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Bischofskonferenz

Rechte für Illegale gefordert

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Die Deutsche Bischofskonferenz mahnt humanitäre Verbesserungen für die hier lebenden Ausländer ohne Aufenthaltsrecht und Duldung an. In einer am heutigen Montag vom Konferenz-Vorsitzenden, Kardinal Karl Lehmann, in Bonn vorgestellten Denkschrift heißt es, die in Deutschland in der Illegalität lebenden Menschen seien zwar Träger von garantierten Rechtsansprüchen. Diese Rechte ließen sich aber allenfalls unter Inkaufnahme einer Ausweisung durchsetzen. Durch diese "faktische Rechtlosigkeit" seien die Menschen weiteren Bedrohungen, Erpressungen und Ausbeutungen aller Art ohne ausreichenden Rechtsschutz ausgeliefert.


Konkret forderte Lehmann ein praktisch durchsetzbares Recht auf Zugang zum öffentlichen Gesundheitssystem und zur medizinischen Versorgung. Minderjährige Kinder, die für die Fluchtsituation ihrer Eltern nicht verantwortlich seien, müsse der Besuch von Kindergarten und Schule ermöglicht werden. Lehmann fügte hinzu: "Auch Menschen ohne Aufenthaltsrecht hätten einen Anspruch auf ein menschenwürdiges Existenzminimum." Schließlich müsse auch ein wirksamer Rechtsschutz bei vorenthaltenem Lohn gewährleistet sein.

Ausdrücklich hob Lehmann hervor, dass die Kirche nicht zur Stabilisierung von Illegalität in der Gesellschaft beitragen wolle. Beim Thema "Asyl in der Kirche", das man als Form des qualifizierten Protestes begreife, seien aber in vielen Fälle bei staatlichen Institutionen mildernde Lösungen gefunden worden. "Asyl in der Kirche" löse in den Einzelfällen jedenfalls Druck aus.

Die Bevölkerung forderte Lehmann auf, die Akzeptanz für die Legalisierung hier lebender Ausländer zu erhöhen. Angesichts der hohen Arbeitslosigkeit und verbreiteter kultureller Ängste sei dies allerdings eine anspruchsvolle Aufgabe.

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