Nun hat das Bundesarbeitsgericht (BAG) in Erfurt der Anfechtung eines gerichtlichen Vergleichs stattgegeben. Dem Antrag auf Anfechtung des Vergleiches wurde offenbar wegen widerrechtlicher Drohungen eines Vorsitzenden Richters am Landesarbeitsgericht Niedersachsen stattgegeben. "Wir werden uns dieses Urteil sehr genau ansehen", meint Detlev Lengsfeld, der eine Website für Mobbing-Opfer betreibt. Mit Blick auf das nun vom BAG aufgehobene Urteil sagt er: "Auch ich bin durch diesen Richter zu einem Vergleich genötigt worden. Zeit dem ein Ende zu bereiten."
Die Allmacht der Richter
Das BAG-Urteil vom 12. Mai unter dem Aktenzeichen 2 AZR 544/08 wird für reichlich Sprengstoff in der Richterschaft und Presse sorgen, meint Lengsfeld. "Viele Betroffene, wie auch ich, werden sich an die Medien und das Landesarbeitsgericht wenden. Ein Zeichen der Gerechtigkeit, wenn auch nur ein Kleines."
Die Bundesrichter in Erfurt hatten über eine Eskalation in der öffentlichen Sitzung des Landesarbeitsgerichts am 16. August 2006 zu entscheiden. Es ging um die Art der Verhandlungsführung des Vorsitzenden Richters Karl Löber. Im Falle der Weigerung, den gerichtlichen Vorschlag im Sinne einer Beendigung des Arbeitsverhältnisses gegen Zahlung einer Abfindung zuzustimmen, wird ein "Nein" nicht akzeptiert.
Die Ohnmacht der Opfer
"Einschüchterungen wie 'Sonst müssen wir Sie zum Vergleich prügeln','Sie werden sonst an die Wand gestellt und erschossen!' sind bei Richter Löber von der 15. Kammer des Landesarbeitsgerichts in Hannover wohl an der Tagesordnung, vermutet Lengsfeld. "Einges bekam auch ich zu spüren. Auch meinem Wunsch auf rechtliches Gehör wurde nicht entsprochen. Voller Hohn und Spott trat er mir in der Verhandlung entgegen." Man sei als Mobbingopfer auch noch verhöhnt worden, so sein Eindruck.
Sinngemäß soll der Richter wohl auch in dem nun beanstandeten Verfahren gesagt haben: 'Hören Sie auf mit Mobbing, davon will ich nichts hören, da kommt nichts bei raus', 'Wollen Sie den Querulanten abgeben?' - 'Seien Sie Manns genug und antworten mit Ja oder Nein!' - 'Ich reiße ihnen sonst den Kopf ab!'.
Der Präsident des Landesarbeitsgerichts Niedersachsen hielt die eingelegte Dienstaufsichtsbeschwerde des Klägers jedenfalls für begründet und bewertete die Verhandlungsführung von Richter Löber als eines Richters nicht würdig.
Für Lengsfeld ist das Urteil des Bundesarbeitsgerichts "brisant. Es läßt kein gutes Licht auf das Arbeitsrecht in Deutschland fallen."
Die Aufsichtspflicht der Landesregierung
"Ich bitte alle Löber-Geschädigten sich an mich zu wenden", so Lengsfeld (Email: macdet (at) mobbing-gegner.de). "Es wir Zeit, das die Landesregierung in Niedersachsen unter Herrn Wulf da mal für eine gerechte Entschädigung sorgt. Den Saubermann predigen aber das Unschuldslamm geben genügt nicht", meint Lengsfeld und verweist in diesem Zusammenhang auf seine Website.
"Nun sollte Herr Wulf mal die Verantwortung für das Mobbing bei VW und die Schandtaten in seinen Gerichtssälen übernehmen", fordert Lengsfeld. "Er wollte doch bereits bei der VW-Affäre den Saustall ausmisten. Nun ist wieder eine Gelegenheit."