DIE Internet-Zeitung
DGB - Betriebsrenten und Vermögensbeteiligung in den Vordergrund

Rente - Entwicklung und Rückschau auf 20 Jahre I

Am

Die Gewerkschaften wollen in den nächsten Jahren die betriebliche Altersversorgung und die Beteiligung der Arbeitnehmer am Produktivkapital zum Gegenstand ihrer Verteilungspolitik machen. So böten etwa Pensionsfonds Beschäftigten in kleinen und mittelständischen Betrieben die Chance, eine eigene betriebliche Altersversorgung aufzubauen, sagte die stellvertretende DGB-Vorsitzende Ursula Engelen-Kefer am Dienstag in Berlin.


Hier müsse im Rahmen von Tarifverhandlungen nach neuen und innovativen Lösungen gesucht werden. Die Gewerkschaften werden laut Engelen-Kefer die Anlagepolitik der Fonds im Auge haben. Auf jeden Fall müsse der Grundsatz "Sicherheit geht vor Rendite" gelten.

DGB-Vorstandsmitglied Heinz Putzhammer kritisierte, dass momentan nur sieben Prozent aller Arbeitnehmer am Produktivkapital beteiligt werden. Er verwies auf die vielen positiven Erfahrungen, die Beschäftigte in großen Aktiengesellschaften mit Belegschaftsaktien gemacht hätten. Die Gewerkschaften bestünden aber darauf, dass gerade in kleinen und mittleren Unternehmen das Anlagekapital der Beschäftigten "gegen Insolvenz und Substanzverlust" geschützt sei. Diese Regelungen müssten zudem auf betrieblichen oder sogar tarifvertraglichen Vereinbarungen beruhen. Putzhammer sprach sich außerdem für überbetriebliche Beteiligungsformen aus, damit der Großteil der Beschäftigten nicht von dieser Möglichkeit ausgeschlossen bleibe.

Am 26-06-2001

2002 drohen höhere Rentenbeiträge

BfA-Präsident Rische

Trotz der Einnahmen aus der Ökosteuer droht nach Ansicht der Bundesversicherungsanstalt für Angestellte (BfA) im nächsten Jahr möglicherweise eine Erhöhung der Rentenbeiträge. BfA-Präsident Herbert Rische sagte der "Berliner Zeitung": "Insgesamt steigt der Druck, die Beiträge im kommenden Jahr zu erhöhen". Er forderte zugleich, alle Selbstständigen in die gesetzliche Rentenversicherung zu integrieren.

Rische zufolge hängt es vor allem von der wirtschaftlichen Konjunktur ab, wie sich der Beitragssatz weiter entwickelt. "Wie die Bundesregierung sehen auch wir mit Sorge, dass sich die Lage auf dem Arbeitsmarkt verschlechtert und die Zahl der Arbeitslosen steigt", sagte er. Außerdem zeichne sich ab, dass vom Gesetzgeber installierte Ausgabenbremsen in der gesetzlichen Rentenversicherung nicht so greifen, wie ursprünglich erwartet. So gingen ältere Versicherte trotz Abschlägen bei der Rente weiterhin vor Erreichen des 65. Lebensjahrs in den Ruhestand.

Nach Ansicht Risches kann "nur eine übergreifende Pflichtversicherung in Zukunft den Erfordernissen der rasanten Flexibilisierung der Arbeitswelt gerecht werden". Es sei festzustellen, dass die Grenze zwischen abhängiger Beschäftigung und Selbstständigkeit durchlässiger werde. Immer mehr Menschen arbeiteten nur noch zeitweise als Angestellte. "Dem muss die gesetzliche Rentenversicherung Rechnung tragen", sagte Rische. "Die nächste Rentereform sollte daher die Integration von weiteren Selbstständigen umfassen", forderte er.

Am 11-08-2001

Sozialverbände halten Rentenreform für verfassungswidrig

Renteneinbußen durch Inflation

Zwei bedeutende Sozialverbände wollen die Rentenreform von Bundesarbeitsminister Walter Riester (SPD) wegen der Kürzung der Senioren-Einkommen vor dem Bundesverfassungsgericht kippen. Die von Riester beschlossenen Pauschal-Abschläge seien "eindeutig verfassungswidrig", sagte der Präsident des Sozialverbandes Deutschland (SoVD), Peter Vetter, der "Bild am Sonntag". Vetter verlangte zugleich wegen der hohen Inflation in 2002 eine nachträgliche Einkommensaufbesserung für die Rentner: "Riester muss dieses Minus durch einen Nachschlag bei der Rentenerhöhung in diesem Jahr ausgleichen."

Der Sozialverbands-Präsdent sagte, dass mehrere Mitglieder entsprechend Klage vor den Sozialgerichten erhoben hätten. Diese sollten "bis zum Bundesverfassungsgericht geführt werden".

