen, dass Verbraucher zu Werbezwecken künftig auch unverlangt zu Hause angerufen werden können. Allerdings enthielt sich die Unionsfraktion bei der Abstimmung im Bundestag.
Müller kritisierte die Lobbyaktivitäten für eine Lockerung der Telefonwerbung. "Es ist absolut unglaubwürdig, wenn sich FDP und Unionspolitiker zum Retter der Nation vor Spamming und Faxwerbung aufspielen und gleichzeitig die Schleusen für unerwünschte Telefonwerbung öffnen wollen," sagte Müller. Es sei zudem zynisch, mit drohenden Arbeitsplatzverlusten bei Callcentern zu argumentieren: "Wer diese Arbeitsplätze schützen will, muss wissen, dass sie auf permanenten Gesetzesverstößen beruhen." Telefonwerbung ist nur zulässig, wenn der Angerufene vorher eingewilligt hat. Dieser bislang schon durch die Rechtssprechung aufgestellte Grundsatz wird ausdrücklich in das Gesetz aufgenommen. Die Opposition hatte demgegenüber gefordert, dass Verbraucher belästigende Werbeanrufe zunächst hinnehmen müssen und diesen dann widersprechen können.
Das Gesetz geht jetzt in den Bundesrat, der es allerdings nicht verhindern kann. Es soll vor der Sommerpause in Kraft treten.
Am 05-04-2004
Gericht bestätigt Verbot von Telefon-Spamming
Unseriöse 0190-Masche bleibt verboten
Das Verwaltungsgericht Köln hat mit einem am Montag bekanntgegebenen Beschluss das Verbot einer weiteren unseriösen Geschäftsmethode von Telefon-"Mehrwertdienste"-Anbietern bestätigt. Die Richter lehnten es ab, eine einstweilige Anordnung gegen eine Verfügung der Regulierungsbehörde für Telekommunikation und Post (RegTP) zu erlassen, die einer niederländischen Firma untersagt hatte, mit einer gefälschten Anruferkennung deutsche Telefonkunden anzurufen. Bei dieser beliebten Masche werden als Rufnummer des Anrufers deutsche 0190- oder 0137-Nummern angezeigt. Die Verbindung wird aber sofort wieder beendet, um den Angerufenen zum Rückruf zu motivieren. Bei der RegTP waren Beschwerden über auch in der Nacht teilweise 70- bis 80mal wiederholte Anrufe dieser Art eingegangen. Die Behörde untersagte der niederländischen Firma daraufhin unaufgeforderte Anrufe dieser Art, sofern nicht dauerhafte Geschäftsbeziehungen mit dem Angerufenen bestehen oder dieser dem Anruf von vornherein zugestimmt hat. Hiergegen hatte die Firma im einstweiligen Rechtsschutz das Verwaltungsgericht Köln angerufen.
Das Gericht lehnte diesen Antrag am 19. Mai ab. Das Interesse der Firma an der Fortführung ihres Geschäftsmodells wiege weniger schwer als das allgemeine Interesse an einem effektiven Verbraucherschutz, argumentierten die Richter. Der Verbraucher müsse vor solchen Anrufen, bei denen der eigentliche Anrufer in der Anrufkennung nicht auftauche, vorläufig geschützt werden. Endgültig wird das Gericht erst im Hauptsacheverfahren entscheiden. Die Firma kann im Eilverfahren noch Beschwerde zum Oberverwaltungsgericht Münster erheben. Die Chancen stehen allerdings schlecht - zu offensichtlich ist die Illegalität solchen Telefon-Spammings.
VG Köln, Beschluss vom 19.05.2004, 11 L 801/04
Am 24-05-2004
Telefonnotdienst zur Karten-Sperrung geplant
40 Millionen Euro Schaden jährlich
In Deutschland soll eine spezielle Notrufnummer zum Sperren abhanden gekommener Bankkarten, Mobilfunkkarten und anderer elektronischer Berechtigungen eingeführt werden. Unter der Rufnummer 116 116 soll ab 1. Juli ein bundesweiter Sperrdienst eingerichtet werden, der aus dem Inland entgeltfrei erreichbar ist. Ungefähr 6 Millionen Sperrungen werden laut SPD-Fraktion jährlich in Deutschland vorgenommen. Der Schaden entwendeter Karten belaufe sich auf etwa 40 Millionen Euro. Durch schnelleres Sperren von Zahl- und Kundenkarten könne dieser Schaden erheblich verringert werden. Zudem stelle die neue Rufnummer eine große Erleichterung für die Verbraucherinnen und Verbraucher dar, die oftmals damit konfrontiert seien, dass verschiedene Karten auf einmal abhanden kommen und die unterschiedlichsten Institute kontaktiert werden müssen.
