KIndergeld
- 30 Mark mehr Kindergeld beschlossen
- Kindergeld-Erhöhung in den Vermittlungsausschuss
- Nichtgewährung von Kindergeld an Ausländer war verfassungswidrig
- GEW sieht Bildungsrisiko wegen Kindergeld-Streichung und Studiengebühren
- Kindergeld darf nicht auf Sozialhilfe angerechnet werden
- CDU kündigt vor Hamburg-Wahl Kindergeld-Erhöhung an
- Unternehmen zahlt Kindergeld
- Karlsruhe verwirft Beschwerde gegen "Fallbeileffekt" bei Kindergeld
Die Regierung müsse dafür sorgen, dass sich die soziale Lage in Deutschland nicht weiter verschärfe, mahnte Göring-Eckardt. Rot-Grün dürfe sich nicht darauf ausruhen, als erste Bundesregierung einen Armutsbericht vorgelegt zu haben. "Wir müssen gerade in Zeiten knapper Kassen klare politische Prioritäten setzen", forderte die Grünen-Politikerin. Bei den Familien zu sparen, bedeute, die sozialen Kosten der Zukunft zu erhöhen.
Demgegenüber plädierte die wohnungsbaupolitische Sprecherin der Grünen-Fraktion, Franziska Eichstädt-Bohlig in der Chemnitzer "Freien Presse" dafür, die geplante Kindergelderhöhung aufzuschieben oder zu kürzen und statt dessen eine Investitionsoffensive Ost zu starten. Anstelle der vorgesehenen 30 Mark Kindergelderhöhung sollten ihrer Ansicht nach nur 20 Mark gezahlt werden. Die knappe Kassenlage zwinge die Bundesregierung dazu, Prioritäten zu setzen, "und da muss der wirtschaftliche Aufbau in Ostdeutschland ganz oben rangieren".
Familienministerin Bergmann legte sich nicht auf einen bestimmten Betrag für die Erhöhung des Kindergeldes fest. Sie wolle "so viel, wie irgendwie geht", sagte die SPD-Politikerin dem Berliner "Tagesspiegel". Die Entscheidung werde aber erst im Mai getroffen.
DGB-Chef Dieter Schulte forderte unterdessen in der "Bild am Sonntag", "dass Kindergeld nur die bekommen, die es wirklich benötigen". Dann könne "es auch mehr sein", sagte er. Wie man das rechtlich löse, darüber sollten sich die Juristen den Kopf zerbrechen.
Die Vorsitzende des SPD-Familienforums, Renate Schmidt, unterstützte den Vorstoß. "Ich würde mir wünschen, dass Menschen mit hohen Einkommen kein Kindergeld bekommen. Es sollte an die gehen, die es wirklich brauchen", sagte sie. Anklang fand der Vorschlag auch bei den Grünen. "Ich spende mein Kindergeld seit Jahren an Einrichtungen, wo es Kindern zugute kommt, die es nicht so gut haben wie meine", sagte die Grünen-Finanzexpertin Christine Scheel.
Finanzminister Hans Eichel und Familienministerin Christine Bergmann (beide SPD) wiesen diese Vorschläge zurück. Solche Überlegungen seien zwar nachvollziehbar, nach dem Gleichheitsgebot des Grundgesetzes aber nicht zu verwirklichen, sagten Bergmann in der "Bild" und Eichel in der "Berliner Morgenpost" (jeweils vom Montag).
Vor einem zunehmenden sozialen Unfrieden warnte unterdessen der Deutsche Paritätische Wohlfahrtsverband. "Wir müssen aufpassen, dass hier keine großen Enttäuschungen entstehen", sagte der Hauptgeschäftsführer des Verbandes, Ulrich Schneider. Die Politik könne nicht das Signal aussenden, dass immer zuerst bei den Sozialausgaben gespart werde, "wenn es eng wird". Er kritisierte Bundesfinanzminister Hans Eichel (SPD), der die geplante Kindergelderhöhung um monatlich 30 Mark in Frage gestellt und zugleich eine Wiedereinführung der Vermögenssteuer ausgeschlossen hatte.
