Überblick
- Transportzeitbegrenzung für Schlachttiere in der EU gefordert
- Europaparlament beschließt Abfallrahmenrichtlinie
- Europaparlamentarier unterstützen günstige "Roaming"-Tarife
- Europaparlament sieht sich als "Anwalt für Menschenrechte"
- Europaparlament warnt vor Kriegen um den Zugang zu Wasser
- Europaparlament warnt bei EU-Verfassung vor "Minivertrag"
- Europaparlament beschloss EU-Pflanzenschutzpaket
- Europaparlament verabschiedet Economic Governance-Paket:
- Deutsche Blockade behindert Eurorettung
- Europarat verabschiedet Empfehlung zum Whistleblowerschutz
Der "Untersuchungsausschuss" zum Thema Echelon wurde vor fast zwei Jahren eingerichtet. Inzwischen gab es immer wieder Stellungnahmen oder Zeugenaussagen in Zusammenhang mit der Untersuchung, eine offizielle Stellungnahme erfolgte allerdings bisher nicht. Insider erwarten nun, dass der noch ausständige Endbericht des Untersuchungsausschusses US-kritisch ausfallen wird.
Im Vorjahr bestätigte u.a. Ex-CIA-Direktor James Woolsey in einer Pressekonferenz, dass US-Geheimdienste Fax-, E-Mail und Telefonverkehr überwachen und die Erkenntnisse genutzt werden, um der US-Wirtschaft Vorteile zu verschaffen. Im vorliegenden Bericht werden diese Aussagen mit Fakten untermauert. Auch eine britische Teilnahme wird festgestellt und als möglicherweise EU-rechtswidrig eingestuft. Den EU-Bürgern empfiehlt der Bericht, Verschlüsselungsprogramme zu verwenden oder auf Open Source-Produkte umzusteigen, da diese auf mögliche Sicherheitslücken besser überprüfbar seien.
Transportzeitbegrenzung für Schlachttiere in der EU gefordert
Europaparlament
Am Mittwoch wurde im Europäischen Parlament der Bericht zum Verordnungsvorschlag der EU-Kommission über den Schutz von Tieren beim Transport angenommen. Mit diesem hat das Parlament seine langjährige Position zum Thema Tiertransporte erneut bekräftigt. Mit überwältigender Mehrheit wurde erneut eine generelle Begrenzung der Transportzeit für Schlachttiere gefordert. "Jetzt ist der Agrarministerrat gefordert, es kann nicht sein, dass die langjährigen Forderungen des EU-Parlamentes, weiterhin blindlings ignoriert werden!", kommentiert der Präsident des Tierschutzbundes, Wolfgang Apel, die Situation. Indes hat die Irische Präsidentschaft einen so genannten Kompromissvorschlag zu den ewigen Streitpunkten Transportzeiten, Ladedichten und Temperaturbereiche vorgelegt. Demnach sei keinerlei Begrenzung der Transportzeit vorgesehen, sondern Intervalle von 9 Stunden Fahrt, zwei Stunden Pause, weiteren 9 Stunden Fahrt und anschließenden zwölf Stunden Pause. Diese Intervalle können beliebig fortgesetzt werden. Für die Pausen können die Tiere - ausgenommen Schweine - abgeladen werden, sie müssen aber nicht.
Völlig unklar bleibt, wo die Pausen stattfinden, bei denen die Tiere auf dem Fahrzeug belassen werden und wie die Versorgung der Tiere in diesem Fall gewährleistet und kontrolliert werden soll. Auch die vorgesehenen Anforderungen an Platz und Temperatur sind völlig unzureichend. Etwas mehr - aber bei weitem nicht genug - Platz ist nur für Langzeittransporte geplant, bei denen die Tiere die Pause auf dem Fahrzeug verbringen. "Dicht beladene Langzeittransporte bei 35 °C wären damit auch weiterhin legal möglich." schlussfolgert Wolfgang Apel. "Eine Verbesserung der Situation für die Tiere kann so nicht erreicht werden. Vor allem für die Schlachttiere, deren Bestimmung der Tod am Zielort ist, befürchten wir Schlimmstes!"
Seit knapp einem Jahr wird nun über den Verordnungsvorschlag diskutiert. Dabei wurden erreichte Verbesserungen nach und nach wieder aufgeweicht. Aus der Sicht des Tierschutzes stellt der Verordnungsvorschlag seinem jetzigen Stand nach einen eklatanten Rückschritt gegenüber der geltenden Gesetzgebung dar. "Die Forderungen des Deutschen Tierschutzbundes, der Tierärzte und des Europäischen Parlaments finden sich genauso wenig in dem Gesetzesentwurf der Kommission wieder, wie die Empfehlungen ihres Wissenschaftlichen Veterinärausschusses, die in weiten Teilen keine Berücksichtigung fanden," so Apel abschließend. "Das Ergebnis ist untragbar! Sollte der Entwurf tatsächlich noch vor Mai verabschiedet werden, muss er radikal verbessert werden. Sonst ist die einzig vernünftige Lösung die Blockade!"
