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Jahrestag

Letzte Todesurteile in Deutschland vor 50 Jahren vollstreckt

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Der Henker waltete trotz heftiger Proteste seines Amtes: Am 7. Juni 1951 wurden im Gefängnis von Landsberg am Lech (Oberbayern) die letzten von den westlichen Alliierten verhängten Todesurteile gegen sieben Nazi-Verbrecher vollstreckt. Der amerikanische Oberste Gerichtshof hatte zuvor in dritter Instanz eine Berufung, die auf die in der Bundesrepublik abgeschaffte Todesstrafe pochte, abgelehnt. Ein Aufschub-Appell von Bundeskanzler Konrad Adenauer (CDU) wurde von US-Hochkommissar John McCloy zurückgewiesen.


Vier der zum Tode Verurteilten - die SS-Führer Ohlendorf, Blobel, Braune und Naumann - hatten in den von der deutschen Wehrmacht okkupierten Gebieten der Sowjetunion als Führer von SS-Einsatzgruppen die Massentötung von Juden, Sinti und Roma sowie anderen "unerwünschten Elementen" organisiert. Der SS-Obergruppenführer Oswald Pohl war für die Zerstörung des Warschauer Judengettos und die Ermordung von mehr als 56.000 Juden für schuldig befunden worden. Auf das Konto der beiden anderen - die KZ-Bewacher Schallermair und Schmidt - kam die Ermordung zahlreicher Insassen von Konzentrationslagern.

Die sieben waren in der amerikanischen Besatzungszone im Rahmen der zwölf Nürnberger Nachfolge-Prozesse verurteilt worden, die bis 1949 dem Hauptkriegsverbrecher-Tribunal in Nürnberg folgten. Ähnliche Prozesse gegen Kriegsverbrecher gab es auch in der britischen, französischen und sowjetischen Besatzungszone. Mit der Gründung der Bundesrepublik Deutschland, ihrer Integration in das westliche Bündnis und dem Wiedereinstieg alter NS-Eliten in Verwaltung und Wirtschaft mehrten sich jedoch die Stimmen nach einer Amnestierung verurteilter NS-Täter. In den Jahren 1951 bis 1953, so die Analyse des Freiburger Historikers Ulrich Herbert, kam es sogar "zu einer massiven Kampagne für die in Nürnberg verurteilten NS-Verbrecher", die sich "insgesamt als sehr erfolgreich erwies".

Anfang Januar 1951 wurde eine Abordnung des Bundestages, der sich Justizstaatssekretär Walter Strauß (CDU) anschloss, auf dem Bonner Petersberg bei McCloy vorstellig und legte diesem eine Amnestie verurteilter NS-Täter nahe. Nachdem der Hohe Kommissar entsprechende Signale auch aus den Staaten erhalten hatte, amnestierte er alle Urteile der Nürnberger Nazi-Prozesse unter fünfzehn Jahren. Von 142 Verurteilten ließ McCloy 77 frei, vor allem die verurteilten Großindustriellen, die bis Ende Februar 1951 sämtlich aus der Haft entlassen wurden. Alfried Krupp von Bohlen und Halbach erhielt wie zuvor Friedrich Flick sein eingezogenes Vermögen zurück. Zehn Todesstrafen wurden in Haftstrafen umgewandelt, weitere Strafen vielfach herabgesetzt, so dass bis 1958 die letzten, eigentlich lebenslänglich verurteilten Naziverbrecher freikamen. 1952 hatte Adenauer diesen Trend mit den Worten befördert, unter den in den alliierten Gefängnissen einsitzenden "Kriegsverurteilten" seien nur sehr wenige "wirkliche Verbrecher" anzutreffen. Es sei an der Zeit, so ebenfalls Adenauer, "endlich mit der Naziriecherei Schluss zu machen".

So prägt vor 50 Jahren "diese Atmosphäre aus Auftrumpfen, Rechtfertigungen, schlechtem Gewissen und Kaltem Krieg" (Ulrich Herbert in der "Zeit") auch die Proteste gegen die Hinrichtung der sieben in Landsberg einsitzenden Todeskandidaten. Vizekanzler Franz Blücher (FDP) und Bundesfinanzminister Fritz Schäffer (CSU) sind als Zeugen dabei, als der Henker den Delinquenten im 20-Minuten-Abstand die Schlinge umlegt. Beide sprechen die Befürchtung aus, dass die Vollstreckung der Urteile zwei Jahre nach Inkrafttreten des Grundgesetzes, das die Todesstrafe nicht mehr kennt, "ernste Verwirrung auslösen" könne.

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