30 Mark mehr Kindergeld beschlossen
Bundestag
Die von der Bundesregierung geplanten Verbesserungen für Familien haben am Freitag den Bundestag passiert. Auch die Oppositionsfraktionen von Union und FDP sowie Teile der PDS-Fraktion stimmten der geplanten Erhöhung des Kindergeldes um 30 Mark auf dann 300 Mark monatlich für das erste und zweite Kind zu, äußerten aber zugleich scharfe Kritik an dem rot-grünen Familien-Paket. Das Gesetz bedarf noch der Zustimmung des Bundesrates. Die Länderkammer wird sich voraussichtlich am Freitag kommender Woche mit der Vorlage befassen. In der Debatte wies Bundesfamilienministerin Christine Bergmann (SPD) die Kritik der Opposition an ihrer Politik entschieden zurück. Zu den Säulen der rot-grünen Familienpolitik gehörten der Ausbau der finanziellen Leistungen für Familien sowie bessere Rahmenbedingungen zur Vereinbarkeit von Familie und Beruf. Dabei hätten die Familien in Deutschland heute "sehr viel mehr Geld im Geldbeutel" als noch vor drei Jahren. Sowohl bei der Steuer- und der Rentenreform als auch beispielsweise beim BAföG oder beim Wohngeld habe die Regierung die Belange der Familien berücksichtigt.
Bundesfinanzminister Hans Eichel (SPD) lehnte Forderungen der Opposition nach mehr Leistungen für Familien ab, da sie zu mehr Schulden führen würden. Eine Familienförderung über zusätzliche Schulden, "die unsere Kinder bezahlen", komme für die Koalition aber nicht in Frage, betonte er.
Die CDU-Parlamentarierin Elke Wülfing kritisierte dagegen, die 30 Mark Kindergeld-Erhöhung reichten gerade, um die höhere Inflationsrate auszugleichen. Auch erhielten Familien mit mittleren Einkommen nur noch eine reine Steuerrückerstattung. Dies sei keine Familienförderung. Zudem gelte die Erhöhung des Kindergeldes nicht für dritte und vierte Kinder.
Die FDP-Abgeordnete Ina Lenke bezeichnete die Kindergelderhöhung als einzigen Lichtblick im gesamten Gesetzeswerk. Sie warf der Koalition vor, einen beträchtlichen Teil der Verbesserungen durch die Streichung von Vergünstigungen für Familien mit vielen Kindern und Alleinerziehende zu finanzieren. Damit würden diese beiden Gruppen, die die Koalition nach eigenen Worten besonders fördern wolle, tatsächlich aber am meisten gebeutelt.
Der PDS-Parlamentarier Gregor Gysi betonte, zwar sei die Erhöhung des Kindergeldes grundsätzlich richtig und werde von seiner Fraktion mitgetragen. Allerdings hätte die PDS lieber eine stärkere Anhebung des Kindergeldes gesehen. Auch komme die Kindergeld-Erhöhung nicht der eine Million Kindern in Deutschland zugute, die von Sozialhilfe leben.
Die Vorsitzende des Finanzausschusses, Christine Scheel (Grüne), hielt der Kritik entgegen, das Kindergeld dürfe nicht isoliert gesehen werden, sondern sei Teil eines Pakets von familienpolitischen Leistungen, die sich im nächsten Jahr auf mehr als 100 Milliarden Mark summierten. Scheel plädierte zugleich für eine rasche Nachbesserung des Gesetzespakets zugunsten Alleinerziehender. Um weitere Mittel zugunsten von Kindern umzuschichten, sollte nach Ansicht Scheels das Ehegattensplitting eingeschränkt werden.
Am 06-07-2001
Kindergeld-Erhöhung in den Vermittlungsausschuss
Bundesrats-Finanzausschuss
Die in der vergangenen Woche im Bundestag beschlossene Kindergelderhöhung stößt bei den Ländern auf Widerstand. Grund ist die Höhe des vereinbarten Lastenausgleichs, über den der Bund den Ländern die entstehenden Mehrkosten zurückerstatten will. Der Finanzausschusses des Bundesrats beschloss deshalb am Montag in Berlin einstimmig, der Länderkammer die Anrufung des Vermittlungsausschusses zu empfehlen.