Nach einer Sperrmeldung ermittele die Zentrale den zuständigen Kartenherausgeber und der Anrufer werde nacheinander mit deren Sperrdiensten verbunden, so die Fraktion. Der Anrufer müsse sich jeweils legitimieren, damit ein Missbrauch ausgeschlossen sei.
Die Sperrvermittlung soll rund um die Uhr direkt erreichbar sein; eine gesonderte Registrierung sei nicht erforderlich und der Anruf bleibe aus dem Inland gebührenfrei. Die Vermittlungskosten trügen die beteiligten Unternehmen. Manfred Zöllmer, stellvertretender Sprecher für Verbraucherschutz der SPD-Bundestagsfraktion, forderte alle Unternehmen auf, sich der Sperrvermittlung anzuschließen.
Am 07-06-2005
Wiener Ärztekammer warnt vor übermäßigem Handytelefonieren von Kindern
"Reflex-Studie"
Die Wiener Ärztekammer warnt ausdrücklich vor übermäßigem Handytelefonieren vor allem bei Kindern. Grundlage dafür ist die kürzlich präsentierte "Reflex-Studie", in der ein gentoxischer Effekt von Mobilfunkstrahlen nachgewiesen worden sein soll. Als erste Konsequenz daraus hat nun die Ärztekammer einen Leitlinienkatalog erstellt, der konkrete Verhaltensregeln im Umgang mit Handys empfiehlt. Die von der EU mit mehr als zwei Millionen Euro geförderte "Reflex-Studie" wurde offenbar an mehreren Forschungszentren in Europa - unter anderem auch am Wiener AKH - durchgeführt. Dabei wurde die so genannte Mutagenität von elektromagnetischen Feldern überprüft. Man untersuchte Veränderungen in der Erbsubstanz, die der mögliche Beginn einer Tumorerkrankung sind.
Ein Teil der Tests wurde an menschlichen Promyelozyten - einer Vorstufe von Zellen der Blutbildung - durchgeführt. Eine Mutation solcher Zellen kann offenbar in weiterer Folge zu Leukämie und ähnlichen Erkrankungen des blutbildenden Systems führen.
Die Forscher kamen offenbar zu dem Ergebnis, dass es tatsächlich einen gentoxischen Effekt auf menschliche Zellkulturen von Mobilfunkstrahlen in der Stärke gebe, wie sie von jedem GSM-Handy erzeugt werde.
Ältere Studien bestätigt
Schon früher sollen Tierversuche dosisabhängige gentoxische Wirkungen unter hochfrequenter Strahlung gezeigt haben. Auch sollen in Gehirnen von Ratten nach zweistündiger Handybestrahlung vermehrt funktionslose Nervenzellen gefunden worden sein. Zwei epidemiologische Untersuchungen sollen übereinstimmend ein drei- bis vierfach erhöhtes Risiko für Hörnervtumoren nach zehnjähriger Handynutzung gezeigt haben.
Mit der nun vorliegenden "Reflexstudie" werde für alle diese Ergebnisse ein zellbiologischer Zusammenhang nachgewiesen, glauben die Forscher. Erik Huber, Referent für Umweltmedizin der Ärztekammer für Wien, sagte: "Würden Medikamente dieselben Prüfergebnisse wie Handystrahlen liefern, müsste man sie sofort vom Markt nehmen."
Die Wiener Ärztekammer sieht sich vor diesem veranlasst, die Bevölkerung zu mehr Sorgfalt im Umgang mit Mobilfunkgeräten insbesondere bei Kindern aufzurufen. Huber: "Wir müssen davon ausgehen, dass Kinder gegenüber hochfrequenter Strahlung empfindlicher sind als Erwachsene, da der Schädelknochen dünner ist und die kindlichen Zellen eine erhöhte Teilungsrate, in der sie auf gentoxische Effekte empfindlicher sind, aufweisen."
Die Ärztekammer behauptet nicht, dass die Laborergebnisse eins zu eins auf den Menschen übertragen werden können. Die in-vitro-Ergebnisse seien aber alarmierend, denn ab sofort könne eine gesundheitsschädigende Wirkung auf den Menschen nicht mehr gänzlich ausgeschlossen werden. "Und für uns Ärzte gilt auch in diesem Fall das Vorsorgeprinzip", sagt der Präsident der Ärztekammer für Wien, Walter Dorner.
