DIE Internet-Zeitung
Gesundheitsreform

Ärztevereinigung plant Praxisschließungen

Am

Die Ärztevereinigung Hartmannbund plant als Protest gegen die rot-grünen Spargesetze im Gesundheitsbereich vorübergehende Praxisschließungen. In einem ersten Schritt seien die rund 9000 niedergelassenen Ärzte in der Region Westfalen-Lippe aufgerufen, ab 22. Januar den Mittwoch zum "Fortbildungstag" zu erklären, sagte der Hartmannbund-Vorsitzende Hans-Jürgen Thomas am Dienstag in Berlin. Die Maßnahmen würden danach auf andere Bundesländer ausgeweitet, drohte er. Die für 2003 verordnete "regierungsamtliche Nullrunde" sei für die Vertragsärzte in Wahrheit eine "Minusrunde in der Größe von wenigstens acht Prozent".


Im Bereich der Kassenärztlichen Vereinigung (KV) Westfalen-Lippe sind laut Hartmannbund die Praxen bereits angeschrieben worden. Thomas rechnet mit einer "sehr großen Zahl" teilnehmender Ärzte. Betroffen wären in der Pilotregion das halbe Ruhrgebiet und große Städte wie Dortmund, Bochum, Gelsenkirchen, Münster und Bielefeld. Nach Angaben des Ärztefunktionärs wird das Fortbildungsangebot an den ärztlichen Akademien entsprechend aufgestockt. Die ansonsten oft am Abend angebotenen Fortbildungsveranstaltungen würden zudem zum großen Teil auf den Mittwochvormittag vorverlegt.

"Es ist schon eine Belastung für die Patienten, wenn sie einen Tag in der Woche weniger zur Verfügung haben", zeigte sich Thomas überzeugt. Die Patienten würden aber nicht in "Geiselhaft" zur Durchsetzung von Medizinerinteressen genommen. Die Notfallversorgung bleibe auf jeden Fall gewährleistet. Der Sicherstellungsauftrag wird laut Thomas voll erfüllt. Dennoch werde es für weniger dringliche Fälle zu Wartezeiten kommen. Thomas sagte, mit den Protestmaßnahmen solle in der Politik die Einsicht reifen, dass in Deutschland keine Über- sondern eine Unterversorgung herrsche.

Patientenverband befürchtet Ärztemangel - Ministerium nicht

Lücken im ländlichen Raum

Mit Blick auf die rückläufigen Ärztezahlen warnen nun auch die Patientenverbände vor einer medizinischen Unterversorgung in Deutschland. Der Präsident der Deutschen Gesellschaft für Versicherte und Patienten (DGVP), Wolfram-Arnim Candidus, sagte am 15. Oktober in Berlin, die Politik dürfe keinen Keil zwischen Ärzte und Patienten treiben. Der Vorsitzende des Ärzteverbands Hartmannbund, Kuno Winn, forderte die Bundesregierung auf, die "Schuldzuweisung" an die ärztliche Selbstverwaltung oder gegenüber anderen Berufsgruppen im Gesundheitswesen einzustellen. Propaganda werde am Ende den jungen Allgemeinarzt in Brandenburg oder anderen Teilen der Republik nicht ersetzen können.

Eine Sprecherin des Gesundheitsministeriums wies die Darstellung zurück. Es gebe in Deutschland keinen Mangel, vielmehr sei die Zahl der Ärzte gestiegen. Das Problem sei, dass sich Ärzte verstärkt in Ballungszentren niederließen und es deshalb im ländlichen Raum zu Lücken kommen könne. Allerdings sei es durch das Vertragsarztänderungsgesetz möglich, dass Ärzten Zuschläge bezahlt werden, wenn sie sich in dünner besiedelten Regionen niederlassen. Die kassenärztlichen Vereinigungen vor Ort leisteten "gute Arbeit", wenn es darum gehe, Ärzte in ländlichen Gebieten zu unterstützen.