Der Deutsche Tierschutzbund startet auf seiner Website einen Protestaufruf. Per Email können Verbraucher der Irischen Ratspräsidentschaft ihrer Forderung nach einer Transportzeitbegrenzung Nachdruck verleihen und ihren Unmut bezüglich des Kompromissvorschlages äußern.
Am 31-03-2004
Europaparlament beschließt Abfallrahmenrichtlinie
Stabilisierung von Abfallmengen
Der Umweltverband NABU hat die Abstimmung zur EU-Abfallrahmenrichtlinie am Dienstag in Straßburg als wichtigen Erfolg für den Umweltschutz gewertet. "Mit konkreten Zielen und Maßnahmen für Abfallvermeidung und Recycling" kann Europa nach Auffassung der Umweltschützer den Einstieg in eine "Recycling-Gesellschaft" schaffen. Dies sei eine Voraussetzung für die Erreichung der EU-Ziele zur Ressourcennutzung und zum Klimaschutz, sagte NABU-Bundesgeschäftsführer Leif Miller. Nach der Entscheidung des Parlaments zur Stabilisierung von Abfallmengen in der EU dürften die jährlichen Abfallmengen 2012 den Wert aus dem Jahr 2008 nicht überschreiten. Nach Darstellung der Umweltschützer gingen die Europaabgeordneten auf Forderungen von Umweltverbänden ein, wonach bis 2020 50 Prozent der Siedlungsabfälle und 70 Prozent der Produktionsabfälle sowie der Bau- und Abbruchabfälle recycelt werden sollen. Außerdem sollen die Mitgliedstaaten bis 2015 Systeme für Getrenntsammlung von insgesamt acht prioritären Abfallströmen aufbauen. Die Kommission soll entsprechend der Abstimmung auch einen Vorschlag für eine Bioabfallrichtlinie bis Juni 2008 vorlegen.
NABU: Abgeordnete gegen Müllverbrennung als Allheilmittel
Die Europaabgeordneten hätten für eine "eindeutige fünfstufige Abfallhierarchie" gestimmt. Dies sei erforderlich für die Lenkung der Abfallströme hin zu den umweltfreundlichsten Alternativen, so Miller. Die Europaabgeordneten hätten dem Kommissionsvorschlag, Müllverbrennungsanlagen anhand von Energieeffizienzkriterien zu Verwertungsanlagen umzuklassifizieren, eine klare Absage erteilt. "Es ist erfreulich, dass die Europaabgeordneten gegen Müllverbrennung als Allheilmittel für die zunehmende Abfallmengen in Europa gestimmt haben. Alle Anlagen, die Abfälle verbrennen, müssen effizient betrieben werden - und zwar unabhängig davon, ob sie als Verbrennungs- oder Verwertungsanlage eingestuft sind", fordert der Umweltverband.
Am 13-02-2007
Europaparlamentarier unterstützen günstige "Roaming"-Tarife
"Horrende Minutenpreise"
Die Europaparlamentarier wollen mit ihren Handys billiger aus dem Ausland telefonieren können. "Horrende Minutenpreise" von 0,58 bis 5 Euro wollen die Parlamentarier "nicht länger akzeptieren". Deswegen unterstützte der europäische Industrie-Ausschuss am 12. April mit großer Mehrheit einen von der EU-Kommission vorgeschlagenen "Euro-Tarif". Dieser kappt die Gebühren auf höchsten 40 Cent pro Minute – egal, von wo aus Sie innerhalb der EU telefonieren. Auch die Verbraucher sollen von der Neuregelung profitieren. Die gesalzene Handyrechnung nach dem Urlaub im Ausland soll ab diesem Sommer der Vergangenheit angehören. Momentan sieht es nach Auffassung des Europaparlaments für Reisende noch ziemlich düster aus. Je nach Vertrag fielen die Gesprächspreise aus dem europäischen Ausland gesalzen aus: 0,58 bis 5 Euro pro Minute kassierten die Mobiltelefonanbieter von ihren Kunden, die aus einem ausländischen Netz heraus telefonieren. "Damit zahlen die geschätzten 147 Millionen europäischen Bürger, die von diesem Service Gebrauch machen, im Durchschnitt fünf Mal so viel, wie den Firmen an Kosten entstehen", teilte das Parlament mit.
Ein bisschen zu leicht verdientes Geld, finden die Europaparlamentarier. "Immerhin springen dadurch Summen von 8,5 Milliarden Euro im Jahr für die Mobilfunkbetreiber heraus. Das entspricht etwa 5,7 Prozent der Gesamteinnahmen in diesem Wirtschaftszweig."
Deswegen stimmten die Abgeordneten am 12. April im Industrie-Ausschuss mit großer Mehrheit für günstigere Roaming-Tarife, die die Europäische Kommission im Juli des vergangenen Jahres vorgeschlagen hatte. Zuvor jedoch gab es ein verbissenes Ringen zwischen den Parlamentariern, die versuchten, zwischen den Interessen der Unternehmen und jenen der Verbraucher zu vermitteln. Die größten Fraktionen des Parlaments, die Sozialdemokraten und die Fraktion der Europäischen Volkspartei (Christdemokraten) und europäischer Demokraten, unterstützten schließlich beide den Euro-Tarif – zu Gunsten der EU-Bürger.