Demnach bestehen die Länder auf ihrer Forderung, zum Ausgleich Umsatzsteueranteile in Höhe von 0,75 Prozentpunkten vom Bund abgetreten zu bekommen. Der Bundestagsbeschluss sehe dagegen nur einen Ausgleich in Höhe von 0,6 Prozentpunkten vor. Die Differenz mache im Jahr einen Betrag von rund 400 Millionen Mark aus.
Dagegen gab es den Angaben zufolge keine Einwände gegen das ebenfalls vergangene Woche im Bundestag beschlossene so genannte Maßstäbegesetz zur Neuregelung des Länderfinanzausgleichs. Das Gesetz werde daher aller Voraussicht nach den Bundesrat am Freitag problemlos passieren.
Am 10. Jul. 2001
Nichtgewährung von Kindergeld an Ausländer war verfassungswidrig
Bundesverfassungsgericht
Die Regelung über die Nichtgewährung von Kindergeldes in den Jahren 1994 und 1995 an Ausländer, die nur über eine Aufenthaltsbefugnis verfügten, war verfassungswidrig. Dies entschied der Erste Senat des Bundesverfassungsgerichts im Rahmen eines konkreten Normenkontrollverfahrens. Rechtlicher Hintergrund: Bis zum Ende des Jahres 1989 wurde Kindergeld gleichermaßen an im Inland lebende deutsche und ausländische Familien gezahlt. Seit 1990 wurde der Kindergeldanspruch für Ausländer von einer einjährigen Wartefrist und einer günstigen Aufenthaltsprognose abhängig gemacht. Nach dem geänderten Bundeskindergeldgesetz hatte ein Ausländer nur dann einen Anspruch auf Kindergeld, wenn er im Besitz einer Aufenthaltsberechtigung oder Aufenthaltserlaubnis war. Diese Vorschrift galt vom 1. Januar 1994 bis zum 31. Dezember 1995 und war Gegenstand des Vorlageverfahrens. Nach Absatz 3 dieser Regelung Durch das Jahressteuergesetz 1996 wurde das Kindergeldrecht grundlegend erneuert. Zudem hat der Gesetzgeber für die Jahre 1983 bis 1995 rückwirkende Nachbesserungen an den Regelungen über die Gewährung von Kindergeld vorgenommen: Mit dem Gesetz zur Familienförderung vom 22. Dezember 1999 wurden Sonderregelungen zur steuerlichen Freistellung des Existenzminimums von Familien eingefügt.
In den Gründen der Entscheidung heißt es, mit der Neuregelung seien Ausländer ohne Aufenthaltserlaubnis oder Aufenthaltsgenehmigung schlechter gestellt worden als Deutsche und Ausländer mit einer Aufenthaltserlaubnis oder -genehmigung. Die Ungleichbehandlung sei sachlich nicht gerechtfertigt gewesen. Zweck der Kindergeldzahlungen für die Gruppe der nicht steuerlich Begünstigen sei der Ausgleich der im Vergleich zu Kinderlosen verminderten finanziellen Leistungsfähigkeit der Familie. Diese besondere Belastung sei bei Eltern oberhalb der Einkommensgruppe der im Verfahren Betroffenen durch Steuererleichterungen ausgeglichen worden.
Bei Eltern unterhalb dieser Einkommensgruppe sei der Ausgleich durch Sozialhilfe und zwar unabhängig vom Grad der Verfestigung des Aufenthaltsstatus erfolgt. "Dem gegenüber wurde bei Familien, die nicht von den steuerrechtlich vorgesehenen Kinderfreibeträgen profitierten, gleichzeitig aber auch nicht ausschließlich von Sozialhilfe leben mussten, die verminderte finanzielle Leistungsfähigkeit nicht berücksichtigt. Gewichtige Gründe hierfür sind nicht ersichtlich."