Daher habe man sich entschlossen, dem Beispiel des britischen Gesundheitsministeriums und des dänischen Gesundheitsrates zu folgen und auch in Österreich vor übermäßigem Handytelefonieren insbesondere von Kindern zu warnen.
Am 10-08-2005
Telefontraining - Das Monitoring ist wichtig
Thomas Müller Experte für Telefonmarketing
Viele Unternehmen haben intensiv Kontakt mit ihren Kunden über das Telefon. Ob Inbound oder Outbound, bei jedem Gespräch prägen die Mitarbeiter das Image der Firma. Im intensiven telefonischen Kontakt mit den Kunden schlummern große Potenziale. Um diese zu nutzen und eine hohe Kundenzufriedenheit zu erreichen, eine starke Motivation der Mitarbeitenden aufzubauen und den gewünschten Erfolg für das Unternehmen zu generieren, ist ein kontinuierliches Training, Coaching und ein umfassendes Controlling notwendig. Für die Führung ist die große Herausforderung, die richtigen Ziele und die richtigen Maßnahmen zu definieren. Doch was dient als Grundlage für diese Entscheidungen? Die Mitarbeiter, die Kunden und die Gespräche sind individuell. Oft fehlt ein umfassendes Monitoring um Telefontrainings und Maßnahmen nachhaltig auszuwerten.
Damit ist die Führung gefordert, speziell die Customer Center Manager und die Teamleiter. Doch neben diesen Aufgaben warten an der Front noch andere Herausforderungen: Aufträge instruieren, Besprechungen führen, Projektaufgaben erledigen, Spezialfälle abklären, Kontrollaufgaben wahrnehmen, Gespräche analysieren, Mitarbeiter mit Coachings und Weiterbildungen fördern usw. Und was passiert gerne in diesen Situationen?
Wir kennen alle die Grundsätze des Zeitmanagement. Die Zeit für den Arbeitseinsatz ist begrenzt. Der zeitliche Druck steuert die Prioritäten. Oft werden diejenigen Aufgaben ausgeführt, die am dringendsten sind, andere werden nicht oder zu wenig ausgeführt. Gerade die Förderung der Mitarbeiter mit Telefoncoachings leidet gerne bei diesem Engpass. Wichtig ist, dass sich die Führungskräfte auf die Arbeiten mit großer Wertschöpfung konzentrieren kann.
Mit der einzigartigen Kombination von Controlling und Learning kann die Führung im Callcenter massiv entlastet werden. Mit Call Recording und Call Monitoring kann die Zeiteinsparung 20 bis 40 Prozent betragen. Auch wenn alle Prozesse definiert sind, am Telefon wird die Fähigkeit der Mitarbeiter maßgebend entscheiden, wie viele Kunden zu Fans des Unternehmens werden.
So funktioniert Call Recording und Monitoring in der Praxis:
Gesprächsziele werden bestimmt und in einer Scoring Card definiert. Die Gespräche werden mit einem Call Recorder aufgezeichnet und in ein Call Monitoring System importiert. Die Resultate und die Gesprächsführung werden ausgewertet und stehen auf Stufe Mitarbeiter, Team und Unternehmen zur Verfügung. Diese Informationen liefern die Basis für strategische Entscheidungen, mit welchen weiteren Maßnahmen man den Erfolg sichern will, z. B. Steigerung der Kundenbindung oder Erhöhung der Sales Performance.
Wichtig ist nachher das kontinuierliche Messen der Ergebnisse. Deshalb werden nach einem Monat wieder neu aufgezeichnete Gespräche bewertet. Diese Auswertung zeigt klar die Resultate der Maßnahmen auf, sichert die höchste Nachhaltigkeit der bereits erzielten Optimierungsschritte und stellt die Grundlage für weitere Interventionen dar.
Die Erfahrungen zeigen, dass mit diesem permanenten Controlling große Potenziale genutzt werden wie höhere Freundlichkeit, gesteigerte Verkaufsstärke, kürzere Gesprächszeiten usw. Mit der besseren Beratungs- und Verkaufsqualität erhöht sich die Kundenzufriedenheit. Das bietet eine wertvolle Grundlage für die Förderung und Leistungsbeurteilung von Mitarbeitern.
Sicher ist auch ein Benchmark spannend. Diese einmalige Kombination zwischen Messen von Potenzialen, Entwickeln von Interventionsprogrammen, deren Umsetzung und Feststellen der Ergebnisse ist ein geschlossener Kreislauf. Damit werden Kommunikationsprozesse wirkungsvoll geführt und aktiv gesteuert. (tm)
Am 27-04-2013