Nach dem Kompromiss über den parlamentarischen "Roaming"-Bericht "war die Freude auf Seiten der Parlamentarier groß", heißt es in einem Bericht des Europaparlaments.
Die "Roaming"-Gebühren würden fallen. Das sei ein bedeutender Erfolg "für europäische Verbraucher" und eine klares Signal an Europas Telefon-Industrie, sagte der österreichische EU-Abgeordnete und Hauptberichterstatter Paul Rübig von der Fraktion der Europäischen Volkspartei (Christdemokraten) und europäischer Demokraten das Wahlergebnis.
Am 17-04-2007
Europaparlament sieht sich als "Anwalt für Menschenrechte"
Weißrussland, Kuba, Burma & Iran
Das Europaparlament sieht sich als "Anwalt für Menschenrechte". Das Parlament hat hierbei allerdings offenbar nicht in erster Linie die Menschenrechte in Europa im Blick. Im Rahmen einer Expertenrunde Ende März befassten sich die Europaparlamentarier in erster Linie mit Ländern, zu deren Regierungen die Europäische Union einer eher schlechtes Verhältnis hat: So zum Biepiel Weißrussland, Kuba, Burma und Iran. Das Europaparlament ist der Auffassung, dass es mit seinen Berichten, Resolutionen, Debatten und mit der jährlichen Verleihung des Sacharow-Preises Einfluss auf diese Länder nehmen kann. Man könne aber "noch effektiver" werden. In seiner Eröffnungsrede sprach Parlamentspräsident Hans-Gert Pöttering von der Rolle des Europaparlaments als "Vorreiter" in Menschenrechtsangelegenheiten.
"Auch wenn die kubanischen Behörden den Sacharow-Preis nicht anerkennen, sind sie mit repressiven Maßnahmen vorsichtiger geworden." So werden Vertreterinnen der kubanischen Bewegung Damas de Blanco in einer Studie des European Inter-University Centre for Human Rights and Democratisation (EIUC) zitiert, die am 27. März in einem Seminar des Unterausschusses für Menschenrechte vorgestellt wurde. Die Studie mit dem Titel "Beyond Activism" untersucht den Einfluss des Europaparlaments auf die weltweite Einhaltung der Menschenrechte.
Die "Damen in Weiß" wurden 2005 mit dem Sacharow-Preis des Europäischen Parlaments ausgezeichnet. Ganz in Weiß gekleidet, setze sich die kubanische Frauengruppe mit regelmäßigen Protestmärschen für die Freilassung ihrer Ehemänner, Brüder und Söhne ein, die als Regimekritiker im "kubanischen Frühling" 2003 verhaftet und zu Freiheitsstrafen zwischen sechs und 28 Jahren verurteilt worden seien.
Auch zwei anwesende Sacharow-Preisträger, der weißrussische Journalist Ales Antsipenka und Robert Ménard von den "Reportern ohne Grenzen", bestätigten laut Europaparlament die Erfahrung der Damen in Weiß. Der Rückhalt durch den Sacharow-Preis habe ihnen zusätzlich Sicherheit gegeben und ihre Arbeit erleichtert.
Im Kampf für die Menschenrechte attestiert die Studie dem Europaparlament eine wichtige Stellung. Nicht nur die Verleihung des Sacharow-Preises werbe für Meinungsfreiheit und Menschenrechte. Positiven Einfluss könne das Parlament insbesondere auch durch "politischen und wirtschaftlichen Druck auf Drittländer" ausüben, die nach Auffassung der Europäischen Union gegen grundlegende Menschenrechtsprinzipien verstoßen.
Eine "direkt Wirkung" hätten auch die Menschenrechts-Jahresberichte des Parlamentes: "Im Jahr 2004 erhielt der Parlamentsberichterstatter eine schriftliche Zusicherung von iranischen Behörden, dass Menschenrechtsverletzungen, die im Berichtsentwurf besonders angeprangert wurden, gestoppt würden, nämlich die Steinigung von Frauen, die Hinrichtung von Minderjährigen und die Amputation von Gliedmaßen als Strafe."
Die Studie verweist weiterhin auf Erfolge durch Resolutionen, empfiehlt aber gleichzeitig, den Reaktionen und konkreten Auswirkungen systematischer nachzugehen und die Publizität der parlamentarischen Menschenrechtsarbeit zu verbessern.
Robert Ménard von den Reportern ohne Grenzen bestätigte den Europa-Abgeordneten grundsätzlich "gute Arbeit", forderte jedoch mehr Konsequenz: "Wenn Sie einem Assoziationsabkommen zustimmen, warum sorgen Sie dann nicht auch dafür, dass die Menschenrechtsklauseln eingehalten werden?"
Lotte Leicht von der Menschenrechtsorganisation Human Rights Watch sagte, die Glaubwürdigkeit des EU-Parlaments werde letztlich daran zu messen sein, in welchem Maße die Einhaltung der Menschenrechte vom Parlament überwacht wird und inwiefern auch Menschenrechtsverletzungen innerhalb der EU geahndet würden.