Am 10-12-2004
GEW sieht Bildungsrisiko wegen Kindergeld-Streichung und Studiengebühren
Studienfinanzierung
Die Gewerkschaft Erziehung und Wissenschaft (GEW) hat die von der Großen Koalition geplante Verkürzung des Anspruchs auf Kindergeldes auf das 25. Lebensjahr als bildungsfeindlich kritisiert. Studiengänge wie Medizin seien bis zum 25. Lebensjahr gar nicht abzuschließen. Eltern und Studierenden solle "gerade in der Prüfungsphase ein Teil der Studienfinanzierung gestrichen werden". Dabei müsse die Bundesrepublik die Zahl der Hochschulabsolventen erhöhen, wenn sie zukunftsfähig bleiben wolle, sagte GEW-Vorsitzender Ulrich Thöne am Dienstag in Frankfurt. "Zusätzlich werden den Familien auch noch Studiengebühren aufgebürdet. Das schreckt insbesondere Kinder aus sozial schwächeren Haushalten ab, ein Studium zu beginnen." So würden Bildung und Wissenschaft entgegen der Ankündigungen der Großkoalitionäre nicht zum Schlüsselthema. Bisher kann Kindergeld bis zur Vollendung des 27. Lebensjahrs gezahlt werden. Die Eltern sind ihren studierenden Kindern bis zum Abschluss einer Erstausbildung gegenüber unterhaltspflichtig, gegebenenfalls auch über das 25. Lebensjahr hinaus.
Betroffen von der verkürzten Anspruchsdauer auf Kindergeld sind nach Darstellung der GEW auch Eltern behinderter Kinder, die nicht selbst für ihren Lebensunterhalt aufkommen könnten. Darüber hinaus knüpften viele andere familienbezogene Leistungen formal an die Kindergeldberechtigung an. Diese fielen ebenfalls weg, wenn es keine Kindergeldberechtigung gebe. Das gelte zum Beispiel auch für die kindergeldgezogenen Leistungen im Beamtenrecht.
Am 29-11-2005
Kindergeld darf nicht auf Sozialhilfe angerechnet werden
Einkommen der Kinder
Kindergeld für volljährige Kinder darf auch Sozialhilfeempfängern nicht als Einkommen angerechnet werden. Das entschied am Dienstag das Bundessozialgericht (BSG) in Kassel. Voraussetzung sei allerdings, dass die Eltern das Geld auch tatsächlich an ihren erwachsenen Nachwuchs weiterleiten und nicht für sich selbst ausgeben. Mit dem Urteil sorgte Deutschlands oberstes Sozialgericht dafür, dass Empfänger von Grundsicherung im Alter und bei Erwerbsminderung - also von Sozialhilfe - und von Arbeitslosengeld II gleich behandelt werden. Denn beim Arbeitslosengeld II gilt Kindergeld grundsätzlich als Einkommen der Kinder. Bei der Bedürftigkeitsprüfung im Rahmen eines Hartz-IV-Antrags darf es darum nicht als bedarfsmindernd berücksichtigt werden.
Die Kasseler Richter werteten das Kindergeld als "Durchlaufposten": Zwar werde es den Eltern überwiesen, doch es dürfe von ihnen nicht für den eigenen Unterhalt verwendet werden. Es sei daher nicht als Einkommen zu sehen.
(Az.: B 8/9b SO 23/06 R).
Am 11-12-2007
CDU kündigt vor Hamburg-Wahl Kindergeld-Erhöhung an
Betrag bleibt unklar
In beständiger Regelmäßigkeit wird der Bevölkerung vor Wahlen Versprechungen gemacht und nach den Wahlen folgen dann die "notwendigen" harten "Einschnitte". Das System ist relativ erfolgreich, weil die Parteien vor den Wahlen ihre Anhänger dann doch wieder rechtzeitig für sich gewinnnen können. Die CDU verspricht nun vor der Wahl in Hamburg eine Erhöhung des Kindergeldes - der Betrag der Erhöhung wird ebenso offen gelassen wie die Finanzierung. Zum 1. Januar 2009 soll es mehr Kindergeld geben. Bundeskanzlerin Angela Merkel (CDU) betonte am 11. Februar die Notwendigkeit einer solchen Erhöhung. Auch SPD-Chef Kurt Beck schloss eine Aufstockung entgegen anderslautender Äußerungen aus seiner Partei in den vergangenen Tagen nicht aus. Nach Vorlage des Existenzminimumsberichts müssten die "Spielräume" geprüft werden, dann könne "unmittelbar gehandelt werden, also zum 1. Januar 2009", sagte Beck in Berlin. Ebenso erforderlich seien aber auch "direkte Leistungen" für Kinder wie ein "Schulstarterpaket", Essensgeld oder Schülerlaptops. Bundesfinanzminister Peer Steinbrück (SPD) blieb indes skeptisch.