Eine Verfassungsklage kündigte auch der Vorsitzende des Bundes Deutscher Sozialrentner, Hans-Georg Malitz, an: "Die Eingriffe in die Renten müssen vom Bundesverfassungsgericht überprüft werden." Malitz sagte dem gleichen Blatt weiter: "Rentner haben Jahrzehnte lang in die Rentenkasse eingezahlt, um im Alter versorgt zu sein. Sie haben ein Zahlungsversprechen erhalten, das verfassungsrechtlich geschützt ist. Herr Riester hat dieses Zahlungsversprechen willkürlich gekürzt."

Ähnlich kritisch äußerte sich in der Zeitung auch der Präsident des Sozialverbandes VdK, Walter Hirrlinger: "Die Kaufkraft der Renten sinkt immer weiter. Es ist sogar zu befürchten, dass es durch die Abschläge zu Rentenkürzungen kommen kann."

Am 20-01-2002

Masse der Rentner nicht betroffen - Karlsruhe: Neuregelung bis Ende 2004

Rentenbesteuerung

Die große Masse der Renten soll auch künftig steuerlich nicht belastet werden. Das kündigte die Bundesregierung am Mittwoch in einer Reaktion auf das Urteil des Bundesverfassungsgerichts an, mit dem die bisherige ungleiche Besteuerung von Renten und Beamtenpensionen für verfassungswidrig erklärt wurde. Dabei verlangten die Karlsruher Richter zugleich eine Neuregelung bis Ende 2004. Die Regierung will ein entsprechendes Gesetz, das auf die so genannte nachgelagerte Besteuerung der Renten hinausläuft, im nächsten Jahr vorlegen. CDU und FDP forderten eine umfassende Überarbeitung der rot-grünen Rentenreform.

Bislang werden Pensionen bis auf einen Freibetrag von rund 3000 Euro voll besteuert, während die meisten Renten unterm Strich steuerfrei sind. Dies verstoße gegen das Gleichheitsgebot des Grundgesetzes, heißt es in dem 85-seitigen Urteil. Gerichtspräsidentin Jutta Limbach betonte jedoch, "für Ängste oder einen Aufruhr in den Reihen der Rentner" bestehe kein Anlass.

Außerdem werde die Politik durch das Urteil "nicht überfordert".

Nach den Worten von Bundesarbeitsminister Walter Riester (SPD) betrifft die Entscheidung nicht "die kleinen und mittleren Rentner". Bundesfinanzminister Hans Eichel (SPD) erklärte, die Bundesregierung werde "die Masse der Renten auch weiterhin steuerlich nicht belasten und dabei den notwendigen Vertrauensschutz gewährleisten".

Eichels Parlamentarische Staatssekretärin Barbara Hendricks (SPD) sagte, dass allenfalls jene Gruppe, die "hohe Renten" beziehe und zugleich besondere Einkünfte beispielsweise aus Vermietung habe, künftig mehr Steuern zahlen müsse. Bei den Beamten gehe "die Tendenz dahin, dass es so bleibt, wie es ist". Hendricks geht davon aus, "dass wir schon im Jahr 2003 das Gesetzgebungsverfahren insgesamt durchziehen werden". Die Neuregelung werde mit einer "langen Übergangsfrist" verbunden sein, betonte sie. Mit dem Urteil werde die "verabschiedete Rentenreform in keiner Weise gefährdet".

CDU und FDP sahen dies völlig anders. CDU-Generalsekretär Laurenz Meyer betonte, mit dem Urteil sei das rot-grüne Rentenkonzept hinfällig. Der Unions-Fraktionsvorsitzende Friedrich Merz nannte die Rentenreform "endgültig gescheitert". Auch die FDP-Rentenexpertin Irmgard Schwaetzer sagte, mit dem Urteil sei diese Reform "Makulatur". Deren gesamtes Rechengebäude sei in sich zusammengestürzt.

Die SPD-Politikerin Hendricks antwortete auf die Frage, ob jetzt die nachgelagerte Besteuerung der Renten komme: "Das liegt in der Logik des Urteils." Allerdings verwies sie auch hier auf sehr lange Übergangsfristen, die Jahrzehnte umfassen könnten. Bei diesem Modell würden die Rentenbeiträge steuerfrei gestellt und die Renten selbst voll besteuert. Bislang müssen Rentner nur die Zinserträge aus ihrem einbezahlten Kapital versteuern. Der Zweite Senat gab selbst kein Modell vor. Es sei Aufgabe des Gesetzgebers, sich "für ein Lösungsmodell zu entscheiden". Rückwirkend müsse der Gesetzgeber nicht tätig werden. Der Zweite Senat entschied auf die Klage eines pensionierten Oberstaatsanwalts hin. Der DGB forderte eine "sozialverträgliche Umsetzung" des Urteils (Az. 2 BvL 17/99).

