Betriebskrankenkassen gegen Pass beim Apotheker
Medikamentenpass
Zunächst müssten die Ärzte ihrer Verpflichtung nachkommen, die Versicherten über Nebenwirkungen von Arzneimitteln in Kenntnis zu setzen. Außerdem sei es erforderlich, dass die Ärzte rasch und umfassend auch das Bundesinstitut für Arzneimittel und Medizinprodukte über mögliche Nebenwirkungen informierten.
Aus den Daten, die beim Bundesinstitut eingingen, müsse schließlich eine Datenbank entwickelt werden, die jeder Arzt in seiner Praxis nutzen kann. Wichtig sei darüber hinaus eine verbesserte Aus- und Weiterbildung von Ärzten über Neben- und Wechselwirkungen von Medikamenten. Notwendig ist nach Ansicht der Betriebskrankenkassen auch eine bessere Verständigung der nationalen Behörden für Arzneimittelsicherheit untereinander und mit der Europäischen Zulassungsbehörde für Arzneimittelsicherheit in London.
Die Betriebskrankenkassen sprechen sich für die schnelle Umsetzung des von den gesetzlichen Krankenkassen geplanten "elektronischen Rezepts" aus. Dadurch würden Verschreibungen elektronisch auf einem Gesundheitsserver gespeichert und könnten von Ärzten, Apothekern und Krankenkassen abgerufen werden. Der Patient autorisiert per Pin-Nummer den Apotheker seiner Wahl zur Einsicht in die auf der Datenbank abgelegten Informationen.