Laut der "Studie zur Altersstruktur- und Arztzahlentwicklung", die vergangene Woche von der Kassenärztlichen Bundesvereinigung (KBV) vorgestellt wurde, werden in den kommenden fünf Jahren über 41.000 Ärzte in den Ruhestand gehen, gleichzeitig sinkt der Anteil der Absolventen. Knapp 16.000 deutsche Ärzte arbeiten im Ausland.

Am 15-10-2007

Ärzte und Bürgerrechtler protestieren gegen elektronische Gesundheitskarte

"Vom Sozialstaat zum Kontrollstaat"

Die Ärzteorganisation IPPNW und das Komitee für Grundrechte und Demokratie haben dem Bundesgesundheitsministerium in Berlin am 16. Mai 8500 Protestunterschriften gegen die elektronische Gesundheitskarte übergeben. Nach Ansicht von IPPNW-Vorstand Matthias Jochheim verletzt die geplante Chipkarte das Grundrecht auf informationelle Selbstbestimmung. Auch sei die ärztliche Schweigepflicht "in gravierender Weise bedroht". Die elektronische Gesundheitskarte sei "ein weiterer Baustein im Übergang vom Sozialstaat zum Kontrollstaat". Die zentrale Speicherung sämtlicher Gesundheitsdaten ermögliche die Überwachung sowohl der Behandlungsmethoden der Ärzte als auch der Lebensführung der Patienten. Das Arzt-Patienten-Verhältnis werde durch den Aufbau einer zentralen Gesundheitstelematikinfrastruktur schwer beschädigt, da die ärztliche Schweigepflicht in gravierender Weise bedroht sei. Zunächst würden die KassenpatientInnen schleichend auf eine "schöne neue Welt" der zentralen Datenspeicherung eingestimmt. Das Ministerium wies die Bedenken als nicht stichhaltig zurück. Der Sprecher des Gesundheitsministeriums, Klaus Vater, sagte, weder die IPPNW noch das Bürgerkomitee hätten einen Beleg vorweisen können, wonach die elektronische Gesundheitskarte zu einem Kontrollstaat führe. "Vielmehr hat der wegen seiner Kritik durchaus geschätzte Bundesdatenschutzbeauftragte keinerlei Einwände erhoben", so Vater.

Der ehemalige Datenschützer Wolfgang Linder vom Komitee für Grundrechte und Demokratie wies auf die geplante zentrale Speicherung von Gesundheitsdaten hin. Die Chipkarten in Händen der Ärzte und der Patienten seien nur der über Wasser liegende sichtbare Teil des Eisbergs. Darunter werde "eine unsichtbare zentrale Gesundheitstelematikinfrastruktur (GTI) aufgebaut, deren Kern die Speicherung der Behandlungsdaten auf Servern außerhalb der Arztpraxen ist. Die Daten sollen den Raum des eindeutig strafrechtlich geschützten ärztlichen Berufsgeheimnisses verlassen."

Das System der zentralen Speicherung von Gesundheitsdaten wird nach Ansicht von Lindner umfassende Auswertungen und Kontrollen über die Behandlungsmethoden der Ärzte bis hin zur Überwachung der persönlichen Lebensführung der Patienten ermöglichten. Letzteres sei zwar derzeit noch gesetzlich verboten und solle durch Pseudonymisierung der Daten verhindert werden. "Gesetze und technische Verfahren aber können jederzeit geändert werden", so Lindner. Das sei aus anderen Bereichen hinlänglich bekannt. Beispielsweise sollten auch die LKW-Mautdaten nach dem Willen von Bundesinnenminister Wolfgang Schäuble für die Strafverfolgung eingesetzt werden können. "Dies geschieht sogar schon jetzt - entgegen dem gesetzlichen Verbot."

In der Vergangenheit hätten sowohl Datenschutzbeauftragte als auch Experten wie Karl Lauterbach vor der Speicherung von Gesundheitsdaten auf zentralen Servern gewarnt und dezentrale Lösungen empfohlen, so Lindner. Lauterbach habe noch 1999 in einem Gutachten zentrale Patientenakten wegen der Gefahr des Zugangs durch unautorisierte Personen als bedenklich bezeichnet und empfohlen, die Daten der einzelnen Patienten verteilt zu speichern. "Seit seiner Wahl in den Deutschen Bundestag scheint er sich daran nicht mehr erinnern zu wollen."