Am 06-03-2002

500 000 Renten-Beiträge falsch gebucht

BfA-Computerfehler

Durch einen Computerfehler bei der Bundesversicherungsanstalt für Angestellte (BfA) in Berlin sind im Sommer 2000 für rund 500 000 versicherte Arbeitslose die Beiträge falsch verbucht worden. Das Bundesarbeitsministerium in Berlin bestätigte am Montag einen entsprechenden Bericht der "Bild"-Zeitung, nannte aber Befürchtungen unbegründet, die Betroffenen könnten dadurch weniger Rente erhalten, als ihnen zustehe. Die BfA habe die Lage "voll im Griff", hieß es. Alle seinerzeit verloren gegangenen Daten würden nach Angaben der Behörde wieder hergestellt, teilte das Ministerium mit. Zu falschen Rentenberechnungen werde es deshalb nicht kommen.

Die "Bild"-Zeitung hatte sich bei ihrer Meldung auf ein Schreiben der Nürnberger Bundesanstalt für Arbeit berufen. Darin werde der Zwischenfall bei der BfA als "strikt vertraulich zu behandeln" gewertet, um die Betroffenen nicht zu verunsichern. Bundesarbeitsminister Walter Riester (SPD) hat offenbar erst aus der Zeitung von dem Vorfall erfahren. In der Mitteilung des Arbeitsministeriums hieß es, der Minister habe sich "am Montagmorgen sofort über den Fall informieren lassen".

Am 22-07-2002

SoVD und Volkssolidarität fordern schnelle Renten- und Einkommensangleichung

Ostdeutschland

Der Sozialverband Deutschland (SoVD) und die Volkssolidarität Bundesverband haben eindringlich vor massiver Altersarmut in den neuen Bundesländern gewarnt, die nur durch eine rasche Angleichung der Renten und Einkommen noch in Grenzen gehalten werden könne. Dazu müsse der Rentenwert Ost (derzeit 87,8 % des Westniveaus) ab 2003 jedes Jahr um 3 Prozentpunkte angehoben werden. Damit wäre die Rentenangleichung im Jahr 2007 erreicht, erklärten die beiden Verbände mit zusammen einer Million Mitglieder am Freitag in Berlin. Nötig sei zudem eine Rentenniveausicherungsklausel, die bei geschlossenem Versicherungsverlauf ein Nettorentenniveau von dauerhaft 70 % garantiere. Zudem müsse jeder Arbeitgeber verpflichtet werden, für jeden Beschäftigten eine paritätisch finanzierte betriebliche Altersversorgung aufzubauen. Wer die Alterssicherung für die heutige junge Generation bezahlen soll, erklärten die Verbände nicht.

Die Steigerungsraten von 3 Prozentpunkten für die Ostrenten müssten unabhängig und zusätzlich zu den normalen Rentenanpassungen erfolgen, verlangten die Präsidenten Peter Vetter (SoVD) und Gunnar Winkler (Volkssolidarität). Da die Angleichung der Lebensverhältnisse und damit auch der Renten eine gesamtgesellschaftliche Aufgabe sei, müssten die zusätzlichen Angleichungsbeträge aus Steuermitteln finanziert werden. Hinsichtlich der Angleichung der Löhne und Gehälter seien die Tarifpartner weiter besonders gefordert. Sollte die Politik nicht handeln und klare Perspektiven schaffen, wäre der soziale Frieden in Deutschland "überaus gefährdet".

Die Präsidenten der beiden Sozialverbände erinnerten daran, dass den Bürgern nach der Einheit eine Angleichung der Lebensverhältnisse bis zum Jahr 1996 versprochen worden sei. Zur Begründung ihrer Forderungen verwiesen Vetter und Winkler darauf, dass durch hohe Arbeitslosigkeit und den weit verbreiteten Niedriglohnsektor in Ostdeutschland schon jetzt stark wachsende Altersarmut absehbar sei. Der Altenbericht der Bundesregierung gehe von einer Zunahme der Sozialhilfeempfänger im Osten um rund ein Drittel aus. Das könne auch durch die Riester-Rente nicht aufgefangen werden. Denn entweder fehle schlichtweg das Geld dafür oder die Sparleistungen seien wegen niedriger Einkommen zu gering, um Altersarmut zu verhindern.

Zudem sorge die Riestersche Rentenreform für ein weiteres Absinken des Rentenniveaus, kritisierten Vetter und Winkler. In den neuen Ländern sei die Sozialrente für die allermeisten Bürger aber das einzige Alterseinkommen, weil sie in der DDR keine Chance gehabt hätten, Vermögen oder Immobilienbesitz zu erwerben. Nicht einmal jeder zehnte Arbeitnehmer im Osten habe einen Anspruch auf Betriebsrenten. Von Altersarmut bedroht seien vor allem die ostdeutschen Frauen. Deshalb müsse die staatliche Förderung der Riester-Rente für ostdeutsche Versicherte um eine Pauschale von mindestens 13 % angehoben werden.

