Der Deutsche Ärztetag ist das oberste beschlussfassende Gremium der Mediziner in Deutschland. Das so genannte Parlament der Ärzte erarbeitet länderübergreifend Regelungen zum Berufsrecht und nimmt an der aktuellen gesundheits- und sozialpolitischen Debatte teil. Alle vier Jahre wählen die 250 Delegierten des Ärztetages einen neuen Präsidenten der Bundesärztekammer.
Erstmals zu einem Ärztetag waren Mediziner am 17. September 1873 in Wiesbaden zusammengekommen. Damals beschlossen sie eine Satzung für einen Verband, der "die zerstreuten ärztlichen Vereine Deutschlands zu gegenseitiger Anregung und gemeinsamer Bestätigung der wissenschaftlichen und praktischen, auch sozialen Beziehungen des ärztlichen Standes" vereinigen sollte. In den folgenden Jahren bemühten sich die Mediziner bei ihren Treffen, eine öffentliche Gesundheitspflege zu organisieren. Es mehrten sich Stimmen, die die Errichtung von Lehrstühlen für Hygiene oder den Erlass eines Reichsimpfgesetzes forderten. Als 1883 die gesetzliche Krankenversicherung eingeführt wurde, rückte ein Thema ins Zentrum der Ärztetage, das bis heute nichts an Aktualität eingebüßt hat: Das Verhältnis der Mediziner zu den Krankenkassen.
In der Regel finden Ärztetage jährlich statt. Ausnahmen waren 1912, die Kriegsjahre 1915 bis 1917, die Jahre 1920 und 1922/23 sowie während des Nationalsozialismus 1933 bis 1945.