Am 17-04-2007
Europaparlament warnt vor Kriegen um den Zugang zu Wasser
Ressourcenkriege
Immer mehr Fachleute und Organisationen warnen vor weiteren Kriegen um knappe Ressourcen. Es geht um Öl, Erdgas, Uran und um knappe Metalle. Auch mögliche Kriege um den Zugang von Wasser werden seit langem diskutiert. Abgeordnete des Europäischen Parlaments und Fachleute beschäftigten sich auf der so genannten Weltwasser-Versammlung 2007 im März mit möglichen Kriegen um den Zugang zu Wasser. Obwohl die Erdoberfläche zu 71 Prozent aus Wasser bestehe, sei sauberes Trinkwasser dennoch knapp. Offiziellen Zahlen zufolge bleibt 1,1 Milliarden Menschen der Zugang zu sauberem Trinkwasser verwehrt. In den nächsten 20 Jahren könnte ihre Zahl auf drei Milliarden steigen, wird befürchtet. Auf der Weltwasser-Versammlung wurde es für möglich gehaltn, dass sich Menschen in nicht allzu ferner Zukunft um das "blaue Gold" bekriegen. Fachleute befürchten, dass sich die Situation weiter verschlechtern wird, falls nicht ein weltweites Umdenken stattfindet. Eine wachsende Weltbevölkerung benötige noch mehr Trinkwasser und auch mehr Nahrungsmittel. Der größte "Wasserschlucker auf der Welt" stelle aber die Bewässerung von Feldern für die Nahrungsproduktion dar. Allein 70 Prozent des weltweiten Trinkwasserhaushaltes werde dadurch verbraucht.
In Afrika wird wegen des Klimawandels mit einer verstärkten Wüstenbildung gerechnet, die die Situation für die Betroffenen weiter verschlimmere und zu "Wassermigration" führen werde.
Europa verfüge zwar über genügend Wasserressourcen. Dennoch soll Wasserverschwendung, zum Beispiel beim Wässern des Rosenstocks im Garten oder des Golfrasens, und Wasserverschmutzung ein gravierendes Problem darstellen, hieß es auf dem Weltwassertag. Allein der Golftourismus in Spanien verursache jährlich einen Wasserverbrauch, der dem Verbrauch einer Kleinstadt von 12.000 Einwohnern in nichts nachstehe.
Die Donau sei einer der zehn am meisten durch Verschmutzung bedrohten Flüsse. Der WWF hatte kürzlich behauptet, dass weitere Kanalisationen den Fluss bedrohen würden und somit die Trinkwasserversorgung von 20 Millionen Menschen zusammenbrechen könnte.
Weltweite Wasserknappheit kann nach Auffassung von Experten zu Konflikten und Millionen von Flüchtlingen in den Entwicklungsländern führen. Sie warnen inzwischen schon vor Kriegen, in denen nicht nur um Öl oder Gas, sondern um den Zugang zu Trinkwasser gekämpft wird.
Insbesondere in Regionen, in denen sich mehrere Länder das Wasser eines Flusses teilen, würden Konflikte drohen. Die Länder, die im oberen Flussverlauf liegen, könnten den flussabwärts gelegenen Ländern theoretisch den Wasserhahn abdrehen. Würden beispielsweise Äthiopien oder der Sudan in Zukunft mehr Wasser vom Nil abzweigen, hätten die Ägypter ein großes Problem. Für sie sei der Nil die wichtigste Wasserader und er habe eine überragende wirtschaftliche Bedeutung.
Der Weltwassertag diskutierte auch ein anderes Beispiel. Die Türkei errichte zurzeit eines der größten Staudammsysteme der Welt, um Wasserkraftstrom zu gewinnen und Bewässerungswasser bereitzustellen. Mit 22 Staudämmen sollten Euphrat und Tigris aufgestaut werden. Dies geschehe zum Ärger von Syrien und des Irak: Die beiden Länder befürchteten nun, dass ihnen die Türkei das Wasser abgräbt.
"Wasser ist Leben und jeder hat ein Recht darauf." Die Wichtigkeit dieses Prinzip wurde nicht nur auf der Weltwasser-Versammlung 2007 hervorgehoben. Auch das Europaparlament stellt sich hinter diese Position. In einer Resolution über die Situation in der Westsahara aus dem Jahr 2005 definierten die Abgeordneten Wasser als "fundamentales Menschenrecht".
Der italienische Europaabgeordnete Giulietto Chiesa, der an der Versammlung teilgenommen hatte, sagte, dass Wasser eine "essentielle Ressource" sei. "Wir können deswegen nicht akzeptieren, dass Wasser künftig als Ware gehandelt und die Wasserversorgung nur im privaten Sektor organisiert wird." Die Weltwasser-Versammlung sei ein wichtiger Schritt auf internationaler Ebene gewesen, um Wasser als öffentliches Gut und als Menschenrecht zu betrachten.