Gerade für die neuen Länder müsse die soziale Rentenversicherung "verlässlich garantieren, dass im Alter eine ausreichende Rente gewährt wird, die einen Rückgriff auf Sozialhilfe oder die neue Grundsicherung nicht notwendig macht", forderten Vetter und Winkler. Die Präsidenten erneuerten ihre gemeinsame Forderung, die Solidargemeinschaft der Rentenversicherung durch die Einbeziehung aller Erwerbstätigen durchgreifend zu stärken.

Am 30-08-2002

Rentenanpassung bleibt Willkür

Sozialverband VdK

ngo-online dokumentiert einen kritischen Kommentar von Bundesgeschäftsführer Ulrich Laschet zum Urteil des Bundessozialgerichts vom 30. Juli 2002 über die Rentenanpassung 2000.

Das Bundessozialgericht hat die von der Bundesregierung im Jahre 2000 vorgenommene willkürliche Anpassung der Renten um nur 0,6 Prozentpunkte mit seinem Urteil vom 30. Juli 2002 für rechtens erklärt. Normalerweise wäre die Rentenanpassung um ein Prozent höher ausgefallen.

Der VdK hat damals diese Willkür, die dem Gesetzgeber auch für die Zukunft freien Spielraum lässt, scharf kritisiert und die Rentnerinnen und Rentner aufgefordert, gegen die Rentenanpassung Rechtsmittel einzulegen. Millionen Betroffener sind dem Aufruf des VdK gefolgt.

Als Erfolg kann der VdK für sich verbuchen, dass die auch für das Jahr 2001 vorgesehene willkürliche Rentenanpassung durch die Bundesregierung zurückgenommen wurde. Nach Vorliegen der schriftlichen Begründung prüft der VdK, ob über ein betroffenes Mitglied Beschwerde vor dem Bundesverfassungsgericht erhoben werden soll.

Das Urteil des Bundessozialgerichts hat einen bitteren Beigeschmack. Der 4. Senat am Bundessozialgericht hat festgestellt, dass die maßgebende Rentenanpassungsverordnung einen schweren Formfehler hat. Dieser Formfehler führt dazu, dass die Verordnung und damit die rechtliche Grundlage für die Mitteilungen über die Rentenanpassungen an die 18 Millionen Rentnerinnen und Rentner ungültig sind. Der Gesetzgeber hatte vergessen, die zum Erlass der Rentenanpassung berechtigte gesetzliche Vorschrift zu zitieren. In der Verordnung wurde der notwendige Hinweis auf die im SGB VI eingefügte gesetzliche Bestimmung über die willkürliche Rentenanpassung nach Inflationsrate vergessen.

Das Bundessozialgericht sieht dennoch die gesamte Rentenanpassung nicht als rechtswidrig an, weil die neue Regelung im Sozialgesetzbuch VI so genau sei, dass es trotz Formfehlers unerheblich für die Anpassung zum 1. Juli 2000 sei. Aus Sicht des VdK eine äußerst fragwürdige Auslegung.

Der VdK wird den Unionspolitiker Horst Seehofer, falls es zu einem Regierungswechsel kommt, an sein Versprechen erinnern, zu prüfen, wie die Willkür-Anpassung korrigiert werden kann, damit die Rentnerinnen und Rentner eine Nachzahlung erhalten.

Die vielen Reaktionen der Rentnerinnen und Rentner auf das Urteil des Bundessozialgerichts zeigen dem VdK, dass nach wie vor große Wut und Enttäuschung in der Bevölkerung über die willkürliche Anpassung der Renten, die sich ja auch auf die Zukunft auswirkt, besteht.

Am 01-09-2002

Neuverschuldung, Rentenbeitragsbemessungsgrenze, Ehegattensplitting & Ökosteuer

Koalitionsverhandlungen

Nach dreitägigen Verhandlungen haben sich SPD und Grüne auf eine Sparliste für die kommenden Jahre verständigt. Um den notwendigen Konsolidierungsbedarf im kommenden Jahr von zehn Milliarden Euro zu erreichen, werde die Neuverschuldung um 2,5 Milliarden Euro höher ausfallen als bisher geplant. Das teilten SPD-Fraktionschef Franz Müntefering und Grünen-Chef Fritz Kuhn am Montag nach der elften Verhandlungsrunde in Berlin mit.

Eine Veränderung des Ehegattensplitting wird es laut Kuhn nicht geben. Die zusätzlichen Kosten für den Ausbau der Kinderbetreuung würden über eine Veränderung bei der Umsatzsteuer erbracht. Diese Gelder sollen den Gemeinden ab 2004 zur Verfügung gestellt werden.