Am 16-05-2008

Ärzte befürchten Verschlechterungen aufgrund von EU-Arbeitszeitrichtlinie

"Übermüdete Klinikärzte im OP"

Die deutsche Ärzteschaft befürchtet negative Auswirkungen durch den Beschluss der EU-Arbeits- und Sozialminister zur Arbeitszeitrichtlinie. Mit der "künstlichen Unterscheidung von aktiven und inaktiven Phasen der Bereitschaftsdienste" drohten "überlange Arbeitszeiten, übermüdete Klinikärzte im OP und am Krankenbett und eine Verschlechterung der Patientenversorgung", kritisierte der Vorsitzende der Ärztegewerkschaft Marburger Bund, Rudolf Henke, am Dienstag (10. Juni) in Berlin. Der Vorstoß des Ministerrates werde für erhebliche Unruhe und Verunsicherung in den deutschen Kliniken sorgen. Die EU-Arbeits- und Sozialminister hatten sich in der Nacht zum Dienstag nach langen Verhandlungen darauf verständigt, dass in der Europäischen Union Beschäftigte künftig nicht länger als 48 Stunden pro Woche arbeiten sollen. Bereitschaftszeit, die unter anderem von Krankenhausärzten absolviert wird, soll nicht als Ruhezeit gewertet werden, als Arbeitszeit gilt sie allerdings nur dann, wenn dies in nationalen Gesetzen festgeschrieben ist oder sich die Sozialpartner darauf einigen.

Der Europäische Gerichtshof hatte im September 2003 entschieden, dass ärztlicher Bereitschaftsdienst in vollem Umfang als Arbeitszeit im Sinne der EU-Arbeitszeit-Richtlinie zu werten ist. Nach dem Kompromiss steht es den Mitgliedstaaten unter anderem frei, den Bereitschaftsdienst in "inaktive" und "aktive" Zeiten aufzuteilen. Die "inaktiven" Zeiten sollen nicht auf die Arbeitszeit angerechnet werden. Als "inaktiv" gilt beispielsweise ein Bereitschaftsarzt, wenn er im Krankenhaus schläft.

Der stellvertretende Vorsitzende der Bundesärztekammer, Frank Ulrich Montgomery, bemängelte, erstmalig werde der hohe Standard des Schutzes in Europa gesenkt, um den Klinikarbeitgebern wieder längere Dienstzeiten und mehr Bereitschaftsdienste zuzugestehen.

Beide Ärzteverbände begrüßten die Feststellung von Bundesarbeitsminister Olaf Scholz (SPD), wonach das deutsche Arbeitszeitgesetz in Sachen Bereitschaftsdienste nicht geändert werden müsse und die Bereitschaftsdienste somit nach wie vor als Arbeitszeit gewertet werden.

Der Deutsche Gewerkschaftsbund (DGB) sprach von einem "sozialen Rückschritt". Diese Regelung bedeute eine "Verschlechterung des Schutzniveaus auf europäischer Ebene, die durch nichts gerechtfertigt ist", kritisierte DGB-Chef Michael Sommer.

Bundesgesundheitsministerin Ulla Schmidt (SPD) nannte die Einigung dagegen einen guten Kompromiss, "weil er den Mitgliedstaaten Flexibilität lässt". Für die deutschen Ärzte und andere Beschäftigte in Krankenhäusern ändere sich "unmittelbar nichts". Nach deutschem Recht werde der gesamte Bereitschaftsdienst bereits seit Jahren als Arbeitszeit gewertet. Dies sei eine wichtige Voraussetzung für zumutbare Arbeitsbedingungen im Krankenhaus und trage zu einer höheren Arbeitszufriedenheit bei.