Es sei fraglich, ob die Kindergelderhöhung einen größeren Nutzen bringe als ein weiterer Ausbau von Kinderbetreuungsangeboten, sagte Steinbrücks Sprecher Torsten Albig. Allein mit den jetzt zur Debatte stehenden zwei Milliarden Euro könne ein kostenloser Zugang zu Kindertagesstätten sichergestellt werden. Er wies darauf hin, dass es eine "vielleicht deutlich höhere monetäre Entlastung der Familien" geben könne, wenn die Milliardenbeträge gezielt in den Ausbau der Infrastruktur gesteckt würden. Das könne eine höhere Wirkung haben als eine auf zehn Euro begrenzte Kindergelderhöhung.
Merkel sagte dagegen nach einer CDU-Präsidiumssitzung, die wahl-wirksam in Hamburg stattfand, was Familien mit höherem Einkommen in Form von höheren Steuerfreibeträgen zugutekomme, das müsse den Familien mit einem Jahreseinkommen unter 62.000 Euro angesichts steigender Lebenshaltungskosten mit einem höheren Kindergeld gegeben werden. Zur möglichen Finanzierung zeigte Merkel sich vorerst zurückhaltend: "Da müssen wir in diesem Jahr erst die Steuerschätzung abwarten, wir wollen nicht von der mittelfristigen Finanzplanung abweichen."
Bundesfamilienministerin Ursula von der Leyen (CDU) sagte zu möglichen Modalitäten der Anhebung: "Ich plädiere dafür, dass wir es staffeln wie früher, nämlich dass für jedes Geschwisterkind mehr Geld gezahlt wird." Besonders Familien mit mehreren Kindern hätten zwingende zusätzliche Fixkosten. Mit Hinblick auf die Finanzierung verwies sie auf die Einsparungen durch die zurückgegangenen Geburtenzahlen der vergangenen Jahre mit Ausnahme von 2007. Dadurch sei die "Kindergeld-Summe immer kleiner" geworden, die der Staat ausgebe.
Die FDP forderte ein einheitliches Kindergeld von 200 Euro pro Kind. Gleichzeitig müsse aber auch der Steuerfreibetrag für Kinder angehoben werden, sagte FDP-Generalsekretär Dirk Niebel.
Die Linke warnte davor, eine kostenlose Kinderbetreuung gegen ein höheres Kindergeld auszuspielen. Hier gebe es mit einer Börsenumsatz- oder einer höheren Erbschaftssteuer durchaus finanziellen Spielraum für beides, sagte Linke-Bundesgeschäftsführer Dietmar Bartsch in Berlin.
Linke-Vorstandsmitglied Rosemarie Hein kritisierte, dass sich sich SPD und CDU seit Monaten wechselseitig blocierten, statt etwas gegen Kinderarmut zu tun. "Der Hickhack in der Großen Koalition um Maßnahmen gegen Kinderarmut und die Profilierungsversuche im Wahlkampf auf dem Rücken der Kinder sind unerträglich", so Hein. "Es geht an den wirklichen Problemen vorbei, mögliche finanzielle Zuwendungen für Familien und ihre Kinder gegeneinander aufzurechnen. Nur im Zusammenspiel der Maßnahmen kann kurzfristig etwas gegen die grassierende Kinderarmut in Deutschland getan werden."
Dafür bedürfe es sowohl des Ausbaus der Krippenbetreuung, der Erhöhung des Kindergeldes, eines ausreichenden Kinderzuschlages und entsprechender Wohngeldanpassungen als auch gebührenfreier Bildung und Ausbildung, meint die Politikerin. "Und es bedarf eines kostenfreien und gesunden Mittagessenangebots für alle Kinder, auch um die schlechte Ernährungssituation vieler Kinder zu beenden."