Die rot-grüne Koalition will die Bemessungsgrenze für den Rentenbeitrag von derzeit 4.500 Euro auf 5.000 Euro anheben. Das bestätigte am Montag SPD-Fraktionschef Franz Müntefering in Berlin. Damit solle der Rentensatz bei den derzeitigen 19,3 Prozent stabilisiert werden, erläuterte Müntefering.

Eine weitere Anhebung der Ökosteuer nach 2003 wird von der rot-grünen Koalition nicht mehr ausgeschlossen. 2004 werde diese Steuer überprüft, teilten SPD-Fraktionschef Franz Müntefering und Grünen-Chef Fritz Kuhn am Montag in Berlin mit. Erst danach könne gesagt werden, ob und welche Zuschläge zusätzlich erhoben werden. Ziel sei, die bisherige Steuer zu einer ökologischen Finanzreform weiterzuentwickeln.

Zugleich sei vereinbart worden, die Ausnahmetatbestände von der Ökosteuer im produzierende Gewerbe zu vermindern. Ohne Details zu nennen sagte Kuhn, es werde "vorsichtig von oben abgeschmolzen".

Am 14-10-2002

Anhebung der Bemessungsgrenze für den Rentenbeitrag möglich

Trinkwasser soll nicht teurer werden

Trinkwasser soll nach Plänen der SPD nicht teurer werden. Die in den Koalitionsverhandlungen mit den Grünen erörterte Überlegung, die Mehrwertsteuer auf Leitungswasser von 7 auf 16 Prozent zu erhöhen, werde nicht weiterverfolgt, sagte der designierte SPD-Generalsekretär Olaf Scholz am Montag nach einer Sitzung des SPD-Präsidiums in Berlin. Die SPD halte an ihrem Ziel fest, keine Steuern zu erhöhen. Allerdings sollten Steuerschlupflöcher gestopft werden. Trinkwasser gehöre nicht dazu, unterstrich Scholz. Noch im Tagesverlauf wollte die Koalitionsrunde über Einsparungen in Höhe von zehn Milliarden Euro entscheiden.

Der SPD-Politiker ließ durchblicken, dass die Koalitionspartner weiterhin über eine Anhebung der Bemessungsgrenze für den Rentenbeitrag von derzeit 4.500 Euro (Ost: 3.750 Euro) auf 5.000 Euro nachdenken. "Ziel bleibt weiterhin, dass Lohnnebenkosten weiter abgesenkt werden", betonte der designierte Generalsekretär.

Weiterhin im Gespräch sei zudem eine Mindeststeuer für Unternehmen. Hingegen werde eine mögliche Wiedereinführung der Erbschaft- und Vermögensteuer als Ländersache betrachtet. Diese Frage sollten die SPD- und Unions-Ministerpräsidenten "unter sich" klären, sagte Scholz. Er verwies zugleich darauf, dass nach 22,9 Milliarden Euro in diesem rund 29 Milliarden Euro im nächsten Jahr an Bundesmitteln für Investitionen bereitgestellt würden. Dabei kämen 25 Milliarden Euro direkt aus dem Bundeshaushalt, und etwa 4 Milliarden flössen im Zusammenhang mit der Fluthilfe.

Am 14-10-2002

Verlust von bis zu 2.400 Euro pro Rentner

Betriebsrentenkürzungen

Viele bereits zugesagte Betriebsrente können nicht in der geplanten Höhe ausbezahlt werden, wie das ZDF-Wirtschaftsmagazin WISO berichtet. Grund: Die geplante Erhöhung der Beitragsbemessungsgrenze bei der Rente auf 5.100 Euro. Hintergrund ist, dass bei vielen Rentnern die Höhe der Betriebsrente anhand der Beitragsbemessungsgrenze bestimmt wird: Der Betrag des Gehalts, der unter dieser Grenze liegt, schlägt bei der Berechnung der Betriebsrente weniger zu Buche, als derjenige Betrag, der über dieser Grenze liegt.

Durch die deutliche Erhöhung der Beitragsbemessungsgrenze von derzeit 4.500 auf 5.100 Euro gebe es erhebliche Einbußen bei der Rentenhöhe, berichtet das Wirtschaftsmagazin weiter. Im Einzelfall fehlten bis zu 200 Euro pro Monat oder 2.400 Euro im Jahr.

