Der Präsident des Bundesamtes für Naturschutz, Hartmut Vogtmann, wies auf die globalen Dimensionen des Problems hin: "Würden alle geographischen Schranken abgebaut, könnten theoretisch 70 Prozent aller Pflanzen, 65 Prozent aller Säugetiere und nahezu 50 Prozent aller Vogelarten ausgelöscht werden." Allein in Deutschland sind mindestens 417 gebietsfremde Pflanzenarten dauerhaft eingebürgert: Sie haben mit etwa zwölf Prozent einen erheblichen Anteil an der gesamten Artenzahl. 30 Sorten werden als problematisch eingestuft und bekämpft, etwa der Riesenbärenklau.
Eine Studie im Auftrag des Umweltbundesamtes soll am Beispiel der deutschen Flora Methoden zur Früherkennung solcher Arten entwickeln. Ein besonders prominentes Beispiel einer gebietsfremden Tierart in Deutschland ist der Bisam, der bereits im vergangenen Jahrhundert für die Pelztierzucht eingeführt wurde. Einige Tiere entkamen aus Pelzfarmen und haben sich in Deutschland ausgebreitet. Der Bisam wird intensiv bekämpft, denn er richtet beträchtliche ökologische und wirtschaftliche Schäden an.
Am 22. Mai 1992 wurde der Vertragstext des Übereinkommens über die biologische Vielfalt in Rio de Janeiro beim UN-Gipfel über Umwelt und Entwicklung beschlossen. Das Übereinkommen über die biologische Vielfalt ist wie die Klimarahmenkonvention ein völkerrechtlich bindendes Vertragswerk der Vereinten Nationen. Der Begriff "biologische Vielfalt" umfasst die Vielfalt der Lebensräume, die Vielfalt der Arten und die genetische Vielfalt innerhalb der Arten.