Am 18-04-2007
Europaparlament warnt bei EU-Verfassung vor "Minivertrag"
"Verfassungskrise"
Das Europaparlament droht mit einem Veto, falls sich bei der Überarbeitung der EU-Verfassung Frankreichs designierter Staatspräsident Nicolas Sarkozy mit seiner Forderung nach einem deutlich abgespeckten Vertrag durchsetzen sollte. "Wir werden einem solchen Minivertrag nicht zustimmen", sagte der Vorsitzende des Konstitutionellen Ausschusses des EU-Parlaments, Jo Leinen, am Dienstag in Berlin. Sarkozy hatte wegen des Nein seines Landes zur EU-Verfassung einen deutlich abgespeckten Vertrag gefordert, der sich auf eine Reform der Institutionen beschränken solle. Leinen rief Bundeskanzlerin Angela Merkel (CDU) als EU-Ratspräsidentin auf, dem EU-Gipfel im Juni einen klaren Fahrplan vorzulegen, wie die "Verfassungskrise" in Europa beendet werden könne. Dazu gehöre der Vorschlag, bis Jahresende den Verfassungsvertrag in einer Regierungskonferenz zu überarbeiten, damit dieser bis Anfang 2009 zum Beginn des Europawahlkampfes endgültig ratifiziert werden könne. "Diese Krise muss erledigt sein, bevor wir die Bürger zu den Urnen rufen", sagte der SPD-Politiker.
Leinen forderte, den bisherigen Vertragstext "in zwei Teile" aufzuspalten. Zum einen sollte es einen "Grundvertrag" geben, der die Reform der europäischen Institutionen und statt der gesamten EU-Grundrechtecharta nur einen Verweis darauf enthalte. Der bisherige Teil III, der mit über 330 Artikeln detailliert die Anwendung der Verfassung regele, könne ein "Ergänzungsvertrag" werden. Zudem sollte der Klimaschutz als "Mehrwert für die Bürger" in den Vertragstext kommen.
Mit diesem Vorschlag des SPD-Politikers würde sich am förmlich in Referenden gescheiterten Verfassungsentwurf praktisch nichts ändern. Denn EU-Grundrechtecharta ist längst in Kraft getreten und war ohnehin nie Anstoß von Kritik. Und mit der Aufspaltung der übrigen zwei Hauptteile in zwei getrennte Vertragstexte würde sich auch nichts am Inhalt ändern. In Frankreich und den Niederlanden war aber genau diese Verfassung 2005 bei Referenden nach intensiven öffentlichen Diskussionen gescheitert.
Doch der Sozialdemokrat Leinen will offenbar vor allem ein zweites Nein aus Frankreich verhindern. Dies "wäre eine Katastrophe" und würde für Europa eine Blockade auf viele Jahre bedeuten, so Leinen.
Die Linksfraktion hat unterdessen angekündigt, mit führenden Vertretern von Gewerkschaften, Verbänden und sozialen Bewegungen über Forderungen an den Europäischen Verfassungsvertrag diskutieren zu wollen. Die Fraktion habe Alternativen vorgelegt, "die die Kritik der europäischen Völker aufnehmen", und drängt auf ein europaweites Verfassungsreferendum.
Genau dies möchte Leinen vermeiden: Nicht noch einmal soll die Bevölkerung über eine europäische Verfassung abstimmen können und das von den Regierungen ausgearbeitete Vertragswerk möglicherweise ablehnen.
Am 08-05-2007
Europaparlament beschloss EU-Pflanzenschutzpaket
"Systemwechsel"
Das Europäische Parlament hat am Dienstag (13. Januar) dem Kompromiss zum EU-Pflanzenschutzpaket mit großer Mehrheit zugestimmt. Besonders bedenkliche Stoffe werden künftig aus Pflanzenschutzmitteln verbannt. Bundesumweltminister Sigmar Gabriel (SPD) begrüßte den Beschluss: "Das Verbot bedenklichster Stoffe in Pflanzenschutzmitteln ist ein Riesenfortschritt. Die Agrarindustrie steht jetzt in der Pflicht, den Landwirtinnen und Landwirten umweltfreundlichere Alternativlösungen zur Verfügung zu stellen. Aus meiner Sicht bietet dieser Innovationsanreiz aus Brüssel gerade für den Chemiestandort Deutschland große Chancen", so Gabriel. Mit Recht könne das EU-Pflanzenschutzrecht jetzt als wegweisendes Instrument des Umweltschutzes bezeichnet werden. Beschränkungen der Verwendung chemischer Pflanzenschutzmittel sollen zusätzlichen Schutz bringen. Fest umrissene Reduktionsziele und Maßnahmen müssen nun national festgelegt werden. Das vom Parlament beschlossene neue Zulassungsverfahren für Pflanzenschutzmittel ist nach Darstellung des Bundesumweltministeriums "ein Systemwechsel zugunsten der Umwelt". Besonders bedenkliche Stoffe sind künftig in Pflanzenschutzmitteln verboten – ungeachtet der Mengen, die bei Umwelt und Verbraucher tatsächlich ankommen. Dies gilt unter anderem für giftige Stoffe, die sich in der Umwelt anreichern oder solche, die zu den international geächteten langlebigen organischen Verbindungen, den so genannten POP-Stoffen, gehören. Auch nachweislich krebserzeugende, erbgutverändernde oder die Fortpflanzungsfähigkeit schädigende Stoffe sowie Stoffe, die das Hormonsystem stören, werden künftig EU-weit vom Zulassungsverfahren für Pflanzenschutzmittel-Wirkstoffe ausgeschlossen.