"Der eigentlich Begünstigte wird hier der Finanzminister sein, der sich von den Arbeitnehmern die Betriebsrenten holt. Der Arbeitgeber bildet Rückstellungen in seiner Steuer- und Handelsbilanz für seine Verpflichtung; und wenn diese Verpflichtung sinkt,dann sinkt auch die Rückstellung, das führt auf der anderen Seite zu einer Erhöhung des Ertrages beim Unternehmen, und darauf werden dann wieder Steuern erhoben", so Dr. Boy-Jürgen Andresen, Geschäftsführer der Unternehmensberatung für betriebliche Altersversorgung Dr. Dr. Heissmann GmbH in Wiesbaden.

Etwa 60 Prozent der Unternehmen in Deutschland haben Betriebsrentensysteme. Davon arbeiten viele mit der entgeltabhängigen Rentenauszahlung mit gespaltener Bezugsformel, unterhalb und oberhalb der Beitragsbemessungsgrenze. Fachleute sehen akuten Handlungsbedarf. Sie fordern Übergangsregelungen, die dringend in das Gesetz eingearbeitet werden müssten.

Am 28-10-2002

Gesundheit geht in Qualitätswettberwerb, Rentenbeiträge steigen

Reform der Sozialsysteme

Der geplante Umbau in der Kranken- und Rentenversicherung stößt auf heftige Kritik der Opposition. Diese Pläne der Bundesregierung seien "schamlos", sagte Unions-Fraktionsvize Horst Seehofer (CSU) am Donnerstag im Bundestag in Berlin. Zuvor hatte Gesundheitsministerin Ulla Schmidt (SPD) angekündigt, bereits in Kürze ein Vorschaltgesetz vorzulegen, um nicht die Leistungen für Patienten zu kürzen oder den Versicherten mehr Zuzahlungen abzuverlangen.

Schmidt bekräftigte ihre Absicht, durch eine große Reform mehr Effizienz und Qualität im System zu schaffen. Dazu gehöre es, den Nutzen von Therapien und Arzneimitteln konsequent zu überprüfen. "Wir werden genau hinschauen müssen: Was müssen wir uns leisten, was sollten wir uns nicht leisten", betonte sie. Schmidt trat dafür ein, dass "die Krankenkassen nur noch die Leistungen bezahlen sollen, die wirklich nutzen, um eine Krankheit zu erkennen, zu bekämpfen oder Schmerzen zu lindern". Die Ministerin betonte auch, dass sie die Eigenverantwortung der Menschen stärken und Anreize für Prävention und Vorsorge geben will.

Heftigen Streit gab es im Parlament um die künftige Rentenpolitik. Die Bundesregierung will den Beitragssatz entgegen bisherigen Planungen 2003 nun doch von derzeit 19,1 auf 19,5 Prozent erhöhen. Laut Seehofer wird ab Herbst 2003 erstmals in der Geschichte die "Renten auf Pump" finanziert. Sein Fraktionsfolge Andreas Storm (CDU) sagte mit Blick auf den steigenden Rentenbeitrag, damit würden "Leistungsträger geschröpft". Der FDP-Abgeordnete Heinrich Kolb warf der Regierung vor, bei der Rente vor einem "Scherbenhaufen" zu stehen. Dies wies die SPD-Parlamentarierin Gudrun Schaich-Walch zurück. Zugleich warnte sie die Opposition vor einer Verunsicherung der Bürger.

Am 31-10-2002

SPD und Grüne einigen sich auf Kommission für Sozialreform

Rentenstreit

SPD und Grüne haben nach Angaben von Bundessozialministerin Ulla Schmidt (SPD) ihren Rentenstreit beigelegt. Schmidt sagte am Dienstag in Berlin, sie habe sich mit beiden Koalitionsspitzen auf einen Auftrag für die geplante Kommission zur Reform der Sozialversicherungssysteme geeinigt. Ziel des Gremiums, dessen Leitung der Wirtschaftweise Bert Rürup übernehmen solle, sei die "langfristige Verstetigung der Einnahmesituation in den sozialen Sicherungssystemen.

Zudem soll die Kommission Vorschläge zur Senkung der Lohnnebenkosten erarbeiten. Es gehe nicht, dass immer nur der Faktor Arbeit belastet werde, unterstrich Schmidt. Sie gehe jetzt davon aus, dass es am Freitag im Bundestag eine rot-grüne Mehrheit für die vorgesehene Anhebung des Rentenbeitragssatzes von derzeit 19,1 auf 19,5 Prozent zum 1. Januar 2003 geben werde.

Über die Zusammensetzung der Kommission werde sie bis Dezember im Einvernehmen mit Rürup entscheiden, sagte die Ministerin weiter. Die Ergebnisse des Gremiums sollen im Herbst 2003 vorliegen.

