So habe sich der Beratungsbedarf seit Inkrafttreten der neuen Insolvenzordnung zum 1. Januar 1999 drastisch erhöht. Seit diesem Termin können auch überschuldete Privatpersonen in das Verfahren gehen. Das derzeitige Angebot an Beratungsstellen werde diesem Bedarf nicht mehr gerecht, betonte Marius Stark, Sprecher der AG SBV. Die unerwartet geringe Zahl von Verbraucherinsolvenzverfahren mit Restschuldbefreiung sei in erster Linie auf den eklatanten Mangel solcher Stellen zurückzuführen, sagte Stark weiter. Während Bundesländer wie Berlin, Nordrhein-Westfalen und Hessen weitere Stellen finanzierten, verweigerten andere Länder eine zusätzliche Förderung. Um annähernd eine Bedarfsdeckung zu erreichen, müsse die Anzahl der Schuldnerberaterinnen und -berater von derzeit 1.700 auf 3.300 erhöht werden, erklärte Stark. Zudem forderte der Sprecher eine stärkere und ausgewogenere Beteiligung der Wirtschaft an der Finanzierung der Schuldnerberatung.
Mitglieder der AG SBV sind die Arbeiterwohlfahrt (AWO), die Arbeitsgemeinschaft der Verbraucherverbände (AgV), die Bundesarbeitsgemeinschaft Schuldnerberatung (BAG SB), der Deutsche Caritasverband (DCV), das Deutsche Rote Kreuz (DRK), der Deutsche Paritätische Wohlfahrtsverband (DPWV) und das Diakonische Werk der Evangelischen Kirche in Deutschland (DW EKD).