Für Wirkstoffe, die solche bedenklichen Eigenschaften nicht haben, bleibt es den Angaben zufolge weiterhin bei der "gründlichen Risikobewertung".
Das Europäische Parlament hat darüber hinaus Regelungen zugestimmt, welche EU-weit nicht nur die Zulassung von Pflanzenschutzmitteln, sondern auch deren Verwendung regeln. Zukünftig soll beim Pflanzenschutz eine Abwägung stattfinden, damit solchen Verfahren der Vorzug gegeben wird, die möglichst geringe Auswirkungen auf Mensch und Umwelt haben.
Zu diesem Zweck soll ab 2014 der von der Chemieindustrie propagierte "Integrierte Pflanzenschutz" verpflichtend werden, der weit von ökologischen Standards entfernt ist.
Weiterhin soll das Sprühen vom Flugzeug oder Hubschrauber aus, abgesehen von begrenzten Ausnahmen, verboten werden. In einem Nationalen Aktionsplan muss jeder EU-Mitgliedsstaat künftig Reduktionsziele, Maßnahmen und Zeitpläne festlegen, um die Risiken und Auswirkungen der Pflanzenschutzmittel-Anwendung auf Mensch und Umwelt zu verringern.
Der Ministerrat muss dem Kompromiss formal noch zustimmen.
Breyer: Sternstunde für Europa
Die Europaabgeordnete Hiltrud Breyer (Grüne) begrüßte das Pflanzenschutzpaket. "Heute ist ein Meilenstein für den Umwelt- und Gesundheitsschutz gesetzt. Weltweit erstmalig gibt es einen Ausstiegsbeschluss zu hochgefährlichen Pestiziden", so Breyer. Bereits 2009 werde den ersten hochtoxischen Pestiziden keine neue Zulassung gegeben.
"Der europäische Ausstiegsbeschluss aus gefährlichen Pestiziden ist eine Sternstunde für Europa", so Breyer. "Gerade vor dem Hintergrund des massiven Lobbydrucks von Pestizidindustrie und Landwirtschaftsvertretern, die noch bis zuletzt die Verbote aufweichen wollten, ist die Abstimmung ein Riesenerfolg." Die Europäische Union nehme damit eine Vorreiterrolle ein. "Es zeigt sich, dass die EU auf die Überholspur gesetzt werden kann für bahnbrechenden Gesundheitsschutz."
Die Entscheidung habe internationale Signalwirkung, da Obst und Gemüse, welches aus Drittländern in die EU eingeführt werde, keine in Europa illegalen Pestizide enthalten dürfe. Damit dürften beispielsweise Bananen aus Costa Rica in Zukunft keine Pestizide mehr enthalten, die die Fortpflanzung schädigten.
Die Hartnäckigkeit des Europaparlaments hat sich nach Auffassung von Breyer auch bei der vorgesehenen Ausnahmeregelung für die Verbote ausgezahlt. So habe das Parlament die Bedingungen für die Ausnahmen verschärft.
Mit der Forderung an die EU-Kommission, eine Kosten-Nutzen-Analyse zu erstellen und daraus Gesetzesvorschläge sei auch der Einstieg in "den elektronischen Feldpass" geschafft, so Breyer. "Durch die vorgesehenen verbesserten Dokumentationspflichten kann der Groß- und Einzelhandel schon jetzt bessere Rückverfolgbarkeit von den Lebensmittelproduzenten einfordern."
Am 13-01-2009
Europaparlament verabschiedet Economic Governance-Paket:
Unzureichendes Ergebnis mit Licht und Schatten
Das Europaparlament hat heute das Economic Governance-Paket im Plenum verabschiedet. Es besteht aus sechs Berichten und ist auch als 6pack oder "Rehn-Vorschläge" bekannt. Zwei Berichte (Ferreira, Haglund) schaffen gesetzliche Rahmenbedingungen zum Umgang und Abbau von volkswirtschaftlichen Ungleichgewichten. Der Ford-Bericht soll die Transparenz der mitgliedsstaatlichen Haushaltsdaten verbessern und somit deren Manipulation verhindern. Drei weitere Berichte (Wortmann- Kool, Feio und Goulard) reformieren den Stabilitäts- und Wachstumspakt. Der ECOFIN-Rat hat bereits sein Einverständnis zum Paket verdeutlicht, deshalb gilt sein für den 4. Oktober anstehender Beschluss als Formsache.