Am 12-11-2002

Beamtenbund lehnt Rentenbeiträge ab

"Kostengünstigstes Modell"

Der Beamtenbund (dbb) lehnt eine Beteiligung der Beamten an den Rentenkassen ab. Beamte müssten zwar auf ihre Einkünfte keine Sozialleistungen abführen, erhielten aber auch weniger Geld zu sparen als Angestellte, sagte dbb-Bundeschef Erhard Geyer am Montag. Zahlreiche Gutachten würden zudem belegen, dass das bestehende Beamten-System und die Versorgung der Pensionäre durch die öffentliche Hand das kostengünstigste Modell für den Staat sei. "Die Forderung nach Beamten-Beiträgen für die Rentenkasse ist typischer Populismus von Sozialministerin Ulla Schmidt", sagte Geyer.

Generell lehnt Geyer Einsparungen bei den Beamten ab. Beamte und Versorgungsempfänger hätten in den vergangenen Jahren durch verzögerte Einkommens-Anhebungen und Nullrunden bereits erhebliche Vorleistungen erbracht. In den vergangenen zehn Jahren seien die Stellen im Öffentlichen Dienst um eine Million Arbeitsplätze auf 4,1 Millionen Stellen reduziert worden. An der dadurch erzielten Einsparung eines zweistelligen Milliardenbetrages trügen auch die Beamten einen Anteil.

Vehement wies Geyers Pläne des Landes Berlin zurück, den bundesweit einheitlichen Beamtentarif zu öffnen, um abweichende Vergütungen für Beamte im Landesdienst zu erlauben. "Das wäre eine völlige Zersplitterung der Beamten-Besoldung", sagte Geyer. Da im Grundgesetz die Einheitlichkeit der Lebensverhältnisse gefordert werde, dürfe die Höhe der Beamten-Bezüge nicht den Ländern überlassen werden.

Am 19-11-2002

Sozialverband fordert Rentenbeitrag der Industrie

Streitpunkt Renteneintrittsalter

Der Sozialverband VdK weist Forderungen der Wirtschaft nach einer weiteren Beteiligung von Rentnern an den geplanten Einsparungen der Bundesregierung scharf zurück. VdK-Präsident Walter Hirrlinger betonte, dass die Renten bereits im Jahre 2000 lediglich Höhe der Inflationsrate von 0,6 Prozentpunkte gestiegen seien. "Die Rentner bringen bereits ihr Opfer", so Hirrlinger, indem der Grundsatz, dass die Renten den Löhnen folgen, im Jahre 2000 kurzerhand vom Arbeitsminister außer Kraft gesetzt worden sei. Nun solle erst einmal die Industrie selbst mit gutem Beispiel vorangehen und ihren Verpflichtungen zur Stabilisierung der sozialen Sicherungssysteme nachkommen, sagte Hirrlinger der Chemnitzer "Freien Presse". Es sei notwendig, Arbeitnehmer auch über ein Alter von 50 Jahren hinaus einzustellen. Wenn 60 Prozent der Betriebe keine Mitarbeiter mehr über 60 Jahre beschäftigten, "dann ist das höchste Zeit für einen Kurswechsel." Notwendig sei vielmehr eine Erhöhung des Renteneintrittsalters von derzeit knapp 60 Jahren auf 65 Jahre. Erst dann werde es zu einer spürbaren Senkung der Lohnnebenkosten kommen.

Nach Einschätzung des VdK ist es unzutreffend, dass die Rentner keine Einschränkungen zu befürchten haben. Es sei festzustellen, dass die 18 Millionen Rentnerinnen und Rentner als erste zur Kasse gebeten worden waren, als es ans Sparen ging. Wenn etwas bereits Gesetz sei, werde das als selbstverständlich angesehen, auch wenn alle heutigen und künftigen Rentner in den nächsten 15 Jahren betroffen seien.

So hätten die Rentner im Jahr 2000 nur eine Rentenanpassung in Höhe der Inflationsrate von 0,6 Prozentpunkte erhalten. Der Grundsatz, dass die Renten den Löhnen folgen, sei damals kurzerhand vom Arbeitsminister außer Kraft gesetzt worden. Seitdem folgten die Renten nicht mehr den Löhnen, sondern würden nach der 2001 eingeführten Rentenformel berechnet.

"Nach der Rentenreform werden die Rentenanpassungen ab 2003 um 0,5 Prozentpunkte pro Jahr geringer ausfallen und zwar für die nächsten acht Jahre", erläutert Hirrlinger die absehbare Entwicklung. "Danach sind es dann 0,25 Prozentpunkte jährlich. Diese Kürzungen zu Lasten der Rentner sind bereits in die Rentenformel eingearbeitet. Auch daran scheint sich nur ein Jahr später kaum noch jemand zu erinnern."

Der VdK verlangt vor diesem Hintergrund nun einen Beitrag der Beitragszahler.