Es sei diskriminierend, wenn die SPD Familien per se unterstelle, sie würden ein Mehr an Einkommen ohnehin nicht den Kindern zukommen lassen. Das sei eine Diffamierung der vielen Familien, die sich verantwortungsvoll um ihre Kinder bemühten. "Gleichzeitig ist es ein spätes Eingeständnis der fatalen Politik der Sozialdemokraten, die es schließlich mit zu verantworten haben, dass viele Familien durch Hartz IV in Armut leben. Wer Armut wirksam bekämpfen will, muss in der Steuer-, Einkommens- und Familienpolitik grundsätzlich umsteuern, damit Kinder nicht mehr Armutsrisiko sind", so Hein. Das Gezerre um einzelne Maßnahmen zeige, dass die Bundesregierung insgesamt gar nicht mehr Geld für Kinder ausgeben wolle "und ihr vollmundiger Appell für Kinder nicht ernst gemeint sein kann".
Am 11-02-2008
Unternehmen zahlt Kindergeld
"Stärkung der Familie"
Seit dem 1. Juli zahlt ein südwestfälischer Unternehmer ein freiwilliges monatliches Kindergeldes an kinderreiche Mitarbeiter. Wie die "Westfalenpost" schreibt, gewährt die Unternehmensgruppe Loh Mitarbeitern mit kinderreichen Familien diese zusätzliche Zahlung. Unternehmenschef Joachim Loh begründete sein Engagement damit, dass Unternehmer "die Familie stützen" müssten. Allein beim Arnsberger Systemregalhersteller Meta profitieren von dem freiwillig gezahlten Kindergeld 14 der 240 Mitarbeiter - knapp sechs Prozent. 150 Euro zahlt die Gruppe dem Bericht zufolge an jeden Mitarbeiter mit mindestens drei unterhaltspflichtigen Kindern - für jedes weitere Kind gibt es noch einmal 50 Euro obendrauf.
Neben den Arnsberger Firmen Meta und Lotec gehören auch Hailo und Bagport (Haiger), Expresso (Kassel) und Cargo Fittt (Fröndenberg) zur Loh-Gruppe. Insgesamt hat die Gruppe 700 Mitarbeiter. "In der Politik wird über die Stärkung der Familie nur geredet und diskutiert - allerdings passiert wenig", erklärte Loh die Initiative seines Unternehmens.
Ein Instrument zur Imagepflege sieht Gruppen-Chef Loh in seiner Initiative nicht: "Wir hatten keine Hintergedanken. Wir wollten einfach ein Zeichen setzen für Familie", sagte der Unternehmer.
Am 15-07-2008
Karlsruhe verwirft Beschwerde gegen "Fallbeileffekt" bei Kindergeld
7680 Euro pro Jahr
Der Anspruch auf Kindergeldes für volljährige Kinder verfällt weiter komplett, wenn deren Einkünfte den Jahresgrenzbetrag auch nur knapp überschreiten. Das hat das Bundesverfassungsgericht in einem am Mittwoch (29. April) veröffentlichten Beschluss entschieden. Die Karlsruher Richter verwarfen eine gegen diese "Fallbeilregelung" gerichtete Verfassungsbeschwerde als unzulässig. Kindergeld wird für volljährige Kinder in Berufsausbildung oder Studium nur gezahlt, wenn deren Einkünfte und Bezüge den derzeitigen Grenzbetrag von 7680 Euro pro Jahr nicht übersteigen. Nur ein Euro mehr Verdienst reicht aus und die Nachwuchsförderung vom Staat geht komplett verloren. Im vorliegenden Fall hatte die Mutter eines 1980 geborenen Sohnes, dessen Bezüge im Jahr 2000 den damaligen Grenzbetrag nur um wenige Euro überschritten, Verfassungsbeschwerde eingereicht. Sie machte geltend, dass der Gesetzgeber durch den starren Grenzwert ohne Härtefallregelung sein Ermessen überschreite.
Aus Sicht des Verfassungsgerichts hat die Beschwerdeführerin aber nicht ausreichend begründet, dass sie dadurch in ihren Grundrechten verletzt sein könnte. Eine Entscheidung zur Verfassungsmäßigkeit der "Fallbeilregelung" im Einkommensteuergesetz habe man damit jedoch nicht getroffen, betonte das Bundesverfassungsgericht. Zuvor war die Mutter mit ihrer Klage bereits vor dem Bundesfinanzhof gescheitert.
(AZ: 2 BvR 1874/08 - Beschluss vom 6. April 2009)
Am 29-04-2009