Zum Economic Governance Paket erklärt Sven Giegold, wirtschafts- und finanzpolitischer Sprecher der Grünen/EFA im Europaparlament:
"Wir unterstützen eine ehrgeizige europäische wirtschaftliche Steuerung, die Solidarität und Verantwortung gemeinsam verfolgt. Das ist bei den Berichten zu wirtschaftlichen Ungleichgewichten (Ferreira, Haglund) gelungen. Es ist zu begrüßen, dass sowohl Mitgliedsländer mit Überschüssen, als auch Staaten mit Defiziten einen Beitrag zum Abbau der volkswirtschaftlichen Ungleichgewichte in Europa leisten müssen und bei Nichthandeln sanktioniert werden können.
Insbesondere Deutschland wird nun gefordert sein, durch Mindestlöhne, faire Lohnabschlüsse und Zukunftsinvestitionen zur Verringerung des Ungleichgewichts zwischen exportstarken und exportschwächeren Mitgliedsstaaten beizutragen. Der Ford-Bericht verbessert die Transparenz der mitgliedsstaatlichen Haushaltsdaten, da er striktere Regeln sowie Analyse durch unabhängige Institute vorschreibt. Diese drei Berichte sind unterstützenswert, da sie effektive Ansätze zur Überwindung der wirtschaftlichen Ungleichgewichte und Verbesserung der mitgliedsstaatlichen Haushaltsdisziplin darstellen.
Wir Grüne sind für verbindliche Grenzen für öffentliche Schulden und für einen schärferen Stabilitäts- und Wachstumspakt. Ebenso ist es notwendig die Schuldenquote zu reduzieren. Die drei Berichte zur Reform des Paktes verschärfen richtigerweise die Haushaltsdisziplin der EU- Länder. Sie sind jedoch auf der staatlichen Einnahmeseite blind und setzen einseitig auf Ausgabenkürzungen, um Staatsschulden zu verringern. Mit diesem Weg werden die Lasten der Haushaltskonsolidierung vor allem auf den Schultern der Mittelschicht, Geringverdiener und Armen abgeladen. Außerdem drohen Zukunftsinvestitionen wie Bildung und erneuerbare Energien im Rahmen eines Grünen New Deals unter die Räder der einseitigen Konsolidierung zu geraten.
Die dramatische Lage in den südeuropäischen Krisenländern verdeutlicht die Auswirkungen dieser einseitigen Austeritätspolitik: In Griechenland, und Portugal ist die Arbeitslosigkeit von 2008 bis 2010 stark angestiegen, in Spanien hat sie sich im Vergleich zum Vorkrisen Niveau von rund 11% (2008) fast verdoppelt auf rund 20% (2010). Außerdem leben in Griechenland und Portugal mittlerweile 20% der Bevölkerung unter der Armutsgrenze . In Spanien ist die Anzahl an Menschen, die mit weniger als 530 Euro monatlich auskommen müssen, innerhalb von drei Jahren um eine Million, auf über 9 Millionen, angewachsen.
Wir Grüne haben einen Ausweg aus diesem Dilemma vorgeschlagen: Die EU 2020-Ziele mit ihren Schwerpunkten Armutsbekämpfung, Klimaschutz und Bildung müssen genauso verbindlich werden, wie die Vorgaben an die Mitgliedsstaaten zur Senkung ihrer Schulden. Die Lage in den Krisenstaaten mit steigender Arbeitslosigkeit und Armut verdeutlicht, dass nur Sparen nicht aus der Krise hinausführt, sondern Investitionen in die zuvor genannten Schlüsselsektoren und soziale Balance notwendig sind.
Eine Mehrheit aus Konservativen, Liberalen und Euroskeptiker hat diesen Vorschlag der gleichen Verbindlichkeit von EU 2020-Zielen und Defizitkriterien jedoch abgelehnt und damit eine nachhaltige Reform zu effektiven Lösung der Krise verhindert. Das Economic Governance-Paket verschärft daher eine gescheiterte Austeritätsstrategie. Mit der Verabschiedung dieses Pakets hat die konservativ-liberale Mehrheit im Europaparlament eine große Chance für einen Beitrag zu einer effektiven und nachhaltigen Lösung der Eurozonen-Krise vergeben."
Weitere Informationen:
- Giegold kritisiert Desinformation des Bundesfinanzministeriums zum Kompromiss zur Economic Governance: http://gruenlink.de/3dp
- Ausführlicheres Hintergrundpapier zur Economic Governance: http://gruenlink.de/3mg
Am 28-09-2011
Deutsche Blockade behindert Eurorettung
Vergrößerung des Rettungsschirms:
Die deutsche Bundesregierung hat beim heutigen Rat der Wirtschafts- und Finanzminister ein Signal zur Vergrößerung des Euro-Rettungsschirms verhindert. Erwartungsgemäß wurde der Start des ESM vorgezogen, die Haftungssummen wurden jedoch nicht erhöht. Dies hatten vorher Mario Monti, der IWF, die EU-Kommission, der EU-Ratspräsident sowie viele Euroländer gefordert. Darüber soll erst im März entschieden werden. Damit bleiben die Rettungsschirme weiterhin zu klein, um eine Verschärfung der Krise in Spanien und Italien aufhalten zu können. Gleichzeitig ist für das erste Halbjahr 2012 eine Rezession im Euroraum zu erwarten. Dazu erklärt Sven Giegold, finanz- und wirtschaftspolitischer Sprecher der Grünen im Europaparlament:
"Die schwarz-gelbe Bundesregierung hat aus dem Fehlern der Euro- Krisenpolitik der letzten Jahre nicht gelernt. Weiterhin blockiert sie dringend notwendige Maßnahmen zur Rettung des Euros. National begründete rote Linien werden weiterhin als Pappkameraden aufgebaut, um sie später dann wieder abzuräumen. So entsteht weder in der Öffentlichkeit noch an den Finanzmärkten Vertrauen in die Handlungsfähigkeit der Eurostaaten in der Krise.