Am 19-11-2002

Schmidt will Rentenbeginn von Arbeitsantritt abhängig machen

Rentenpolitik

Bundesgesundheitsministerin Ulla Schmidt (SPD) plant, den Renteneintritt von der Dauer der Berufstätigkeit abhängig zu machen. "Wer später anfängt, soll länger arbeiten", sagte Schmidt der Wochenzeitung "Die Zeit". Zu diesem Punkt erwarte sie von der Rürup-Kommission konkrete Vorschläge. Zudem kündigte die Ministerin an, nach den Landtagswahlen im Februar mit der Union über Reformen in der Renten- und Gesundheitspolitik verhandeln zu wollen. Für die großen Sozialreformen sei in Deutschland ein breiter Konsens notwendig.

Schmidt forderte zugleich die Union auf, ihre Verantwortung wahrzunehmen, so wie es die SPD in der Opposition auch getan habe. Schmidt schloss auch eine Veränderung der Rentenformel nicht aus, wie sie Kommissionschef Bert Rürup seit langem fordert. Wenn die Experten zu dem Ergebnis kämen, dass für die Zeit nach 2010 Änderungen notwendig seien, werde die Regierung darauf reagieren.

In der Gesundheitspolitik will die Ministerin kostenbewusste Patienten künftig belohnen. "Wir wollen das so regeln, dass alle Versicherten, die bei Krankheit zuerst ihren Hausarzt konsultieren, zu Medikamenten und Krankenhausaufenthalten weniger beisteuern müssen", sagte sie. Die elektronische Patientenkarte kündigte sie bis zum Jahr 2004 an. Auf dieser sollen alle verordneten Medikamente mit Nebenwirkungen und die Befunde sämtlicher behandelnder Mediziner gespeichert werden.

Am 17-12-2002

Streiks gegen Sozialabbau behindern Bahn- und Flugverkehr in Europa

Rentenreform

Streiks gegen die geplanten Reformen des Rentensystems in Österreich, Frankreich und Italien haben am Dienstag den Luft- und Bahnverkehr von und nach Deutschland erheblich beeinträchtigt. Die Lufthansa sagte 97 der 138 geplanten Flüge nach Frankreich ab, weil dort die Fluglotsen den Dienst verweigerten. Betroffen von den Ausständen waren auch die Fluggesellschaften Alitalia und Air France. Die Deutsche Bahn (DB) strich nach Angaben einer Unternehmenssprecherin rund 50 Fernzüge nach und über Österreich.

Den Fahrgästen empfahl die Bahn, ihre Reise möglichst zu verschieben oder auf die nicht betroffenen Regionalzüge umzusteigen. Die Lufthansa setzte für ihre restlichen Flüge nach Frankreich größere Maschinen ein. Alitalia verschob einen Teil der Deutschland-Verbindungen auf die Zeit nach Ende des vierstündigen Streiks. Im Gegensatz zum inneritalienischen Flugbetrieb seien die Strecken von und nach Deutschland aber nur gering betroffen gewesen, hieß es.

Sowohl in Frankreich als auch in Österreich richten sich die Streiks gegen die geplanten Reformen des Rentensystems. In der Alpenrepublik stand Dienstagfrüh nach einem Bericht des Österreichischen Rundfunks nahezu das gesamte öffentliche Leben still. Züge, Busse und Straßenbahnen blieben in den Depots. Das befürchtete Verkehrschaos blieb jedoch aus, weil sich viele Bürger rechtzeitig nach Alternativen umgesehen hatten.

Am 03-06-2003

Sparkasse kassiert Zinsen aus verspäteter Rentenzahlung

Senioren

VdK-Präsident Walter Hirrlinger hat die Sparkassen in Deutschland aufgefordert, die Renten pünktlich an ihre Kunden weiterzuleiten. Hintergrund ist die Praxis zahlreicher Sparkassen, den Rentnerinnen und Rentnern ihre Rente erst mit einem Tag Verzug gutzuschreiben. Dies verstößt gegen das Wertstellungsurteil des Bundesgerichtshofes, das die Geldinstitute verpflichtet, eingehende Zahlungen am gleichen Tag weiterzuleiten. Die Institute legten dabei das Geld über Nacht an und erzielten somit Zinsgewinne.

Die Sparkassen würden schon seit Jahren aufgefordert, diese rechtswidrige Praxis zu Lasten der Versicherten endlich zu beenden, doch ohne Erfolg. Hirrlinger sagt, dass Kunden als Konsequenz überlegen könnten, dass das Institut zu wechseln. In einer öffentlichen Anhörung des Rechnungsprüfungsausschusses des Deutschen Bundestages hatten der Verband der Rentenversicherungsträger, der Post-Rentenservice und das Bundesversicherungsamt auf die Praxis der Sparkassen aufmerksam gemacht. Besonders betroffen sein soll Bayern. Alle übrigen Banken halten sich nach Angaben des Post- Rentenservice an die Vorgaben und überweisen taggleich die eingegangenen Renten an die Kunden.

Am 16-06-2003

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