Am 10-06-2008

Zwangsmitgliedschaft in Ärztekammer zulässig

"Öffentliche Aufgaben"

Die Pflichtmitgliedschaft von Ärzten in der Ärztekammer verstößt weder gegen das Grundgesetz noch gegen die Europäische Menschenrechtskonvention. Mit diesem am Donnerstag (10. Juli) veröffentlichten Urteil wies das Verwaltungsgericht Göttingen die Klage eines Arztes zurück. Dieser hatte die Ärztekammer Niedersachsen um Entlassung aus der Zwangsmitgliedschaft gebeten. Zur Begründung seiner Forderung hatte der Mediziner angeführt, eine solche Zwangsmitgliedschaft zum Zwecke der Berufsausübung sei mit der Konvention zum Schutze der Menschenrechte und Grundfreiheiten nicht zu vereinbaren. Die Ärztekammer lehnte den Antrag ab, dagegen klagte der Arzt beim Verwaltungsgericht.

Die Zwangsmitgliedschaft in einem öffentlich-rechtlichen Verband wie der Ärztekammer berühre nicht den Grundsatz der Vereinigungsfreiheit, entschied das Gericht. Dieses Recht gelte für private oder gewerkschaftliche Zusammenschlüsse, die auf der Basis von Freiwilligkeit erfolgten. An dieser Freiwilligkeit fehle es aber bei Berufskammern.

Nach Auffassung des Gerichtes verletzt die Zwangsmitgliedschaft den Kläger auch nicht in seiner allgemeinen Handlungsfreiheit. Die Gründung von beruflichen Zwangsverbänden und die Inanspruchnahme als die Verpflichtung zur Mitgliedschaft in derartigen Zwangskorporationen sei zulässig, wenn diese öffentlichen Aufgaben dienten. Am Funktionieren von Ärztekammern bestehe zudem ein "gesteigertes Interesse".

Am 10-07-2008

Krankenkassen schmieren angeblich Ärzte

Kassenärztliche Bundesvereinigung

Krankenkassen bestechen nach Angaben der Kassenärztlichen Bundesvereinigung (KBV) offenbar immer öfter Ärzte, um Diagnosen zu manipulieren. "Kassenvertreter versuchen, Ärzte zu ködern, um Diagnosen zu korrigieren. Das kann Ärzte zu Fehldiagnosen verleiten", sagte KBV-Chef Andreas Köhler der Online-Ausgabe der "Bild"-Zeitung. Laut KBV zahlen Krankenkassen durchschnittlich zehn Euro für Diagnosen, die ihnen mehr Geld aus dem Gesundheitsfonds garantieren. Seit dem Start des Fonds zu Jahresbeginn gilt eine Liste mit 80 Krankheiten, die maßgeblich über die Verteilung der Beitragsgelder an eine Krankenkasse entscheidet.

Dem Spitzenverband der gesetzlichen Krankenversicherung (GKV) liegen nach eigenen Angaben keine konkreten Fälle vor, in denen Ärzte Diagnosen absichtlich falsch aufgeschrieben haben. Die Vorstandsvorsitzende des Verbandes, Doris Pfeiffer, forderte am Donnerstag die Ärztevertreter auf, sie sollten "Ross und Reiter benennen oder dies nicht weiter behaupten". Wenn es Fälle gebe, in denen sich Ärzte von Krankenkassen schmieren lassen oder dies das Ziel einer Krankenkasse sei, dann wären die zuständigen Aufsichten und gegebenenfalls die Justiz gefragt.

Pfeiffer betonte zugleich, es sei die gesetzliche Pflicht der Ärzte, die Diagnosen korrekt aufzuschreiben. Wenn dies systematisch hintertrieben würde, wäre der gerade neu eingeführte Finanzausgleich zwischen den Krankenkassen gefährdet. Die richtige Codierung sei die Grundlage für die Verteilung des Geldes zwischen den Krankenkassen.

Am 22-01-2009

Ärzte jammern laut Huber "auf hohem Niveau"