Die Ausweitung des Eurorettungsschirms ist notwendig, um Spanien und Italien notfalls stabilisieren zu können. Eine Erhöhung der Haftung Deutschlands entsteht dadurch noch nicht, da jedes einzelne Programm durch den Deutschen Bundestag genehmigt werden muss. Die Glaubwürdigkeit des EFSF sowie des ESM ist dadurch ohnehin begrenzt. Daher ist es ideologisch borniert, den Beschluss zur Aufstockung des Rettungsschirms zu blockieren. Den Reformbemühungen der spanischen und italienischen Regierung erweist die schwarz-gelbe Bundesregierung damit einen Bärendienst."
Sven Giegold MdEP
Am 24-01-2012
Europarat verabschiedet Empfehlung zum Whistleblowerschutz
Deutschland hat Handlungsbedarf
Der Ministerausschuss des Europarats hat eine offizielle Empfehlung zum Schutz von Whistleblowern verabschiedet. Mit ihr werden die 47 Mitgliedstaaten, darunter auch Deutschland, aufgefordert, einen gesetzlichen und institutionellen Rahmen bereitzustellen, der Menschen schützt, die auf Verletzungen und Gefährdungen des Öffentlichen Interesses im Zusammenhang mit ihrer Arbeit hinweisen (erfasst sind hierbei u.a. Verletzungen der Rechtsordnung und der Menschenrechte sowie Risiken für Gesundheit, Sicherheit und Umwelt) oder Informationen hierzu öffentlich machen.
Die Empfehlung des Europarates beinhaltet insgesamt 29 Prinzipien und umfasst Whistleblowing durch bezahlte und unbezahlte, gegenwärtige und frühere Beschäftigte sowohl in der Privatwirtschaft als auch im öffentlichen Sektor. Die Mitgliedstaaten sollen den Schutz der Rechte und Interessen der Whistleblower sicherstellen und zugleich Maßnahmen ergreifen, um Whistleblowing zu erleichtern. Letzteres vor allem im Hinblick auf interne Meldungen und Hinweise an zuständige staatliche Stellen. Betont wird, dass Whistleblowing eine Form der Ausübung des europäischen Grundrechts auf Meinungsfreiheit darstellt und daher auch öffentlich erfolgen kann.
Bemerkenswert an der Empfehlung des Europarates sind vor allem die klare Verpflichtung der Adressaten von Whistleblowing den Hinweisen nachzugehen und den Whistleblower zu informieren sowie die Aufforderung an die Mitgliedstaaten gutgläubige Whistleblower vor jeder Form von Benachteiligung zu schützen und insoweit effektiven Rechtsschutz bereitzustellen. Dabei soll der Arbeitgeber im Streitfalle nachweisen müssen, dass eventuelle Sanktionen, die er verhängt, nicht durch das Whistleblowing motiviert waren. Schließlich ermuntert der Europarat die Staaten auch zur Schaffung kostenloser Beratungsangebote für Whistleblower und Menschen, die es werden könnten, und zu Aufklärungskampagnen über die positiven Effekte und zur Steigerung der Akzeptanz von Whistleblowing.
Guido Strack, der Vorsitzende des Whistleblower-Netzwerk e.V., der im letzten Jahr an einer Sachverständigenanhörung des Europarates teilgenommen hatte, zeigte sich erfreut über die Empfehlung des Europarates: „Wie zuvor schon das Europäische Parlament,haben jetzt auch die Vertreter der Regierungen im Europarat klar Stellung bezogen und fordern einen besseren gesetzlichen Schutz für Whistleblower. Den Empfehlungen des Europarats sollen die nationalen Regierungen möglichst bald nachkommen. Das gilt auch und gerade für Deutschland. Die im Koalitionsvertrag dafür formulierte Bedingung eindeutiger internationaler Vorgaben ist nunmehr unzweifelhaft gegeben.“ Zugleich verwies Strack darauf, dass Whistleblower-Netzwerk bereits im Jahre 2011 einen konkreten Entwurf für ein „Gesetz zum Schutz öffentlicher Interessen durch Förderung und Schutz von Hinweisgebern (Whistleblowing-Gesetz)“ vorgelegt hatte, mit dessen Einführung die Empfehlungen des Europarates in nationales Recht umgesetzt werden könnten.
Am 05-05-2014