Im Durchschnitt 100.000 Euro vor Steuern

Der ehemalige Präsident der Berliner Ärztekammer, Ellis Huber, wirft den Kassenärztlichen Vereinigungen (KVen) eine Mitschuld am Streit über die Honorarreform vor. Huber sagte am Dienstag (10. März) im WDR, er könne die Ängste nachempfinden, weil die Kassenärztlichen Vereinigungen "seit Jahren immer wieder Angst verbreiten" und die Ärzte im Unklaren darüber ließen, wie das System funktioniere. Tatsache sei aber auch, dass die Mediziner drei Milliarden Euro mehr Geld zu sparen pro Jahr bekämen, das seien knapp 20.000 Euro pro Arzt mehr. Das Geld müsse verteilt werden. Die Ängste seien das Ergebnis einer ungerechten Verteilung dieses Geldes, aber nicht Ergebnis von zu wenig Geld, meint Huber. Offensichtlich seien die Spitzen der Kassenärztlichen Vereinigungen "völlig überfordert". Man habe es über Jahre hinweg versäumt, ein aufgabenorientiertes Honorarsystem umzusetzen. Das sei alles viel zu kompliziert und zu intransparent. Der Arzt fühle sich ungerecht behandelt und gebe seinen Ärger an seine Patienten weiter. Wenn Patienten jedoch nun von Ärzten zur Kasse gebeten würden, sei das gesetzeswidrig.

Huber meint, die Selbstverwaltung der Ärzte sei verantwortlich für den Schlamassel. Insgesamt sei genügend Geld für eine gute ambulante ärztliche Versorgung da.

Den Medizinern geht es laut Huber ungeachtet der Klagen finanziell sehr gut. "Man jammert auf hohem Niveau." Die Krankenkassen überwiesen pro Jahr und Arzt in Deutschland rund 200.000 Euro Honorar. Es bleibe unter dem Strich in der Größenordnung von 100.000 Euro Einkommen vor Steuer übrig. Im Vergleich zu dem, was andere Bevölkerungsgruppen hätten, sei dies "nachgerade gut".

Am 10-03-2009

Freie Ärzteschaft warnt vor Praxissterben in der Fläche

"Gesundheitszentren" statt niedergelassene Ärzte

Der Verband der Freien Ärzteschaft warnt vor einem Praxissterben in der Fläche. Durch die Neustrukturierung der Gesundheitsreform würden vor allem Gesundheitszentren gefördert, zugleich werde die Existenz der niedergelassenen Hausärzte bedroht, sagte der Präsident der Freien Ärzteschaft, Martin Grauduszus, am Montag (18. Mai) in Mainz. "Wir werden ein Versorgungsproblem in der Fläche bekommen", warnte er. Die neuen Gebührenordnungen bedeuteten massive Einkommenseinbußen für niedergelassene Ärzte. Zugleich bedrohe der Trend zu Gesundheitszentren die Unabhängigkeit der Ärzte, weil sie dort als Angestellte den Weisungen von wirtschaftlich denkenden Nichtmedizinern unterlägen. Grauduszus forderte deshalb den am Dienstag in Mainz beginnenden Ärztetag auf, sich für die unabhängigen Freiberufler einzusetzen. "Der Bürger hat ein Anrecht auf unabhängige Ärzte", betonte er. Die "Heuschreckeninvasion" privater Kapitalgesellschaften im ambulanten Bereich müsse gestoppt werden.

Von der Politik forderte er eine Rückkehr zur Erstattung von Leistungen statt Pauschalen sowie eine Kehrtwende hin zum Erhalt der wohnortnahen Versorgung. So sei etwa der Anteil der Kosten für den ambulanten Bereich in den vergangenen Jahren von 20 auf 15 Prozent gesunken, obwohl die Ärzte immer mehr ambulante Leistungen erbrächten. Sogar Operationen würden zunehmend auf den ambulanten Bereich verlagert. Damit müssten immer mehr teure Facharztpraxen aus dem ambulanten Topf bezahlt werden.

Als Kernproblem nannte Grauduszus den seit Januar geltenden Regelleistungssatz von 35 Euro pro Patient im Quartal. Wenn das so durchgeführt werde, "rechne ich in meiner Praxis mit einem Gewinnrückgang von 40.000 bis 50.000 Euro in diesem Jahr, das ist mehr als die Hälfte meines Einkommens", sagte Grauduszus. Der Verband hat deshalb die niedergelassenen Hausärzte aufgerufen, mit Praxisschließungen ihrem Unmut Luft zu machen. Am Dienstag werde bundesweit mit rund 30.000 Praxisschließungen gerechnet.

Am 18-05-2009

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